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Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung
Vollkaskoversicherung JA oder NEIN
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<blockquote data-quote="Mastermind" data-source="post: 658" data-attributes="member: 5"><p>Grob fahrlässig oder nicht - Vollkasko-Versicherung</p><p>Etwa 15,5 Millionen Deutsche haben ihren PKW vollkasko versichert. Wir sind eben ein Volk, das sich gern gegen alles und jedes absichert. Doch lohnt eine teure Vollkaskoversicherung tatsächlich?</p><p></p><p>Allgemein wird gesagt, dass gerade bei einem neuen Auto die Vollkasko-Versicherung ein Muß ist. Denn mit einer Vollkaskoversicherung wird über die Leistungen der Teilkasko-Versicherung hinaus auch bei einem selbstverschuldeten Unfall der eingetretene Schaden am eigenen Fahrzeug ausgeglichen. Ähnliches gilt bei Vandalismus-Schäden. So sagen es die Versicherer und so nehmen ihnen das deren Kunden auch gern ab.</p><p></p><p>Doch Vorsicht! Wird Ihr Wagen zum Beispiel zerkratzt oder demoliert und Sie haben zufällig in einem nicht so ganz sicheren Wohngebiet geparkt, zahlt die Versicherung oft nicht.</p><p></p><p>Auch bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung nicht, wenn Sie grob fahrlässig den Unfall herbeigeführt haben. Grobe Fahrlässigkeit ist ein Totschlag-Argument der Versicherungen. In einer Rechtsdatenbank haben wir weit über tausend Gerichtsurteile gefunden - ausnahmslos zu Gunsten der Assekuranz.</p><p></p><p>Hier einige Beispiele aus dem Horrorkatalog:</p><p></p><p>Bücken Sie sich während der Fahrt nach einer Zigarette oder einem Gegenstand, haben Sie einen möglichen Unfall grob fahrlässig herbeigeführt. So entschieden die Richter des OLG Düsseldorf </p><p></p><p>Überfahren Sie eine rote Ampel, weil die Sonne zum Beispiel blendete, muss die Versicherung auch nicht zahlen, weil das Überfahren des Rotlichts angeblich immer grob fahrlässig ist. Dies entschied das Oberlandesgericht in Hamm. </p><p></p><p>Grobe Fahrlässigkeit werfen die Versicherungen auch dann vor, wenn Sie "sicherheitshalber" einen Zweitschlüssel im Auto deponiert haben und der Wagen gestohlen wird. (Amtsgericht Düsseldorf) Gleiches gilt übrigens auch, wenn erst der Autoschlüssel aus dem Portemonnaie und dann mit diesem Schlüssel Ihr Auto gestohlen wird. Gilt für die Teil- und die Vollkasko-Versicherung! (Oberlandesgericht Köln)</p><p></p><p>Weitere Gründe um dem Versicherungsnehmer bei einem selbstverschuldeten Unfall grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind:</p><p></p><p>Telefonieren während der Autofahrt, wenn der Wagen von den Hochwasserfluten umspült wird oder, wenn Sie, womöglich noch als Allergiker, versuchen eine Wespe zu töten, weil diese Sie zu stechen droht.</p><p></p><p>Ganz abstrus das Thema Wegfahrsperre: Haben Sie keine Wegfahrsperre, zahlt die Versicherung bei einem Autodiebstahl keinen Pfennig. Haben Sie eine, zahlt die Versicherung auch nicht, weil Wegfahrsperren der 2. und 3. Generation angeblich nicht zu knacken sind. (Man unterstellt Ihnen, Sie hätten Ihren Wagen selbst geklaut oder verkauft. Ein schlimmer Betrugs-Vorwurf.)</p><p></p><p>Bilanz: </p><p>Die Versicherer finden fast immer einen Grund, Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorzuhalten und nicht zu zahlen. Die Vollkasko - eine Mogelpackung? Einige Versicherer gehen neue Wege und nehmen die grobe Fahrlässigkeit aus dem Kleingedruckten (Allgemeine Geschäftsbedingungen) heraus. Dabei kam heraus, dass zum Beispiel beim Überfahren einer roten Ampel, lediglich ein paar Prozent des Unfallschadens von der Versicherung übernommen werden. In den meisten Fällen wird der Versicherer nicht den vollen Schaden, sondern nur einen Teil ersetzen.</p><p></p><p>Es lohnt sich darum immer darüber nachzudenken, ob die Vollkasko sich wirklich lohnt. Soll sagen, bevor Sie für Ihr neues Auto eine Versicherung abschließen oder die alte wieder aufnehmen, lesen Sie das Kleingedruckte genau durch. Und wenn Ihnen das allzu spanisch vorkommen sollte, holen Sie fachkundigen Rat ein.</p><p></p><p>RAT und HILFE</p><p>Hilfe bei Versicherungsverträgen und Auseinandersetzungen mit der Assekuranz bieten die Verbraucherverbände aber auch die Automobil-Clubs an. Dort finden Sie die Experten, die sich auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auskennen, oder diese zumindest zu bewerten wissen.