Zulassung / Ein- (Aus-)tragung Sitzplätze?

Diskutiere Zulassung / Ein- (Aus-)tragung Sitzplätze? im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Moin, mein Evalia ist ein 7-Sitzer. Ich habe, wie wohl viele hier, die mittlere Sitzreihe (inkl. Konsole) ausgebaut und auch die seitl...
druli

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Moin,

mein Evalia ist ein 7-Sitzer.
Ich habe, wie wohl viele hier, die mittlere Sitzreihe (inkl. Konsole) ausgebaut und auch die seitl. Sicherheitsgurte entfernt, stattdessen ist jetzt eine Bodenplatte verschraubt.
Jetzt ist die HU fällig und das wird dem Prüfer nicht gefallen :lol:

Ich sehe jetzt 2 Möglichkeiten:
1) Alle Einbauten für den TÜV rückgängig machen (alle 2 Jahre wieder)
2) Die Zulassung ändern, so dass nur noch die beiden hinteren Klappsitze eingetragen sind (4-Sitzer)

Da ich im Prinzip nicht vorhabe, die mittlere Sitzreihe wieder einzubauen wäre wahrscheinlich die 2. Lösung auf Dauer sinnvoller...

Wie seht ihr das?
Hat das jemand schon durchgezogen?
Was kostet so eine Eintragung?
Macht die der TÜV?
Muss man das hinterher noch in den KFZ-Schein eintragen lassen?

Grüße, Uli
 
Tom-HU

Tom-HU

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In der Zul.-Besch. T.1 (früher "KFZ-Schein") steht nur 'Fahrzeug zur Beförderung bis zu 8 Personen' - es wird also nicht die tatsächliche Anzahl zugelassener Sitze eingetragen!
Die 'Möglichkeit 2' (4-Sitzer eintragen) ist also bestimmt nicht nötig.
Vermutlich darfst du alle verbleibenden Sitze benutzen, wenn sie (und die zugehörigen Gurte etc.) ordnungsgemäß eingebaut sind. Wenn irgendwas fehlt, z.B. Gurt oder die orginalen Befestigungsschrauben, dürfen diese Plätze nicht während der Fahrt genutzt werden.

Alles ohne Gewähr.
 
LuggiB

LuggiB

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Hi Uli,
ich hab auch die mittlere Sitzbank herausgenommen. Allerdings Bodenbefestigungsplatte & Sicherheitsgurte drin gelassen. Aber auf dem Boden einen Nadelfilzbelag. Beim TÜV alles easy, keinerlei Beanstandung. Prüfer hat den "Laderaum" gar nicht beachtet. Man soll in dem Fall nie "schlafende Hunde" wecken ! Nett & freundlich sein, aber nur sprechen, wenn man gefragt wird ! :D
 
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Opa-Peter

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Moin,
ja es ist so wie meine "Vorredner" schon schrieben.
Brauchst dir keinen Kopf machen und auch nichts an den Eintragungen verändern,
interessiert den Prüfer nicht.

Gruß
Peter
 
druli

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Also: aktuelle Auskunft vom TÜV Nord:
wenn die Sitze sich ohne Werkzeug ausbauen lassen müssen sie nicht drin sein, wenn sie festgeschraubt sind, dann müssen sie für die HU drin sein.
ich schwanke immer noch ziwischen den Optionen 1 und 2...
werde noch mal rauskriegen, was das Austragen der Sitze kostet.
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Hallo,
ich wuerde ohne die Sitze hinfahren, notfalls die Nachpruefung riskieren zu bezahlen.
Austragen und beim Verkauf wieder eintragen kostet auch. Zwischendrin / jahrelang kannst Du die Sitze nicht schnell und eigenmaechtig reinbauen, wenn doch mal Bedarf bestuende, der heute nicht absehbar ist.
.
In frueherer Zeit, vor dem Airbag, war ich mal mit halbzerlegtem Auto beim Tuev, zerbrochenes Armaturenbrett raus und neues gesucht. Auf die Frage beim Tuev .. Armaturenbett .. Der Tacho und Wegstreckenzaehler muss gehen, Blinker und sowas, den Plastikkram pruefen wir nicht.
Gruss Helmut
 
