Winterreifen NV200

Diskutiere Winterreifen NV200 im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Hallo Zusammen, habe Probleme Winterreifen im zugelassenen Format 175/70 R14T 95C zu bekommen. Sowohl "Conti Vanco Winter" alsauch "Pirelli...
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freaksound

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Knutmut schrieb:
Hier mal meine frisch vom TÜV bescheinigte Winterreifen-/Felgenkombi.

Schwarz/Alufarbene Aluett 6Jx15H2 Felgen mit 185/60 R15 88T Bridgestone Blizzak LM30

Hauspreis 750,- bei meinem Nissan-Händler mit TÜV-Gutachten.
(ich hatte nur die Wahl zwischen diesen und Stahlfelgen 175/14Zoll aber C-Reifen für 670,-)
Der Händler hat beide Varianten noch vorrätig ( AH Günther HH) falls noch wer sucht.

Die Alus sind zwar fast etwas zu prollig aber auf Stahlfelgen hatte ich bei dem minimalen Preisunterschied keinen Bock.

Keine Ahnung ob es jetzt nur an der weichen Winterreifenmischung liegt oder auch an den 15er Felgen und etwas breiteren Reifen - der Wagen fährt sich jedenfalls spürbar ruhiger bzw. irgendwie ein wenig komfortabler als mit den Serien C-Reifen - so zumindest der erste Eindruck. Zum Mehrverbrauch kann ich noch nix sagen.


http://dl.dropbox.com/u/40751146/Auto/Foto2.jpg

Hallo, ich wollte mich kurz vortstellen, das hier ist mein erster Beitrag, ich lese aber schon gut ein halbes Jahr mit. Ich bekomme in ca vier Wochen meinen Evalia und halts vor lauter Vorfreude schon fast nicht mehr aus. Ich hab mich im Vorfeld auch mit dem Thema Felgen/ Reifen auseindander gesetzt, da ich sobald ich meinen bekommen habe auch größere Felgen aufziehen werde. Zudem kenn ich mich beruflich zwangsweise damit aus. Was ich sagen wollte, @Knutmut
du weißt hoffentlich daß deine Felgen nicht für den Winter geignet sind? Oder hast du die nachtraglich beschichten lassen?
Falls nicht wirst du nicht lange Freude dran haben. Daß der Händler diese Felgen mit Winterreifen verkauft, naja eigentlich wunderts mich ja nicht.
 
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Knutmut

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Noch uninformativer ging es wohl nicht?
Ich kenne niemanden der seine Alufelgen im Winter beschichtet oder jemals damit Probleme hatte.
 
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freaksound

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Ich wollte dich ja nicht verärgern... aber gut, normale Alufelgen (also blanke Felgen) sind normalerweise nach der Bearbeitung durch eine Lackversiegelung gegen Salz (welches Aluminium sehr zu setzt) geschützt, allerdings günstige Felgen auch nicht immer. Bei den schwarz-polierten Felgen verhält es sich anders. Nach der schwarzen Lackierung ist die Lackschicht außen wieder weggeschliffen worden, wodurch man einen netten optischen Effekt erzielt, allerdings ist der Schutz dahin, wodurch Salz eindringen kann und Korrosion entsteht. Man hat dann die Möglichkeit die Felgen entweder nochmals beschichten (ist langlebiger) oder lackieren zu lassen oder vergurkt seine Felgen innerhalb kürzester Zeit. Dann kann nur eine aufwändige Instandsetzung Abhilfe schaffen. Ich kann dir die dementsprechenden Qualifikationen speziell für deine Felgen auch gerne zukommen lassen, wenn du das willst. Hey, ich wollte dich nur darauf aufmerksam machen und habs gut gemeint, wenn das hier nicht gewollt ist laß ich es eben sein... kein Problem!
 
