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Nissan NV200
Wohnwagen .....Stützlast
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<blockquote data-quote="boelmat" data-source="post: 130951" data-attributes="member: 6749"><p>Kann ich so bestätigen. Dank des obigen Hinweises <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/jbschankedoen.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":danke:" title="danke :danke:" data-shortname=":danke:" /> erkundigte ich mich am Freitag beim örtlichen Nissanhändler nach diesem Gutachten und erhielt es nach ca. 5 min Suche ausgehändigt. Kostenlos <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/top.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":top:" title="Top :top:" data-shortname=":top:" /> . Es erlaubt die "Erhöhung der zulässigen Stützlast ohne technische Änderungen am Fahrzeug" auf 75 kg.</p><p></p><p>Verwendungsbereich:</p><p>Nissan HSN 1329</p><p>Typ M20M, M20N</p><p>Nissan NV200, alle Varianten/Versionen gemäß EG-BE</p><p> </p><p>Die im Einzelfall montierte AZV muss das natürlich auch hergeben, steht ja da an der Plakette.</p><p>Lt. Gutachten muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Angaben im Gutachten bescheinigen.</p><p>Beim TÜV erhielt ich dazu eine "Berichtigung der Zulassungsbescheinigung gemäß §13 Abs.1 FZV".</p><p>Kosten: 29,75 Euronen. Hiermit wird der Eintrag unter Ziffer 13 auf 75 kg. geändert.</p><p>Unter "Hinweise" findet sich darauf der Eintrag: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich".</p><p>Hab ich Freitag nicht mehr geschafft.</p><p></p><p>Fazit:</p><p>Ob mit oder ohne <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_twisted.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":twisted:" title="twisted :twisted:" data-shortname=":twisted:" /> Eintrag in den Fahrzeugpapieren:</p><p>der NV200 verträgt amtlich anerkannt 75 kg Stützlast.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="boelmat, post: 130951, member: 6749"] Kann ich so bestätigen. Dank des obigen Hinweises :danke: erkundigte ich mich am Freitag beim örtlichen Nissanhändler nach diesem Gutachten und erhielt es nach ca. 5 min Suche ausgehändigt. Kostenlos :top: . Es erlaubt die "Erhöhung der zulässigen Stützlast ohne technische Änderungen am Fahrzeug" auf 75 kg. Verwendungsbereich: Nissan HSN 1329 Typ M20M, M20N Nissan NV200, alle Varianten/Versionen gemäß EG-BE Die im Einzelfall montierte AZV muss das natürlich auch hergeben, steht ja da an der Plakette. Lt. Gutachten muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Angaben im Gutachten bescheinigen. Beim TÜV erhielt ich dazu eine "Berichtigung der Zulassungsbescheinigung gemäß §13 Abs.1 FZV". Kosten: 29,75 Euronen. Hiermit wird der Eintrag unter Ziffer 13 auf 75 kg. geändert. Unter "Hinweise" findet sich darauf der Eintrag: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich". Hab ich Freitag nicht mehr geschafft. Fazit: Ob mit oder ohne :twisted: Eintrag in den Fahrzeugpapieren: der NV200 verträgt amtlich anerkannt 75 kg Stützlast. [/QUOTE]
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Welcher Monat hat immer echt weniger als 30 Tage?
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