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scritch

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Das Problem ist ja nicht nur die HU. Die eventuelle Nachfragen einer Versicherung bei einem Unfall würden mir viel mehr Sorgen machen... Ich möchte da auch Rechtssicherheit haben und daher fahre ich mit dem fertigen Ausbau irgendwann zum TÜV und mache aus meinem Evalia ein 2-sitziges Wohnmobil
 
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TFL

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Welche Frage sollte die Versicherung denn stellen?
"Ähm, dadurch dass Sie eigenmächtig zwei Sitze ausgebaut haben, hat sich die Lastverteilung und damit das Fahrverhalten ihres aus der Kurve gerutschten Autos nachteilig verändert! Bei Eintragung der Änderung im Fahrzeugschein wäre dieser einige Grammteile schwerer geworden und der Unfall wäre dadurch vermieden worden." :lol:

:gruebel:
 
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scritch

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Nein, aber : "Dadurch, dass sie eintragungspflichtige Veränderungen an ihren Kfz vorgenommen haben ist die Betriebserlaubnis erloschen und Sie haben jetzt keinen Versicherungsschutz mehr."
 
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TFL

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So leicht erlischt die BE nicht. Schau mal in § 19 Abs. 2 StVZO. Da stehen folgende drei Gründe:

... wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Da ist der Sitzausbau nicht erfasst.
 
Tom-HU

Tom-HU

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ich schwanke immer noch ziwischen den Optionen 1 und 2...
werde noch mal rauskriegen, was das Austragen der Sitze kostet.
Nochmal: wie sollen die Sitze denn "ausgetragen" werden, wenn sie gar nicht eingetragen sind???

Da steht nur "... bis zu 8 Personen" drin! Das kann so stehen bleiben - warum auch nicht? 2 oder 4 oder 5 oder 7 Personen sind doch auch "bis zu 8 Personen". Du darfst genau so viele Personen mitnehmen, wie (geprüfte) Sitze und Gurte etc. vorhanden sind.

Auch bei der Umwandlung zum Wohnmobil beiben die "... bis zu 8 Personen" in der Zul.-Besch. T1 stehen. Ist jedenfalls bei mir so:
Womo - bis 8 Spl.jpg
 
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scritch

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So leicht erlischt die BE nicht. Schau mal in § 19 Abs. 2 StVZO. Da stehen folgende drei Gründe:

Da ist der Sitzausbau nicht erfasst.

Ferner steht unter § 19 Abs. 3 StVZO was wie eintragungspflichtig ist. Im Umkehrschluss daraus ergibt sich, dass bei Verstoß gegen diese Auflagen ebenfalls die Betriebserlaubnis erlischt. Aber ich bemerke gerade, dass das nur für Einbau und nicht für den Ausbau gilt. Von daher hast du wohl Recht.

Nochmal: wie sollen die Sitze denn "ausgetragen" werden, wenn sie gar nicht eingetragen sind???

Da steht nur "... bis zu 8 Personen" drin! Das kann so stehen bleiben - warum auch nicht? 2 oder 4 oder 5 oder 7 Personen sind doch auch "bis zu 8 Personen". Du darfst genau so viele Personen mitnehmen, wie (geprüfte) Sitze und Gurte etc. vorhanden sind.

Auch bei der Umwandlung zum Wohnmobil beiben die "... bis zu 8 Personen" in der Zul.-Besch. T1 stehen. Ist jedenfalls bei mir so!

Ich muss jetzt nochmal nachsehen, aber ich bin mir recht sicher, dass da bei mir eine konkrete Zahl steht
 
druli

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Habe in der Zwischenzeit weitere Auskünfte zu demThema von einem TÜV-Ingenieur:
1) die Ansage "Pers.Beförderung bis zu 8 Sitzplätze" ist nicht relevant, wichtig ist, was unter S1 im KFZ-Schein steht und das ist beim Evalia 7
2) die Anzahl der Sitze darf nicht geändert werden, wenn diese fest verschraubt sind. Wenn Sitze (wie beim VW-Transporter) in Schienen befestigt sind und sich ohne Werkzeug ausbauen lassen, dann kann im KFZ-Schein stehen: 5 oder 6 oder 7 Sitze oder wieviel auch immer möglich sind.
3) Ebenso dürfen fest eingebaute (verschraubte) Campingeinbauten nicht wieder entfernt werden. Nur wenn sich die Campingeinbauten ohne Werkzeug entfernen lassen dann zählen sie nicht als Einbauten sondern als Ladung und dürfen auch wieder raus genommen werden.