muurikka

muurikka

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freaksound schrieb:
Ich wollte dich ja nicht verärgern... aber gut, normale Alufelgen (also blanke Felgen) sind normalerweise nach der Bearbeitung durch eine Lackversiegelung gegen Salz (welches Aluminium sehr zu setzt) geschützt, allerdings günstige Felgen auch nicht immer. Bei den schwarz-polierten Felgen verhält es sich anders. Nach der schwarzen Lackierung ist die Lackschicht außen wieder weggeschliffen worden, wodurch man einen netten optischen Effekt erzielt, allerdings ist der Schutz dahin, wodurch Salz eindringen kann und Korrosion entsteht. Man hat dann die Möglichkeit die Felgen entweder nochmals beschichten (ist langlebiger) oder lackieren zu lassen oder vergurkt seine Felgen innerhalb kürzester Zeit. Dann kann nur eine aufwändige Instandsetzung Abhilfe schaffen. Ich kann dir die dementsprechenden Qualifikationen speziell für deine Felgen auch gerne zukommen lassen, wenn du das willst. Hey, ich wollte dich nur darauf aufmerksam machen und habs gut gemeint, wenn das hier nicht gewollt ist laß ich es eben sein... kein Problem!
Nicht das Knutmut meine Unterstützung nötig hätte, aber brauchst ja nicht gleich so einschnappen, diese Info im ersten Posting mit untergebracht und alles wäre gut gewesen, so hat deine erste Äußerung erstmal nur für Unsicherheit ohne Background gesorgt.

Natürlich ist hier jeder an hilfreichen Infos interessiert, also cool bleiben und weiter schreiben. :zwink:
 
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Knutmut

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Yepp, erst jetzt hat das ganze Hand und Fuß. Leere Phrasen bringen einen hier halt nicht weiter... Ich werd mal nachhaken im Autohaus wenn ich wiedermal zur Mängelbeseitigung vorbei muss demnext. Der Händler wird eh gewechselt wenn die Sache durchgestanden ist.Wenn die Felgen nach dem Winter Beschädigungen aufweisen knall ich sie denen wieder auf den Tisch....

Grüsse
 
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Anonymous

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er hat aber recht. wenn die nicht beschichtet sind, sind die felgen nicht für den winter. und gehen schnell "kaputt", ich habe jetzt die von Pneuhage, PLATIN
P 53 / PL53, mit 185/60/88. die sehen echt geil aus, sind auch winterbeschichtet. tüv hat mich 36 euro gekostet.
 
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freaksound

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Knutmut, deine Felgen heißen doch Dezent V Black polished oder? Sind die gleichen wie deine Bezeichnung Aluett.
Ich hab meine Alufelgen pulverbeschichten lassen, das ist widerstandsfähiger als Lack und hab sie bei meinem jetzigen Fahrzeug mit Ganzjahresreifen das ganze Jahr drauf. Bis jetzt im vierten Jahr. Alles problemlos.
Mratisch, hast du die schwarzen oder blanken? Leider gibts die nur bis 15 Zoll mit dem passenden Lochkreis. Sind aber auch sehr schöne Felgen.
Gruß Marco
 
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Knutmut

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Es sind Aluett keine Dezent. Genaue Bezeichnung steht oben irgendwo. Vorn sehen die ganz normal wie eine Alufelge aus, nicht geschliffen oder so.
 
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Anonymous

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freaksound schrieb:
Knutmut, deine Felgen heißen doch Dezent V Black polished oder? Sind die gleichen wie deine Bezeichnung Aluett.
Ich hab meine Alufelgen pulverbeschichten lassen, das ist widerstandsfähiger als Lack und hab sie bei meinem jetzigen Fahrzeug mit Ganzjahresreifen das ganze Jahr drauf. Bis jetzt im vierten Jahr. Alles problemlos.
Mratisch, hast du die schwarzen oder blanken? Leider gibts die nur bis 15 Zoll mit dem passenden Lochkreis. Sind aber auch sehr schöne Felgen.
Gruß Marco


ich hab die GUN METAL MATT. wollte die schwarzen, hätte aber ewig warten müssen
 
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Beastie

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Re: Winterreifen NV200 Der TÜV ziert sich....

Heute war ich übermütig und bin mal als braver Verkehrsteilnehmer beim TÜV Süd hier im Dorf vorgefahren und habe meinen Wunsch, doch bitte die 88 T Reifen meines Fahrzeuges auch in den KFZ Schein ( oder wie das Dings jetzt auch immer heisst..) nach zutragen..

