welche Reifen sind zulässig?

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Anonymous

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Habe auf meiem 1,3 ltr. diesel combo (EZ Juni 2008) 185-er Reifen, wie geliefert.
Im Fahrzeugschein sind nur 175/65 R14 84T eingetragen.
Frage: Müssen die 185-er Reifen nicht auch eingetragen sein?
Insbesondere scheint mir diese Frage auch wichtig weil im Zusammenhang mit diesem ADAC-Elchtest die Reifengrösse einen Einfluss auf die Kippsicherheit haben soll.
Gruss Klaus
 
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Fischotter

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Hallo,


wenn das sein sollte, dann würde ich zum händler gehen und reklamieren. Ich gehe davon aus,daß er den wagen angemeldet hat.
Wenn Du bin eine kontrolle kommst und hast andere Reifen drauf als in Fhzg-Schein steht, dann hast Du schlechte karten. was drin steht muß dran sein.

ciao


Peter
 
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Anonymous

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Keine Sorge, neuerdings wird nur die zulässige Mindestreifengröße eingetragen. War/ist bei mir auch so.
 
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Anonymous

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Jo, so siehts aus.
Bei Opel kannst du eine entsprechende Liste runterladen, anhand derer und der Motornummer du die anderen zulässigen Größen ersehen kannst!
 
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Anonymous

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also erst mal danke für eure Antworten. Hab erst mal Opel angeschrieben, ob die Reifen eingetragen sein müssen. Will mir einfach sicher sein. Werd euch dann über die Antwort unterrichten.
gruss Klaus
 
daisy

daisy

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Klaus schrieb:
also erst mal danke für eure Antworten. Hab erst mal Opel angeschrieben, ob die Reifen eingetragen sein müssen.
Dann schreib lieber an das STVA bzw. Zulassungsstelle, die sollten das am besten wissen.
 
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Klaus schrieb:
Habe auf meiem 1,3 ltr. diesel combo (EZ Juni 2008) 185-er Reifen, wie geliefert.
Im Fahrzeugschein sind nur 175/65 R14 84T eingetragen.
Frage: Müssen die 185-er Reifen nicht auch eingetragen sein?
Insbesondere scheint mir diese Frage auch wichtig weil im Zusammenhang mit diesem ADAC-Elchtest die Reifengrösse einen Einfluss auf die Kippsicherheit haben soll.
Gruss Klaus

Hallo Klaus,

welche Reifengrössen erlaubt sind, dass geht aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung hervor.
Diese wird zusammen mit dem Neufahrzeug an den Käufer übergeben.
Anders könntest Du heute ein Neufahrzeug gar nicht mehr zulassen.
Solltest Du diese Bescheinigung von Deinem Händler nicht bekommen haben, dann lass sie Dir nachliefern.
Mach Dir eine Kopie davon und leg sie z.B. in das Wartungsheft ins Auto. Dann hast Du im Falle einer Kontrolle direkt einen Nachweis über die Zulässigkeit der Reifengrösse und kannst unter Umständen langwierige Diskussionen vermeiden.

In den neuen Zulassungspapieren (Zulassungsbescheinigung I und II) wird tatsächlich nur noch die kleinste mögliche Reifengröße eingetragen.

Gruß
Martin
 
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Fischotter

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Hallo,


in meiner COC stand nur die aktuelle Reifengröße

Ciao

Peter Hesling
 
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ll2ll

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In der " EG-Übereinstimmungsbescheinigung" steht bei mir auch nur eine Reifengröße.
Aber unter 0.6 findet man die EG-Typgenehmigungsnummer mit der man hier die zulässige Bereifung ermitteln kann. :rund:
 
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ll2ll schrieb:
In der " EG-Übereinstimmungsbescheinigung" steht bei mir auch nur eine Reifengröße.
Aber unter 0.6 findet man die EG-Typgenehmigungsnummer mit der man hier die zulässige Bereifung ermitteln kann. :rund:

Du musst dann aber in jedem Fall das Gutachten ausdrucken und mitführen.
Desweiteren unbedingt die Auflagen beachten!

Reifenlisten mit anderen Reifengrößen als denen in der COC-Bescheinigung gibt es auch von anderen Herstellern.
Hier ist es jedoch dann meist so, dass der Hersteller lediglich die Unbedenklichkeit der entsprechenden Größe bescheinigt und der Fahrzeughalter selbst eine Überprüfung nach §19 bei TÜV oder DEKRA durchführen lassen muss (Kosten: ca. 35 EURO).

Gruß
Martin

Gruß
Martin
 
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