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<blockquote data-quote="Tim" data-source="post: 179832" data-attributes="member: 8327"><p>Der Unterschied zwischen KVA und Gutachten ist nicht nicht die Wertminderung. Der KVA ist letzlich nichts weiter als eine mehr oder weniger vebrindliche "Schätzung" einer Werkstatt über die Reparaturkosten, wenn diese Werkstatt die Reparatur durchführt. Ein KVA kann bei gleichem Schaden von Werkstatt zu Werkstatt völlig anders aussehen. Wenn Geschädigter und Werkstatt "gemeinsame Sache" machen, stehen 2000€ mehr auf dem KVA. Die Werkstatt kann ihre Preise ja schließlich selbst festlegen. Deswegen geben sich die Versicherungen i.d.R. damit nicht zufrieden. Ein Gutachten wird aber nach festen Regeln erstellt. Im Grunde sollte es keinen Unterschied machen, welcher Gutachter das Gutachten erstelt, da bspw. definierte Arbeitswerte für Arbeiten und durchschnittliche Stundensätze herangezogen werden. Kurz: Die Rolle des Gutachters ist neutral zwischen Geschädigtem und der Versicherung. Natürlich kann es Fälle geben, bei denen unterschiedliche Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Bei "kleinen" Sachschäden wie beim PKW spielt das aber keiner sooo große Rolle. Wenn das Schadensbild nicht zum Unfallhergang passt, Vorschäden vermutet werden oder das Bildmaterial bei einem Gutachten nicht aussagekräftig genug ist, kann es natürlich sein, dass Zweifel aufkommen.</p><p>Wenn man als Geschädigter den ganzen Stress aus dem Weg gehen will, kann man auch den "Service" der Versicherung annehmen. Dann geht das Auto in die Vertragswerkstatt der Versicherung und der Schaden wird dort reguliert. Da die Versicherung eine gewisse Marktmacht hat, kann sie günstigere Preise erzielen. Das senkt die Schadenskosten und ist für den Geschädigten egal, sofern das Vertrauen in die Werkstatt passt.</p><p>Wenn man eine bestimmte Werkstatt will, muss man über das Gutachten gehen und kann als einfachen Weg den Schaden an die Werkstatt abtreten. Dann schlägt sich die Werkstatt (bzw. der Anwalt der Werkstatt) mit der Versicherung rum. </p><p>Will man aber eine Auszahlung (weil man z.B. mit dem Schaden leben kann), hat man den steinigsten Weg. Den Weg ist [USER=11418]@Arnie[/USER] gegangen. Dann muss man alles selbst durchstehen und erkennt den wahren Charakter einer Versicherung.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Tim, post: 179832, member: 8327"] Der Unterschied zwischen KVA und Gutachten ist nicht nicht die Wertminderung. Der KVA ist letzlich nichts weiter als eine mehr oder weniger vebrindliche "Schätzung" einer Werkstatt über die Reparaturkosten, wenn diese Werkstatt die Reparatur durchführt. Ein KVA kann bei gleichem Schaden von Werkstatt zu Werkstatt völlig anders aussehen. Wenn Geschädigter und Werkstatt "gemeinsame Sache" machen, stehen 2000€ mehr auf dem KVA. Die Werkstatt kann ihre Preise ja schließlich selbst festlegen. Deswegen geben sich die Versicherungen i.d.R. damit nicht zufrieden. Ein Gutachten wird aber nach festen Regeln erstellt. Im Grunde sollte es keinen Unterschied machen, welcher Gutachter das Gutachten erstelt, da bspw. definierte Arbeitswerte für Arbeiten und durchschnittliche Stundensätze herangezogen werden. Kurz: Die Rolle des Gutachters ist neutral zwischen Geschädigtem und der Versicherung. Natürlich kann es Fälle geben, bei denen unterschiedliche Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Bei "kleinen" Sachschäden wie beim PKW spielt das aber keiner sooo große Rolle. Wenn das Schadensbild nicht zum Unfallhergang passt, Vorschäden vermutet werden oder das Bildmaterial bei einem Gutachten nicht aussagekräftig genug ist, kann es natürlich sein, dass Zweifel aufkommen. Wenn man als Geschädigter den ganzen Stress aus dem Weg gehen will, kann man auch den "Service" der Versicherung annehmen. Dann geht das Auto in die Vertragswerkstatt der Versicherung und der Schaden wird dort reguliert. Da die Versicherung eine gewisse Marktmacht hat, kann sie günstigere Preise erzielen. Das senkt die Schadenskosten und ist für den Geschädigten egal, sofern das Vertrauen in die Werkstatt passt. Wenn man eine bestimmte Werkstatt will, muss man über das Gutachten gehen und kann als einfachen Weg den Schaden an die Werkstatt abtreten. Dann schlägt sich die Werkstatt (bzw. der Anwalt der Werkstatt) mit der Versicherung rum. Will man aber eine Auszahlung (weil man z.B. mit dem Schaden leben kann), hat man den steinigsten Weg. Den Weg ist [USER=11418]@Arnie[/USER] gegangen. Dann muss man alles selbst durchstehen und erkennt den wahren Charakter einer Versicherung. [/QUOTE]
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