Re: Winterreifen NV200 -> wir könne alles, außer eintragen..
Sodele... heute mal wieder bei TÜVs gewesen.. diesmal im Nachbardorf... und was soll ich sagen.. auch die wollen nicht an einen ergänzenden Eintrag auf Zulässigkeit vom 88 Index ran
haben mir aber zwei Mann hoch ausdrücklich bestätigt, dass es im Sinne der HU kein Mangel sei und das Fahrzeug so auf die Straße darf.
Neben dem Argument: Fahreigenschaften mit C Reifen anders als mit 88er .. kamen diesmal so richtig 'spannende' Argumente zum Einsatz:
* Wenn keine C Reifen drauf sind, gibt es Probleme bei der Produkthaftung des Fahrzeugherstellers! Das sei so z.B. bei Porsche.. wenn man da abfliege und nicht die Porschereifen drauf wären.. aber hallo! ( An der Stelle ahnte ich, nicht wirklich in der Sache weiter kommen zu können.. aber immerhin noch eine kurzweilige Unterhaltung als Lohn für meinen Besuch winkte..) Entsprechend täte man einen Hinweis auf die Bereifung bei der HU vermerken..
(dazu muss man wissen, dass der TÜV in Bretten direkt bei der Mercedesvertretung einquartiert ist... wer was ist,erkennt man nur an einem Aufsteller auf dem Tisch
)
* Der TÜV trägt nix ein, was sinnlos ist weil es ja nicht eingetragen werden braucht
* Man werde auf keine Fall etwas streichen! (aehm.. ergänzen war mein Wunsch... bei 15.1 und 15.2 .. und wirklich nur den Lastindex und die 88..)
Richtig ausgekennen gab man dann aber zu, täte man sich da auch nicht ... und was denn das für ein Auto sei.. doch bestimmt ein Geländewagen und da gäbe es eben Vorschriften, die zu beachten seien..
Dann gab es einen Lobgesang auf die C Reifen und dass die doch so oft und gerne auf Wohnwagen drauf kämen, weil.. die führen stabiler und die würden ja auch die T Reifen (haeh?? wir waren doch beim Lastindex..) nehmen, obwohl die nur 100 fahren dürfen und da dann die "J" auch reichen würden...
An der Stelle konnte ich es mir dann doch nicht den Hinweis verkneifen, dass doch aber auch die Fahreigeneschaften eines Wohnwagens vom Hersteller nur mit den empfohlenen Reifen ... ob das nicht riskant wäre nachdem was ich gerade erfahren habe?
Und wenn ich jetzt davon ausgehen müsste, nicht die vom Hersteller empfohlenen Fahreigenschaften vor zu finden, ob das aus gutachterlicher Sicht ein Mangel am Neufahrzeug sei? (Nach TÜV Logik tut das Ding ja nun schlechter als bestellt weil der Händler was 'faslches' dran geschraubt hat..) Nee.. also das dann nun auch wieder nicht..
Kurzum.. ging aus wie beim letzten mal.. hartnäckige Weigerung, was einzutragen.. unter gleichzeitiger Beteuerung, das es das auch nicht brauche..
Auch diesmal bin ich das Gefühl nicht losgeworden, die mir völlig fremde Abneigung beim TÜV , mal fix ein paar Taler durch eine simple 'Amtshandlung' ein zu nehmen, trat auf Grund erheblicher Verunsicherung bei dem Thema auf... auch diesmal waren wieder 2 Fachmänner vom TÜV SÜD 20 min mit dem Problem beschäftigt..
Nehme die Sache ja derweil nicht mehr ernst sondern mehr als sportliche Herausforderung und hoffe nur, dass im Zweifel keine Diskussion mit der Rennleitung losbricht ( Schreibtischbeamte sollen ja wieder mehr Kontakt zur Bevölkerung bekommen..) .. obwohl.. ein Mängelschein in der Sache wäre vom Unterhaltungswert durchaus nicht zu verachten..