Offizelle Austragung der Sitze im KFZ-Schein: Wagen wiegen lassen (wg. des geänderten Gesamtgewichts), beim TÜV vorstellen und Gutachten (122,-€) und das dann bei der Zulassungsstelle eintragen lssen (?? €) :doof:

Fazit: es ist offiziell nicht gestattet, flexibel mal mit Campingeinbauten und mal mit mehr Sitzen zu fahren.:roll:

Fazit für mich: ich baue alles für die HU zurück, das ist mir sonst alles zu blöd.
Wen ich das vorher gewusst hätte hätte ich bei den Einbauten wahrscheinlich ein paar Sachen anders gelöst.
 
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TFL

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Auch bei der Umwandlung zum Wohnmobil beiben die "... bis zu 8 Personen" in der Zul.-Besch. T1 stehen. Ist jedenfalls bei mir so:
Das ist die Fahrzeugklasse. Bei Dir eine klassische "M1", nur ausgeschrieben. Siehe für die Gesamtliste die Anlage XXIX zur StVZO.

Aber was steht denn bei Dir auf der Nachbarseite beim Punkt "S.1 – Sitzplätze einschließlich Fahrersitz"? Solange die Fixpunkte für Gurtsystem und Sitze nicht zugeschweißt sind, wahrscheinlich noch der exakte Originalwert.
 
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TFL

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1) die Ansage "Pers.Beförderung bis zu 8 Sitzplätze" ist nicht relevant, wichtig ist, was unter S1 im KFZ-Schein steht und das ist beim Evalia 7
Ähm, bei meinem Evalia steht da "5". Und ich glaube damit bin ich nicht der Einzige.

2) die Anzahl der Sitze darf nicht geändert werden, wenn diese fest verschraubt sind. Wenn Sitze (wie beim VW-Transporter) in Schienen befestigt sind und sich ohne Werkzeug ausbauen lassen, dann kann im KFZ-Schein stehen: 5 oder 6 oder 7 Sitze oder wieviel auch immer möglich sind.
Was hat Dein TÜVler den für Klavierspielerhände. "Also ich bekomme die Schrauben auch von Hand ab und wieder fest. Den Drehmomentschlüssel nehme ich nur zur Nachkontrolle. Wirklich. Können diese Augen lügen."
"Aber sicherheitshalber, um immer auf Werkzeug verzichten zu können, werde ich mir nachher Schrauben mit Schnellspanner besorgen. Besser so?"

*DuckUndWeg*
 
Reisebig

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Mein TÜVler damals bei den Alukisten am Moped ... "Machen se Flügelschrauben dran, die bekommen Sie auch mit den Fingern wieder ab, dann ist es Ladung und interessiert mich nicht.
Kenne die Halter beim NV200 nicht, aber wäre das nicht auch möglich ? Flügelschrauben ??
 
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TFL

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Besser wäre eine Rändelschraube. Ist nur die Frage, ob man sie mit Klavierspielerhänden fest genug bekommt.
 
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triplemania

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bei meinem Evalia steht da "5". Und ich glaube damit bin ich nicht der Einzige.
Vielleicht nicht der Einzige, aber "einer der wenigen"? Bei meiner Evalia (5-Sitzer, 2011, 1,5 dci) steht es jedenfalls genauso im Kfz-Schein, wie in Post #12 abgebildet: "bis 8 Sitzplätze"
:bussi:
 
druli

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ich zitiere aus meinem Post oben:
1) die Ansage "Pers.Beförderung bis zu 8 Sitzplätze" ist nicht relevant, wichtig ist, was unter S1 im KFZ-Schein steht und das ist beim Evalia 7
:jaja:
"bis 8 Sitzplätze" steht bei mir auch, aber der relevante Eintrag ist "7" unter der Rubrik S1.
Und bei denen, die einen 5-Sitzer erworben haben, steht da eine "5", vermute ich mal
 
Thema: Zulassung / Ein- (Aus-)tragung Sitzplätze?
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