werbung
Hi,
an so etwas dachte ich auch schon. Ich habe einen Autowerbeservice angeschrieben der eine Einstellgebühr von 8,50 € haben wollte. Ich schrieb ihn an und bat mal um Referenzen wie viele er denn so im Jahr vermittelt und wie viele Autos er im Verhältnis in seiner Kartei hat. Ich bekam bis heute keine Antwort auf meine Frage. Ich bekamm stattdessen drei Mahnungen das ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen ist und er in jedem Fall die 8,50 € haben wollte. Er hatte einen Hinweis angebracht das bei Eintragung der Daten die Leistung sofort erbracht ist und kein Rücktrittsrecht von 2 Wochen möglich sei. Ich habe ihn dann per Einschreiben freundlich auf den Originaltext verwiesen das in allen Internetgeschäften ein Rücktrittsrecht von 2 Wochen vorhanden ist und andere Auslegungen unzulässig sind.Davon machte ich dann gebrauch. Erst dann hat er von weiteren Forderungen abgesehen. Danach suchte ich nach kostenlosen Werbevermittlern, aber da stehen soooooooooo viele Autos drin das ich nie eine Rückmeldung bekam. Viel Spass beim suchen,
Gruß Citrone
Zur Info: "Autowerbeservice" ist die allgemeine Beschreibung der Tätigkeit von vielen Firmen, die KFZ-Halter und Firmen die Werbefläche suchen, zusammenbringen.
Wenn ich schlechte Erfahrung mit einer "Autowaschanlage" gemacht habe und davon berichte, kann sich wohl kaum die Firma die den Domainnamen "Autowaschanlage" hat beschweren das es Geschäftsschädigend sei. Wer seine Firma nach einer allgemeinen Tätigkeit benennt kann wohl kaum auf Unterlassung der Namensnennung pochen, oder?