Wichtig für alle Hagelgeschädigten !!!

Diskutiere Wichtig für alle Hagelgeschädigten !!! im Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung Forum im Bereich ---> Auto / Verkehr; Hallo, in diesem Sommer gab es soviele Hagelschäden an Autos wie nie zuvor. Leider versuchen manche Versicherer, sich schadlos zu halten und...

  1. #1 Anonymous, 18.11.2006
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hallo,

    in diesem Sommer gab es soviele Hagelschäden an Autos wie nie zuvor.
    Leider versuchen manche Versicherer, sich schadlos zu halten und versuchen ihre Kunden zu vera...... !
    Sie wollen, und mir sind mittlerweile einige Fälle bekannt, Kunden bei einem Hagelschaden in der VK höherstufen, da ja ein Schadensfall in dem laufenden Versicherungsjahr vorlag.

    Dies ist absoluter Blödsinn und lt. Vertragsbedingungen falsch !!!!!

    Für Hagelschäden kommt nicht die Vollkasko, sondern die Teilkasko auf. Nach einem Hagelschaden erfolgt keine Höherstufung, schon garnicht in der Vollkasko. Sie handeln nach dem Motto "probieren kann man es ja mal....." . Wenn sie 20 Kunden so höherstufen, haben sie ja schon etwas erreicht wenn nur einer zahlt. Nur mal so als Beispiel.

    Wer einen solchen Beitragsbescheid bekommt, muss unverzuglich handeln.
    Widerspruch einlegen und ggf. die Versicherung kündigen.
     
  2. #2 Anonymous, 21.01.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Und noch eine Ergänzung dazu.

    Wer einen Hagelschaden hatte und diesen von der Versicherung reguliert bekommen hat, sich aber nur das Geld (Schadenbetrag) auszahlen lassen hat, um den Schaden selbst zu beseitigen, muß aufpassen !

    Ein erneuter Hagelschaden an der gleichen Stelle wird nicht mehr von der Versicherung übernommen, da die Schadenbeseitigung nicht von der Versicherung übernommen wurde. Denn ein defektes "Teil" kann nicht noch einmal beschädigt werden.

    Das gilt natürlich auch für andere Schäden, wenn man sich nur den Schadenbetrag auszahlen läßt, um selbst den Schaden zu beseitigen.

    Vielleicht hilft es, wenn der Schaden selbst behoben wurde, der Versicherung Nachweise darüber zuzuschicken.

    LG

    Holger
     
  3. #3 Anonymous, 26.01.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Aus aktuellem Anlass: Gilt auch für Sturmschäden

    Gruß Hochsauerländer
     
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