Winterreifen NV200

Diskutiere Winterreifen NV200 im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Hallo Zusammen, habe Probleme Winterreifen im zugelassenen Format 175/70 R14T 95C zu bekommen. Sowohl "Conti Vanco Winter" alsauch "Pirelli...
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Beastie

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77`er schrieb:
Das ganze nennt sich dann ...
Berichtigung der Zulassungsbescheinigung gemäß § 13 Abs. 1 FZV
in Spalte 22 steht dann :
ZU 15.1/15.2 : BEREIFUNG AUCH ZUL. M. LASTINDEX "88"
Ronny, danke für die perfekte Formulierungsvorlage.. :zwink: mein TüVler wollte nicht an die 'Eintragung meiner Reifengröße' halt in der Art wie es jetzt im Schein steht, ran. Auf die Idee, nur die Zulässigkeit des Lastindexes eintragen zu lassen, bin ich (und leider wohl auch der Fachmann..) nicht gekommen. Das das so richtig ist, ist unbestritten und nicht von einer ABE des Herstellers oder einem TÜV Gutachten abhängig, sondern 'par Ordre De Mufti ' von ganz Oben so abgesegnet .
 
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Beastie

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Re: Winterreifen NV200 -> wir könne alles, außer eintragen..

Sodele... heute mal wieder bei TÜVs gewesen.. diesmal im Nachbardorf... und was soll ich sagen.. auch die wollen nicht an einen ergänzenden Eintrag auf Zulässigkeit vom 88 Index ran :rund: haben mir aber zwei Mann hoch ausdrücklich bestätigt, dass es im Sinne der HU kein Mangel sei und das Fahrzeug so auf die Straße darf.

Neben dem Argument: Fahreigenschaften mit C Reifen anders als mit 88er .. kamen diesmal so richtig 'spannende' Argumente zum Einsatz:

* Wenn keine C Reifen drauf sind, gibt es Probleme bei der Produkthaftung des Fahrzeugherstellers! Das sei so z.B. bei Porsche.. wenn man da abfliege und nicht die Porschereifen drauf wären.. aber hallo! ( An der Stelle ahnte ich, nicht wirklich in der Sache weiter kommen zu können.. aber immerhin noch eine kurzweilige Unterhaltung als Lohn für meinen Besuch winkte..) Entsprechend täte man einen Hinweis auf die Bereifung bei der HU vermerken..

(dazu muss man wissen, dass der TÜV in Bretten direkt bei der Mercedesvertretung einquartiert ist... wer was ist,erkennt man nur an einem Aufsteller auf dem Tisch :mrgreen: )

* Der TÜV trägt nix ein, was sinnlos ist weil es ja nicht eingetragen werden braucht

* Man werde auf keine Fall etwas streichen! (aehm.. ergänzen war mein Wunsch... bei 15.1 und 15.2 .. und wirklich nur den Lastindex und die 88..)

Richtig ausgekennen gab man dann aber zu, täte man sich da auch nicht ... und was denn das für ein Auto sei.. doch bestimmt ein Geländewagen und da gäbe es eben Vorschriften, die zu beachten seien..

Dann gab es einen Lobgesang auf die C Reifen und dass die doch so oft und gerne auf Wohnwagen drauf kämen, weil.. die führen stabiler und die würden ja auch die T Reifen (haeh?? wir waren doch beim Lastindex..) nehmen, obwohl die nur 100 fahren dürfen und da dann die "J" auch reichen würden...

An der Stelle konnte ich es mir dann doch nicht den Hinweis verkneifen, dass doch aber auch die Fahreigeneschaften eines Wohnwagens vom Hersteller nur mit den empfohlenen Reifen ... ob das nicht riskant wäre nachdem was ich gerade erfahren habe?

Und wenn ich jetzt davon ausgehen müsste, nicht die vom Hersteller empfohlenen Fahreigenschaften vor zu finden, ob das aus gutachterlicher Sicht ein Mangel am Neufahrzeug sei? (Nach TÜV Logik tut das Ding ja nun schlechter als bestellt weil der Händler was 'faslches' dran geschraubt hat..) Nee.. also das dann nun auch wieder nicht.. :lol:

Kurzum.. ging aus wie beim letzten mal.. hartnäckige Weigerung, was einzutragen.. unter gleichzeitiger Beteuerung, das es das auch nicht brauche..

