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Nissan NV200
Zulassung Stadtindianer in der CH
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<blockquote data-quote="Rolf1" data-source="post: 136367" data-attributes="member: 5273"><p>Wenn ich es recht verstehe, ist die Zooom-Innenausstattung doch herausnehmbar, oder? Wenn ja,...</p><p></p><p>Falls es tatsächlich schwierig sein sollte, die Kiste als PW zuzulassen und man das unbedingt will:</p><p></p><p>Ohne es 100&-ig zu wissen...ich würde ja mal vermuten, dass weniger problematisch ist, einen voll ausgestatteten Stadtindianer als PW anstatt als Campingfahrzeug zuzulassen, wenn man ihn in 2 separaten "Sendungen" liefert:</p><p></p><p>- 1x das Fahrzeug inkl. dem aufgebauten Dach, aber innen einfach die normalen Sitze drinlassen. Zolltarifnummer für PKW / PW angeben. Wert des Fahrzeugs ohne Innenausstattung auf Rechnung ausweisen.</p><p></p><p>- 1x die Schränke und der restliche Klimbim, der nicht fest montiert ist - Lieferung eben separat über eine Spedition oder wie auch immer. Weitere Rechnungsposition mit dem Wert der Innenausstattung angeben. Zolltarifnummer irgendetwas mit Zubehör und Einrichtungen für Campingfahrzeuge oder so etwas. Müsste man mal schauen, ob es dafür etwas Spezielles gibt.</p><p></p><p>Müsste man dann eben nach Zulassung selbst hineinschrauben. Ich kenne die CH-Vorschriften nicht, aber wenn diese ja mit normalem Werkzeug (und ggf für die MFK) entnehmbar sind, sollte das ja nicht illegal sein.</p><p></p><p>Vielleicht würde es auch reichen, 2 Rechnungspositionen auszuweisen und die Einrichtung unmontiert ins Fahrzug zu legen. Da wäre das "Risiko" von unliebsamen Diskussionen aber dann höher.</p><p></p><p>Klar ist es für die Einfuhrzollbehörden (CH) nicht verbindlich, es so zu machen, wie es auf der RG steht und wie es die Ausfuhrzollbehörden (DE/EU) machen, aber meistens halten sie sich an die Angaben auf Rechnung und Ausfuhrerklärung.</p><p></p><p>Gruß</p><p></p><p>Rolf1</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Rolf1, post: 136367, member: 5273"] Wenn ich es recht verstehe, ist die Zooom-Innenausstattung doch herausnehmbar, oder? Wenn ja,... Falls es tatsächlich schwierig sein sollte, die Kiste als PW zuzulassen und man das unbedingt will: Ohne es 100&-ig zu wissen...ich würde ja mal vermuten, dass weniger problematisch ist, einen voll ausgestatteten Stadtindianer als PW anstatt als Campingfahrzeug zuzulassen, wenn man ihn in 2 separaten "Sendungen" liefert: - 1x das Fahrzeug inkl. dem aufgebauten Dach, aber innen einfach die normalen Sitze drinlassen. Zolltarifnummer für PKW / PW angeben. Wert des Fahrzeugs ohne Innenausstattung auf Rechnung ausweisen. - 1x die Schränke und der restliche Klimbim, der nicht fest montiert ist - Lieferung eben separat über eine Spedition oder wie auch immer. Weitere Rechnungsposition mit dem Wert der Innenausstattung angeben. Zolltarifnummer irgendetwas mit Zubehör und Einrichtungen für Campingfahrzeuge oder so etwas. Müsste man mal schauen, ob es dafür etwas Spezielles gibt. Müsste man dann eben nach Zulassung selbst hineinschrauben. Ich kenne die CH-Vorschriften nicht, aber wenn diese ja mit normalem Werkzeug (und ggf für die MFK) entnehmbar sind, sollte das ja nicht illegal sein. Vielleicht würde es auch reichen, 2 Rechnungspositionen auszuweisen und die Einrichtung unmontiert ins Fahrzug zu legen. Da wäre das "Risiko" von unliebsamen Diskussionen aber dann höher. Klar ist es für die Einfuhrzollbehörden (CH) nicht verbindlich, es so zu machen, wie es auf der RG steht und wie es die Ausfuhrzollbehörden (DE/EU) machen, aber meistens halten sie sich an die Angaben auf Rechnung und Ausfuhrerklärung. Gruß Rolf1 [/QUOTE]
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