Man schnappte sich besagten Schein, warf die EDV an und wühlte eine Weile sichtbar in den Dateien und teilte mir dann sinngemäß mit: Eintragen geht leider nicht! Aber ich müsse es ja auch gar nicht eintragen..

War dann etwas perplex und habe nachgebohrt: Ob denn der Reifen gar falsch oder nicht zugelassen sei?

Nee.. falsch wäre der eigentlich nicht.. damit fahren wäre ok.. aber, eintragen könnte man ihn eben auch nicht :abgelehnt: .

Begründung: Es gäbe keine ABE für die 88 Lastindexreifen von Renault (!) (ja, er hat Renault gesagt...) und wenn man den nun eintragen täte, würde man bestätigen, dass der Reifen die Fahreigenschaften des Fahrzeuges nicht nachhaltig verändern.. und das könne der TÜV nun mal nur nach sehr aufwendigen Prüfungen.. schließlich sei der C Reifen ja auch anders aufgebaut als der nicht C Reifen und man könne nicht ausschließen, dass sich die Kiste nun ganz anders benehme...

Ja, ob das gefährlich sei und ob die Reifen dann runter müssten? .. Nein, also damit fahren wird nicht beanstandet und ist völlig in Ordnung...

An der Stelle habe ich mich dann freundlich für die Auskunft bedankt und bin heim :rund:.

Ich glaube, ich besuche nächste Woche mal den TÜV im Nachbardorf.. :twisted: diesmal drucke ich mir aber ein PDF aus ... weil... es stimmt zwar, dass ich nix eintragen lassen muss... aber eben nur bis zu dem Zeitpunkt, wo die Zulassungsstelle an die Papiere geht... (wobei natürlich wieder niemand ernsthaft prüfen wird, ob nicht bei der Abmeldung / Neuanmeldung nicht wieder C-Schlappen drauf waren... ) .. der TÜV also formal das Problem irgendwie lösen können muss ( und woanders wohl auch ganz einfach tut.. )

Die Sache bekommt langsam einen gewissen Unterhaltungswert :jaja:
 
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rookie

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Re: Winterreifen NV200 Der TÜV ziert sich....

Beastie schrieb:
Man schnappte sich besagten Schein, warf die EDV an und wühlte eine Weile sichtbar in den Dateien und teilte mir dann sinngemäß mit: Eintragen geht leider nicht! Aber ich müsse es ja auch gar nicht eintragen..
eben, eine Scheinänderung :mrgreen:
 
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bonsaicamper

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Auch wenn in der Zulassungsbescheinigung C-Reifen eingetragen sind, müssen keine C-Reifen montiert werden. Es kommt auschließlich darauf an, dass die Reifen die - eingetragene - Dimensionierung aufweisen und den für das Fahrzeug erforderlichen LI (Loadindex). Dieser wiederum hängt von der zulässigen Achslast ab. Im Falle des NV200 reicht ein LI von 88.

Das Ganze ergibt sich aus europarechtlich harmonisierten Regelungen.

Ich war mir da selbst nicht ganz sicher und habe deshalb einen Sachverständigen der DEKRA befragt, mit dem ich beruflich öfter zu tun habe. Nachdem sich der zunächst auch nicht ganz sicher war, hat er sich bei einem auf Reifen spezialisierten Kollegen in der DEKRA-Zentrale erkundigt.

Auch wenn ich dafür jetzt wieder keine Gewähr übernehmen kann, gehe ich mal davon aus, dass diese Auskünfte zutreffen. Ich selbst habe auch 175/70'er Winterreifen ohne Zusatz "C" vom Nissanhändler aufziehen lassen. Der Nissanhändler hat angeblich auch noch einen TÜV-Prüfer befragt, der es ebenfals bstätigt hat.
 
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Beastie

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bonsaicamper schrieb:
Auch wenn in der Zulassungsbescheinigung C-Reifen eingetragen sind, müssen keine C-Reifen montiert werden. Es kommt auschließlich darauf an, dass die Reifen die - eingetragene - Dimensionierung aufweisen und den für das Fahrzeug erforderlichen LI (Loadindex). Dieser wiederum hängt von der zulässigen Achslast ab. Im Falle des NV200 reicht ein LI von 88.