Auch diesmal bin ich das Gefühl nicht losgeworden, die mir völlig fremde Abneigung beim TÜV , mal fix ein paar Taler durch eine simple 'Amtshandlung' ein zu nehmen, trat auf Grund erheblicher Verunsicherung bei dem Thema auf... auch diesmal waren wieder 2 Fachmänner vom TÜV SÜD 20 min mit dem Problem beschäftigt..

Nehme die Sache ja derweil nicht mehr ernst sondern mehr als sportliche Herausforderung und hoffe nur, dass im Zweifel keine Diskussion mit der Rennleitung losbricht ( Schreibtischbeamte sollen ja wieder mehr Kontakt zur Bevölkerung bekommen..) .. obwohl.. ein Mängelschein in der Sache wäre vom Unterhaltungswert durchaus nicht zu verachten.. :twisted:
 
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77`er

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Beim TÜV-Nord hat man irgendwie keine Probleme seinen Kunden diese Sache einzutragen , dabei auch noch etwas in die Firmenkasse zu bringen und auch noch einen glüchlichen Menschen wieder nach Hause fahren zu sehen :zwink: , der auch wegen solcher Sachen evtl. wieder kommt und seinen Wagen nicht bei der Kongurenz zur HU bringt .

Es ist schon seeeeehr verwunderlich was da läuft :roll: ....
@Beastie , wenn du ne Kopie meiner Abnahme haben möchtest schick mir ne P.N. ... würde mich doch mal interesieren was so ein TÜV Südler zu dem groben Unfug einer TÜV Nord Eintragung sagt :motz: ..... :lol: :lol: :lol: :lol:
 
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ReiseB

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Will mir online einen Satz Winterreifen auf Stahlfelge (gemäß CoC in 175/70 R14) bestellen. Statt 95T gerne auch die günstigeren mit 88T, weil

"Es kommt auschließlich darauf an, dass die Reifen die - eingetragene - Dimensionierung aufweisen und den für das Fahrzeug erforderlichen LI (Loadindex). Dieser wiederum hängt von der zulässigen Achslast ab. Im Falle des NV200 reicht ein LI von 88." (bonsaicamper)

D.h. aber ich muss den Loadindex von 88 trotzdem beim TÜV eintragen lassen, weil so nicht in den Papieren?
Oder geht auch ohne Vorführung und extra Eintragung, weil es ja sowieso passt?

Blicke nicht mehr ganz durch...
 
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maverick

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ReiseB schrieb:
Will mir online einen Satz Winterreifen auf Stahlfelge (gemäß CoC in 175/70 R14) bestellen. Statt 95T gerne auch die günstigeren mit 88T, weil

...

Hallo ReiseB

Mein Kombi hat eine zul. Achslast von 1130kg. Darum muß ich Reifen mit mind. Li 89 aufziehen. Eintragen lassen muß man die 89 statt 95 nicht.
Der Evalia hat eine zul. Achslast von 1120kg. Da reicht ein Li von 88.
Wenn du auch 88er fahren möchtest, muß du den Kombi beim TÜV "ablasten" lassen ( zul. Achslast auf 1120kg ändern).

Viele Grüße
maverick
 
zooom

zooom

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Da würde ich doche eine Ablastung um 10kg vornehmen lassen, den 89er Reifen sind mir am Markt nicht bekannt.
 
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ReiseB

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Mein Kombi hat laut CoC-Papieren nur eine zul. Achslast von 1120kg. D.h. ablasten muss ich schon mal nicht. Wenn ich jetzt in eine Verkehrskontrolle gerate und habe LI 88 drauf aber nicht in den Papieren ist das egal, oder nicht?
 
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bonsaicamper

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@ReiseB: wenn der Loadindex für die zulässige Achslast ausreicht, was bei einem LI 88 und einer Achslast von bis 1120kg der Fall ist, dann sind die Reifen zulässig, und zwar ohne Eintragung. Das war früher mal anders, hat sich aber aufgrund einer europarechtlichen Harmonisierung der betreffenden Vorschriften geändert. Ich habe auch 175/70 R 14 mit einem LI von 88 aufgezogen.