</p><p></p><p>Ein Rat zum Schluß:</p><p>Wenn Ihnen am Ende nur Zweifel bleiben, sollte der Blick in Ihr Portemonnaie Richtschnur Ihrer Entscheidung sein. </p><p> Setzen Sie nicht auf die Rechtsprechung. Bislang sind versicherungsnehmerfreundliche Entscheidungen eher die Ausnahme als die Regel</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Mastermind, post: 658, member: 5"] Grob fahrlässig oder nicht - Vollkasko-Versicherung Etwa 15,5 Millionen Deutsche haben ihren PKW vollkasko versichert. Wir sind eben ein Volk, das sich gern gegen alles und jedes absichert. Doch lohnt eine teure Vollkaskoversicherung tatsächlich? Allgemein wird gesagt, dass gerade bei einem neuen Auto die Vollkasko-Versicherung ein Muß ist. Denn mit einer Vollkaskoversicherung wird über die Leistungen der Teilkasko-Versicherung hinaus auch bei einem selbstverschuldeten Unfall der eingetretene Schaden am eigenen Fahrzeug ausgeglichen. Ähnliches gilt bei Vandalismus-Schäden. So sagen es die Versicherer und so nehmen ihnen das deren Kunden auch gern ab. Doch Vorsicht! Wird Ihr Wagen zum Beispiel zerkratzt oder demoliert und Sie haben zufällig in einem nicht so ganz sicheren Wohngebiet geparkt, zahlt die Versicherung oft nicht. Auch bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung nicht, wenn Sie grob fahrlässig den Unfall herbeigeführt haben. Grobe Fahrlässigkeit ist ein Totschlag-Argument der Versicherungen. In einer Rechtsdatenbank haben wir weit über tausend Gerichtsurteile gefunden - ausnahmslos zu Gunsten der Assekuranz. Hier einige Beispiele aus dem Horrorkatalog: Bücken Sie sich während der Fahrt nach einer Zigarette oder einem Gegenstand, haben Sie einen möglichen Unfall grob fahrlässig herbeigeführt. So entschieden die Richter des OLG Düsseldorf Überfahren Sie eine rote Ampel, weil die Sonne zum Beispiel blendete, muss die Versicherung auch nicht zahlen, weil das Überfahren des Rotlichts angeblich immer grob fahrlässig ist. Dies entschied das Oberlandesgericht in Hamm. Grobe Fahrlässigkeit werfen die Versicherungen auch dann vor, wenn Sie "sicherheitshalber" einen Zweitschlüssel im Auto deponiert haben und der Wagen gestohlen wird. (Amtsgericht Düsseldorf) Gleiches gilt übrigens auch, wenn erst der Autoschlüssel aus dem Portemonnaie und dann mit diesem Schlüssel Ihr Auto gestohlen wird. Gilt für die Teil- und die Vollkasko-Versicherung! (Oberlandesgericht Köln) Weitere Gründe um dem Versicherungsnehmer bei einem selbstverschuldeten Unfall grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind: Telefonieren während der Autofahrt, wenn der Wagen von den Hochwasserfluten umspült wird oder, wenn Sie, womöglich noch als Allergiker, versuchen eine Wespe zu töten, weil diese Sie zu stechen droht. Ganz abstrus das Thema Wegfahrsperre: Haben Sie keine Wegfahrsperre, zahlt die Versicherung bei einem Autodiebstahl keinen Pfennig. Haben Sie eine, zahlt die Versicherung auch nicht, weil Wegfahrsperren der 2. und 3. Generation angeblich nicht zu knacken sind. (Man unterstellt Ihnen, Sie hätten Ihren Wagen selbst geklaut oder verkauft. Ein schlimmer Betrugs-Vorwurf.) Bilanz: Die Versicherer finden fast immer einen Grund, Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorzuhalten und nicht zu zahlen. Die Vollkasko - eine Mogelpackung? Einige Versicherer gehen neue Wege und nehmen die grobe Fahrlässigkeit aus dem Kleingedruckten (Allgemeine Geschäftsbedingungen) heraus. Dabei kam heraus, dass zum Beispiel beim Überfahren einer roten Ampel, lediglich ein paar Prozent des Unfallschadens von der Versicherung übernommen werden. In den meisten Fällen wird der Versicherer nicht den vollen Schaden, sondern nur einen Teil ersetzen. Es lohnt sich darum immer darüber nachzudenken, ob die Vollkasko sich wirklich lohnt. Soll sagen, bevor Sie für Ihr neues Auto eine Versicherung abschließen oder die alte wieder aufnehmen, lesen Sie das Kleingedruckte genau durch. Und wenn Ihnen das allzu spanisch vorkommen sollte, holen Sie fachkundigen Rat ein. RAT und HILFE Hilfe bei Versicherungsverträgen und Auseinandersetzungen mit der Assekuranz bieten die Verbraucherverbände aber auch die Automobil-Clubs an. Dort finden Sie die Experten, die sich auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auskennen, oder diese zumindest zu bewerten wissen. Ein Rat zum Schluß: Wenn Ihnen am Ende nur Zweifel bleiben, sollte der Blick in Ihr Portemonnaie Richtschnur Ihrer Entscheidung sein. Setzen Sie nicht auf die Rechtsprechung. Bislang sind versicherungsnehmerfreundliche Entscheidungen eher die Ausnahme als die Regel [/QUOTE]
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