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<blockquote data-quote="Rolf1" data-source="post: 136407" data-attributes="member: 5273"><p>Nissan stellt seinem Händler / Kunden keine Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungsnachweis aus? Und dieser seinem Kunden auch nicht?</p><p></p><p>Servicewüste Deutschland...</p><p></p><p>Ich gehe mal davon aus, dass das spanische Basisfahrzeug (trotz vieler Teile aus anderen Ländern) den Präferenzregeln entspricht. Dann findet auch noch eine weitere Verarbeitung bei der Firma Zooom statt.</p><p></p><p>Wenn der Vorlieferant von Zooom ihm eine Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungsnachweis zur Verfügung stellt und Zooom nachweisen kann, dass seine weitere Bearbeitung und seine Materialien zu mindestens X % ebenfalls EU-Ursprung haben, kann er doch über einen entsprechenden Rechnungsnachsatz bzw. eine EUR1 bestätigen, dass das Gesamtfahrzeug EU-Ursprung ist und den Präferenzregelungen entspricht!?!?? Dann fallen die Zölle duch weg !?!?!!</p><p></p><p>Würde ich jetzt sehr seltsam finden, wenn das nicht ginge. Vielleicht kann es problematisch werden, wenn beim Autokauf eine Privatperson dazwischen geschaltet ist (das Auto also von Privat gekauft und dann der Fa. Zooom nur zum Ausbau hingestellt wird): Ich weiss nicht, ob es einer Privatperson ebenfalls erlaubt ist, eine Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungsnachweis auszustellen oder ob das nur Firmen dürfen. Vielleicht ist dies da das Problem? Dann würde es tatsächlich kompliziert und man müsste sich genauer erkundigen, wie man das handhaben kann.</p><p></p><p>Das System ist dämlicherweise nämlich so, dass keiner "übersprungen" werden darf. Die Firma Zooom darf sich nicht auf eine Erklärung beziehen, die nicht an ihn (sondern z.B. an den Fahrzeugbesitzer oder an den Nissanhändler) ausgestellt ist. Die Reihenfolge muss eingehalten werden und durchgängig sein... (völliger Blödsinn, aber so ist es).</p><p></p><p>Rolf1</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Rolf1, post: 136407, member: 5273"] Nissan stellt seinem Händler / Kunden keine Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungsnachweis aus? Und dieser seinem Kunden auch nicht? Servicewüste Deutschland... Ich gehe mal davon aus, dass das spanische Basisfahrzeug (trotz vieler Teile aus anderen Ländern) den Präferenzregeln entspricht. Dann findet auch noch eine weitere Verarbeitung bei der Firma Zooom statt. Wenn der Vorlieferant von Zooom ihm eine Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungsnachweis zur Verfügung stellt und Zooom nachweisen kann, dass seine weitere Bearbeitung und seine Materialien zu mindestens X % ebenfalls EU-Ursprung haben, kann er doch über einen entsprechenden Rechnungsnachsatz bzw. eine EUR1 bestätigen, dass das Gesamtfahrzeug EU-Ursprung ist und den Präferenzregelungen entspricht!?!?? Dann fallen die Zölle duch weg !?!?!! Würde ich jetzt sehr seltsam finden, wenn das nicht ginge. Vielleicht kann es problematisch werden, wenn beim Autokauf eine Privatperson dazwischen geschaltet ist (das Auto also von Privat gekauft und dann der Fa. Zooom nur zum Ausbau hingestellt wird): Ich weiss nicht, ob es einer Privatperson ebenfalls erlaubt ist, eine Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungsnachweis auszustellen oder ob das nur Firmen dürfen. Vielleicht ist dies da das Problem? Dann würde es tatsächlich kompliziert und man müsste sich genauer erkundigen, wie man das handhaben kann. Das System ist dämlicherweise nämlich so, dass keiner "übersprungen" werden darf. Die Firma Zooom darf sich nicht auf eine Erklärung beziehen, die nicht an ihn (sondern z.B. an den Fahrzeugbesitzer oder an den Nissanhändler) ausgestellt ist. Die Reihenfolge muss eingehalten werden und durchgängig sein... (völliger Blödsinn, aber so ist es). Rolf1 [/QUOTE]
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