Dass ich mich da nicht irre, hat mir auf Nachfrage ein Gerichtssachverständiger der DEKRA bestätigt, nachdem er sich seinerseits beim Reifenspezialisten der DEKRA-Zentrale rückversichert hat.
 
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ReiseB

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Habe vor der Bürokratie kapituliert und mir die Snowtrac 3 mit LI 95 bestellt. Macht pro Reifen zwar 23 Euro mehr als LI 88, aber die 535 Euro für den kompletten Satz auf Stahlfelge zum reifentiefpreis aus dem Internet sind insgesamt dann doch ok.
 
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Anonymous

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Hallo zusammen,
schließe mich ReiseB an; - auch ich habe vor der Bürokratie kapituliert. Bei mehreren Herren vom Tüv und in diversen Reifenfachgeschäften angefragt wegen dem LI 88 ... und ganz verschiedene Antworten erhalten. Von "... alles kein Problem" bis hin zu " ...mit LI 88 bekommen sie von uns keine Tüvplakette" war alles dabei!?!?!? Sehr traurig, dass sich nichteinmal das Fachpersonal einig ist. Um lange Diskussionen zu vermeiden haben wir uns dann auch für den Snowtrac 3 von Vredestein mit C-Decke und LI 95 entschieden. Die Reifen bekommen wir beim Reifenhändler am Ort auf Stahlfelgen für insgesamt rund 550,-EUR.

Gruß, alex13

... auf dass es schnell wieder Sommer wird...
 
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Ja da giebt es wohl unterschiedliche angaben..... :shock:

Ich fahr im Winter auch 175/70 R14 C 88 T
ohne Eintragung....denn beim Tüv-Süd hat man in meinen Fahrzeugschein reingeschaut- nachgerechnet -
und gesagt...."bei einer Verkehrskontrolle macht die Polizei auch nichts anderes alls ich jetzt,allso alles o.k"

Die Änderung im Fahrzeugschein hält der Tüv-Süd für nicht notwendig....im gegenteil ,alls ich den Mitarbeiter vom
Tüv auf die unterschiedlichen Meinungen/aussagen, ansprach...sagte er nur ;"wenn Sie Geld und Zeit übrieg haben,dann tragen wir das schon ein...müssen dan aber auch noch auf die Zulassungsstelle...."

Grüßle
 
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maverick

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alex13 schrieb:
Hallo zusammen,
schließe mich ReiseB an; - auch ich habe vor der Bürokratie kapituliert. Bei mehreren Herren vom Tüv und in diversen Reifenfachgeschäften angefragt wegen dem LI 88 ...

Hallo alex13,
ist wohl wirklich nicht einfach. Ich zitiere mal den ADAC : "....Neuerung seit Ende 2004 ¹)

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 2004 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden.
Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast.
Beispiel: Wenn die maximale Achslast 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg ) tragen....
¹) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG"

TÜV Prüfer und Reifenhändler, die den Erlass nicht kennen (eigentlich traurig), können natürlich auch keine korrekten Antworten geben.

Viele Grüße
maverick
 
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maverick schrieb:
Ich zitiere mal den ADAC : "....Neuerung seit Ende 2004 ¹)

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes[...]

... wenn der ADAC so 'aufklärt', ist es auch kein wunder, wenn er nicht durchdringt :) .. genau an dem Punkt bin ich selbst ja zwei mal beim TÜV gescheitert... das Zauberwort VORGESCHRIEBEN setzt der Denktätigkeit sehr enge Grenzen und führt oft schon nach wenigen Sekunden zum völligen erliegen der selben ;-)

Es ist ja gerade der Gag an der übernommen EU Verordnung, dass die Hersteller nicht mehr VORSCHREIBEN sondern nur noch empfehlen.. (sofern Abmessungen, Lastindex passend zur Achslast und Geschwindigkeitszulassung stimmen).

Kann man bei reinen Winter / Sommer Reifen noch was mit 'C' finden, wird die Luft bei Ganzjahresreifen ganz dünn...
 
