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boelmat
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....Der Meister hat im System ein Gutachten vom TÜV Rheinland (im Auftrag von Nissan Deutschland) gefunden, das eine Erhöhung der Stützlast auf 75kg ohne bauliche Veränderung am Fahrzeug zulässt.....
Kann ich so bestätigen. Dank des obigen Hinweises


Verwendungsbereich:
Nissan HSN 1329
Typ M20M, M20N
Nissan NV200, alle Varianten/Versionen gemäß EG-BE
Die im Einzelfall montierte AZV muss das natürlich auch hergeben, steht ja da an der Plakette.
Lt. Gutachten muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Angaben im Gutachten bescheinigen.
Beim TÜV erhielt ich dazu eine "Berichtigung der Zulassungsbescheinigung gemäß §13 Abs.1 FZV".
Kosten: 29,75 Euronen. Hiermit wird der Eintrag unter Ziffer 13 auf 75 kg. geändert.
Unter "Hinweise" findet sich darauf der Eintrag: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich".
Hab ich Freitag nicht mehr geschafft.
Fazit:
Ob mit oder ohne

der NV200 verträgt amtlich anerkannt 75 kg Stützlast.