Das Ganze ergibt sich aus europarechtlich harmonisierten Regelungen.

Ja, das ist die eine Sache die zu dem 'Man muss es nicht eintragen lassen...' führt..

Spannend und zum Haarespalten bestens geeignet ist aber folgender Hinweis:

D) Eine Verpflichtung, die im o.g. Sinne montierten Reifen in die Fahrzeugpapiere vor
der Hauptuntersuchnung (HU) nachzutragen besteht nicht, sie besteht erst, wenn
sich die zuständige Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren befassen muss.
Sollte es für den Fahrzeughalter bis zur Verwertung des Fahrzeuges keine Veranlas-
sung geben die Zulassungsbehörde aufzusuchen, muss er auch keine Änderung der
Papiere in die Wege leiten!
Quelle: BRV Schreiben siehe viewtopic.php?f=50&t=8514&p=88335#p86250

Hieraus ergibt sich durchaus eine Eintragungsverpflichtung, allerding eben zu einem anderen Zeitpunkt ...

Aus der Sicht der BRV (das sollte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. http://www.brv-bonn.de sein) ist damit natürlich der Drops gelutscht...die schrauben drauf und sind fertig und haben nix falsch gemacht und das Problem ist dann beim Fahrzeughalter angekommen... der dann Reifen ohne ABE des Fahrzeugherstellers hat... also quasi laufen da die Reifen außerhalb des Fahrzeuges, an dem sie festgeschraubt sind. :lol:

Ich hab nur keine Ahnung, wie man dann 'legal' bei der Zulassungsbehörde zum Zwecke einer Amtshandlung vorfahren soll, wenn man 88er Reife aufgezogen hat.. weil, ohne TÜV Eintrag wird es wohl nicht gehen :mrgreen:

Kommt mir vor wie organisierter Behördenwahnsinn :) Zum Glück hat das ja keinerlei Praxisrelavanz ...fahren ist ja erlaubt.. und beim Ummelden will ja keiner die Reifen sehen..

Könnte alles so einfach sein, wenn NISSAN im Bereich der ABE nachbessern würde..
 
B

bonsaicamper

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Ich seh das so: wenn Du Reifen ohne den Zusatz C fährst, dann fährst Du nicht "illegal" ohne ABE, weil es sich dabei eben nur um eine Empfehlung handelt. Ohne ABE wärst Du nur unterwegs, wenn es die verbindliche Auflage gäbe, C-Reifen zu montieren.
 
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Beastie

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Hinweis: Es ist zweifellos so, dass aktuell 88er Lastindex Reifen zulässig sind... nachfolgende Ausführungen sind mit einem leichtem Augenzwingern zu verstehen, weil der Verfasser (als ich :)) ) ab und an vom selbstzerstörerischen Wunsch getrieben wird, Amtslogik zu verstehen :)

Mhm... ich hab's anders verstanden: Ich darf die Reifen fahren, weil das so über die über die Eigenschaften des Reifens Abmessungen, Lastindex und max. Geschwindigkeit, für welche der Reifenhersteller gerade steht, zu den Entsprechenden Anforderungen meines Fahrzeuges ( wie durch den Fahrzeughersteller definiert) passt.

Du brauchst also keine expliziete Freigabe des Fahrzeugherstellers für eine bestimmte Reifenart ( = ABE wenn ich es richtig kapiert habe) sondern es reicht völlig, wenn die Eigenschaften Reifen - Fahrzeug 'passen'.

Fahren ist also 'europäisch harmonisch' so geregelt und das Fahren dieser passenden Reifen / Fahrzeugkombinationen wird nicht beanstandet.

Und nun kommt der Deutsche Teil :) : Diese Kombination steht nicht im Fahrzeugschein.. wo da doch alles rein muss, was auch nur den Hauch außerhalb der Serie ist ... was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist VERBOTEN :twisted: Herr Prälat, das Weihwassser!! Da lauert der Sündenfall... da wuchert das Chaos...

