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welfen2002
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In der Zulassungsbescheinigung sind bekanntlich diverse Merkmale aufgeführt.
Diese Merkmale haben Einfluss auf die zukünftigen Unterhaltungskosten.
Jetzt meine Frage (5) - Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
Z.B Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl.
Wohnmobil --------> Aha, ich verstehe das ist ein Wohnmobil, d.h. Versicherungstechnisch wird nach Anschaffungspreis bewertet. Wie z.B. bei Hausratversicherung, und Schadensfreie Jahre gehen nur bis 35 % - blöde.
Jetzt ein Caddy
Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl.
Mehrzweckfahrzeug --------> was den nun? Erst steht: Fahrzeug zur Personenbeförderung und dann ist es aber ein Mehrzweckfahrzeug. Was kann man mit so einer Bezeichnung anfangen? Wo hat das Vor- oder Nachteile?
Jeder (verglaste) HDK ist ein Mehrzweckfahrzeug, denn dank Kofferraum kann ich auch Lasten befördern.
Kennt jemand Beamtensprech und sagt mir was der juristische Unterschied ist?
Was steht eigentlich bei den anderen HDKs unter (5)?
Diese Merkmale haben Einfluss auf die zukünftigen Unterhaltungskosten.
Jetzt meine Frage (5) - Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
Z.B Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl.
Wohnmobil --------> Aha, ich verstehe das ist ein Wohnmobil, d.h. Versicherungstechnisch wird nach Anschaffungspreis bewertet. Wie z.B. bei Hausratversicherung, und Schadensfreie Jahre gehen nur bis 35 % - blöde.
Jetzt ein Caddy
Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl.
Mehrzweckfahrzeug --------> was den nun? Erst steht: Fahrzeug zur Personenbeförderung und dann ist es aber ein Mehrzweckfahrzeug. Was kann man mit so einer Bezeichnung anfangen? Wo hat das Vor- oder Nachteile?
Jeder (verglaste) HDK ist ein Mehrzweckfahrzeug, denn dank Kofferraum kann ich auch Lasten befördern.
Kennt jemand Beamtensprech und sagt mir was der juristische Unterschied ist?
Was steht eigentlich bei den anderen HDKs unter (5)?