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dirk l

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Hallo zusammen,

weis eigentlich jemand von Euch, ob der Luftdruck in den zusätzlich eingetragenen 88´er Reifen genauso ist, wie in den serienmäßigen 95´ern?
Im Handbuch beziehen sich die Werte ja alle auf 95 und vom Luftdruck steht natürlich nichts im TÜV Gutachten.

Grüße

Dirk
 
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maverick

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Beastie schrieb:
nicht mehr VORSCHREIBEN sondern nur noch empfehlen..

klar, du hast natürlich recht, es müßte empfehlen heißen. :zwink:
( Ich habe meine Originalräder übrigens sicherheitshalber nicht verkauft, man weiß ja nie wie sich die Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Erlasse, und, und, und weiterentwickeln).
 
Kat200

Kat200

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Moin!

Mal ausgegraben und aus gegebenen Anlass (O bis O) meine Infos zu neuen Winterreifen auf Stahlfelge dagelassen:

Pirelli Winter Chrono 175/70R14 C95/93

Beim Autokauf hätt ich DAS Schnäppchen machen können: 450 Tacken.
Da wußte ich noch nicht, dass die Reifen(plus Stahlfelge) sonst teurer sind...

Nun hab ich fleissig hier gelesen und bin auf Suche gegangen.
Ergebnis:

Ein Internethandel hatte sie noch für 547Euro.
Der Rest vor Ort(nissan Händler + Reifenhändler), und im Internet ab 650 Euro cirka.
Händler war am teuersten.

Ich hab sie dann für 547 geholt...logisch.

Alternative:

Ablasten! Laut TÜV Nord geht das.
Laut Nissan Händler: Neien....das geht nicht... (AHA!!!!!)
Also: Es passen nach Ablasten auch die 88T.
Darf man dann halt nicht mehr seinen Hauselefanten transportieren.
Und das muss dann beim Strassenverkehrsamt eingetragen werden.

Ich weiß um die verschiedenen TÜV und Was-Weiß-Ich Diskussionen...
aber ich hab mal auf Doof getan, Leuten Löcher in den Bauch gefragt und SCHWUPPS.
GEHT DOCH! :mrgreen:

Zu guter Letzt:

Der frühe Vogel fängt den Wurm! :idea:

"Kaufen Sie im Sommer....auch wenn ihr Keller die ganze Zeit nach Gummi stinkt, weil neue Reifen doch etwas ...ähm ausdünsten..." :lol:

Liebste Grüße
Kat.... :twisted:

PS: 5060 km...in nur knapp 3 Monaten...da komm ich ja über meine Annahme 12000km im Jahr weg, was? :lol:
DAS IST FAHRSPASS!
 
Tom-HU

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Hallo,
Kat200 schrieb:
Alternative:
Ablasten! .......

Also: Es passen nach Ablasten auch die 88T.
Darf man dann halt nicht mehr seinen Hauselefanten transportieren.
Hast Du den Threat weiter vorne (und auch diverse andere) nicht gelesen?

Es gehen auch die 88T OHNE Ablasten und Eintrag! - oder hast du eine zul. Achslast >= 1130 kg?
 
sulley

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Lastindex von 88t entspricht einer Achslast von 1120Kg.
Zumindest mein Evalia hat auch nicht mehr im Kfz-Schein zu stehen und damit sind Reifen mit 88t auch erlaubt, ohne das Ablasten nötig wäre.
Die eingetragene Reifenlast hat nichts zu sagen, es zählt nur die Achslast und das Gesammtgewicht. Das dürfte aber die doppelte Achslast eh nicht überschreiten.
 
Kat200

Kat200

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Hast Du den Threat weiter vorne (und auch diverse andere) nicht gelesen? [b schrieb:
Es gehen auch die 88T OHNE Ablasten und Eintrag![/b] - oder hast du eine zul. Achslast >= 1130 kg?


:confused: Doch, hab ich gelesen....steht auch da, das ichs gelesen hab! ;-)

1120 hab ich als Achslast.

Und ich stand beim TÜV und gebe hier nur MEINE Erfahrungen wieder. Es gab doch schon ewiges hin und her, obs geht oder nicht..., hier im Fred...deswegen dacht ich, schreib ichs mal auf.... nix für ungut...
Vielleicht hilfts ja jemanden... :)
 
Thema: Winterreifen NV200
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