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<blockquote data-quote="Guest" data-source="post: 77235"><p>Richtig.</p><p>Ein kleinerer Abrollumfang als bei der Serienbereifung führt dazu, dass der Tacho eine höhere Geschwindigkeit anzeigt, als tatsächlich gefahren wird.</p><p>Dies ist bis zu einer Tachoabweichung von 7% erlaubt.</p><p></p><p>Ein größerer Abrollumfang als die Serienbereifung würde genau das Gegenteil bewirken und ist nicht erlaubt, da ein Tacho niemals zu wenig anzeigen darf.</p><p></p><p>Also, Toleranz nur in Richtung eines geringeren Abrollumfanges.</p><p></p><p>Beispiel:</p><p>Serienbereifung = 185/65/15</p><p>Umrüstbereifung = 175/70 14</p><p>Tachoabweichung = + 4%, also ERLAUBT</p><p></p><p>Serienbereifung = 185/65 15</p><p>Umrüstbereifung = 185/60 15</p><p>Tachoabweichung = + 3%, also ERLAUBT</p><p></p><p>Das alles ist naturlich nur erlaubt, wenn man die Umrüstgröße auch gem. §19 STVZO abnehmen lässt.</p><p></p><p></p><p>In umgekehrte Richtung kommt bei beiden Varianten eine Tachoabweichung von ca. -3% raus.</p><p>Das wäre dann nicht erlaubt.</p><p></p><p>Man müsste in diesem Fall eine Tachoangleichung durchführen <strong>UND</strong> eine Abnahme nach §19 STVZO.</p><p></p><p></p><p>Gruß</p><p>Martin</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Guest, post: 77235"] Richtig. Ein kleinerer Abrollumfang als bei der Serienbereifung führt dazu, dass der Tacho eine höhere Geschwindigkeit anzeigt, als tatsächlich gefahren wird. Dies ist bis zu einer Tachoabweichung von 7% erlaubt. Ein größerer Abrollumfang als die Serienbereifung würde genau das Gegenteil bewirken und ist nicht erlaubt, da ein Tacho niemals zu wenig anzeigen darf. Also, Toleranz nur in Richtung eines geringeren Abrollumfanges. Beispiel: Serienbereifung = 185/65/15 Umrüstbereifung = 175/70 14 Tachoabweichung = + 4%, also ERLAUBT Serienbereifung = 185/65 15 Umrüstbereifung = 185/60 15 Tachoabweichung = + 3%, also ERLAUBT Das alles ist naturlich nur erlaubt, wenn man die Umrüstgröße auch gem. §19 STVZO abnehmen lässt. In umgekehrte Richtung kommt bei beiden Varianten eine Tachoabweichung von ca. -3% raus. Das wäre dann nicht erlaubt. Man müsste in diesem Fall eine Tachoangleichung durchführen [b]UND[/b] eine Abnahme nach §19 STVZO. Gruß Martin [/QUOTE]
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