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Nissan NV200
Zulassung Stadtindianer in der CH
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<blockquote data-quote="Rolf1" data-source="post: 136387" data-attributes="member: 5273"><p>@ Mawadre:</p><p></p><p>Nein, das ist keine Steuerhinterziehung, zumindest nicht während der Verzollung! Das ist alles legal.</p><p></p><p>Die Frage stellt sich eher bei der Zulassung und anschließender Nutzung: Wie streng es in der CH gesehen wird, weiss ich nicht, und was mehr Steuern kostet - Camper oder PW - ist mir auch nicht bekannt. Es geht hier ja eher darum, wie gut man das Fahrzeug versichern kann.</p><p></p><p>In Deutschland ist es allerdings durchaus üblich, sich ab und zu mal den ein oder anderen Sitz aus- und den ein oder anderen modularen Schrank einzubauen. Voraussetzung ist dabei aber immer, dass dies nicht fest verbaut ist. Die Ausrüstung ist dann allerdings auch nicht in der KFZ-Versicherung mitversichert, sondern gilt als Ladung / Gepäck.</p><p>Man kann sich ins Auto stellen, so viel man will, so lange man die Ladungssicherung korrekt macht. </p><p>Habe auch noch nie gehört, dass sich eine Behörde beschwert hätte, wenn man ein paar der Sitze ausbaut. Bei TÜV-Termin jedoch sollten (bzw. müssen je nach Prüfer) alle Sitzgelegenheiten drin sein, damit er sich davon überzeugen kann, dass es diese tatsächlich gibt und diese gesetzeskonform sind.</p><p>Wobei man sich bestimmt auch den ein oder anderen fest verbauten Schrank im PKW offiziell zulassen lassen könnte (hat VW und Ford ja z.T. auch so gemacht).</p><p></p><p>Rolf1</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Rolf1, post: 136387, member: 5273"] @ Mawadre: Nein, das ist keine Steuerhinterziehung, zumindest nicht während der Verzollung! Das ist alles legal. Die Frage stellt sich eher bei der Zulassung und anschließender Nutzung: Wie streng es in der CH gesehen wird, weiss ich nicht, und was mehr Steuern kostet - Camper oder PW - ist mir auch nicht bekannt. Es geht hier ja eher darum, wie gut man das Fahrzeug versichern kann. In Deutschland ist es allerdings durchaus üblich, sich ab und zu mal den ein oder anderen Sitz aus- und den ein oder anderen modularen Schrank einzubauen. Voraussetzung ist dabei aber immer, dass dies nicht fest verbaut ist. Die Ausrüstung ist dann allerdings auch nicht in der KFZ-Versicherung mitversichert, sondern gilt als Ladung / Gepäck. Man kann sich ins Auto stellen, so viel man will, so lange man die Ladungssicherung korrekt macht. Habe auch noch nie gehört, dass sich eine Behörde beschwert hätte, wenn man ein paar der Sitze ausbaut. Bei TÜV-Termin jedoch sollten (bzw. müssen je nach Prüfer) alle Sitzgelegenheiten drin sein, damit er sich davon überzeugen kann, dass es diese tatsächlich gibt und diese gesetzeskonform sind. Wobei man sich bestimmt auch den ein oder anderen fest verbauten Schrank im PKW offiziell zulassen lassen könnte (hat VW und Ford ja z.T. auch so gemacht). Rolf1 [/QUOTE]
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