Und nun kommt der 'Kompromiss': Du musst es nicht SOFORT eintragen sondern eben erst anlässlich des Besuchs bei der Zulassungsstelle :) (auf so eine Idee kommt man oft und gerne in Arbeitskreisen.. )

Bleibt die spannende Frage: Wie bekomme ich etwas eingetragen, für das es keine ABE gibt weil es dafür keine ABE braucht, aber nur eingetragen wird, was eine ABE hat :)
 
muurikka

muurikka

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@Beastie: Das Problem hättest du mit C-Reifen umgehen können und es hätte auch nicht viel mehr gekostet als ein Gutachten + Eintragung.

Wolltestst du das Auto nicht lange fahren, also ist die Frage nach dem Besuch der Zulassungstelle eher theoretisch und außerdem, solange du nicht direkt nach dem Besuch der Zulassungsstelle einen Crash baust, kann auch niemand beweisen, dass die Reifen zum Zeitpunkt des Besuchs montiert waren und ich vermute, nur im Falle eines Unfalles wäre dieses "Problem" evtl. relevant.

Ich freue mich für dich, dass du keine anderen Sorgen hast.;-)

Grüße Jan
 
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bonsaicamper

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Auf jeden Fall ist es schlimm, dass es in unserem Land Bestimmungen gibt, die an sich ganz alltägliche Sachverhalte so regeln, dass noch nicht einmal Fachleute sie 100%-ig verstehen und durchdringen. Zumindest darauf können wir uns wohl einigen.
 
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Beastie

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@Jan Grins.. na, das Problem ist eigentlich nicht meines.. ich war schlau genug den NV200 gleich mit passenden Reifen zu bestellen und dem Händler das Zulassen zu überlassen... da muss im Zweifel der Händler noch mal drüber. Da ich Allwetterreifen haben wollte, ist das mit dem C nochmal ne Nummer schwerer als bei reinen Winterreifen.

Hier liegt der Schwarze Peter ganz klar bei Nissan.. denen tät klein Zacken aus der Krone brechen, bei der Reifenempfehlung flexibler zu agieren, was ja unterm Strich eine echte WIn-Win Aktion wäre.. bei oberflächlicher Suche nur nach C Reifen wird sich schon so mancher erschreckt und ggf. auch abgeschreckt worden sein.

Das mit dem Gang zur Zuslassungsstelle geht schneller als man denkt.. auch wenn man das Fahrzeug lange zu fahren plant.. Umzug, Halterwechsel innerhalb der Familie, vielleicht muss man da ja auch wieder hin, wenn man Drehsitze bekommt? Aber das ist zum Glück wirklich nur ein akademisches Problem :)
 
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bonsaicamper

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@beastie: wenn Onkel zooom die von ihm beantragte ECE-Prüfbescheinigung für die Drehsitze bekommt, musst Du auch deshalb nicht zur Zulassungsstelle, dann müssten nämlich auch die eintragungsfrei sein, Europa sei Dank!
 
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77`er

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Mal etwas zur Eintragung .
Ich habe mir gleich nach dem Kauf die "88"er Traglast eintragen lassen . Auch wenn ich vom TÜV Sachverständigen die Auskunft erhielt das dieses nicht nötig sei da der Lastindex von "88" ausreichen würde :roll: .
Da aber auch meine bessere Hälfte :zwink: sehr oft mit dem Evalia unterwegs ist und dem netten Polizeibeamten dann solche Sachen auch noch erklären muß , habe ich ihn gebeten doch bitte in den Schein einen Eintrag zu machen das die Traglast von "88" ausreichend ist . Kein Problem sagte er ... kostet aber 22,80 € .

Das ganze nennt sich dann ...

Berichtigung der Zulassungsbescheinigung gemäß § 13 Abs. 1 FZV
in Spalte 22 steht dann :
ZU 15.1/15.2 : BEREIFUNG AUCH ZUL. M. LASTINDEX "88"

Danach muß man das Ganze beim Straßenverkehrsamt umtragen lassen :jaja: und gut ist :lol: .

Gruß Ronny
 
Thema: Winterreifen NV200
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