Typische Beschaffungszeiten für 'gleichwertige Gebrauchte?'

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Beastie

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Puh.. das war knapp am GAU vorbei und ziemlich unerfreulich heute auf dem Weg zur Arbeit.. meine Rote Göttin hat sich bei Tempo 70 eine Überdosis Linksabbieger eingefangen und biete kein all zu harmonisches Bild mehr im Bereich der linken Vorderachse und der Fahrertür...

Kurzum.. es sieht nicht mehr wirklich gut aus, fährt nicht mehr und wartet nun auf den Gutachter.. und auch wenn es nur 3 Sterne beim Crashtest gab... alle Beteiligten sind gesund ausgestiegen.. klarer Punkt für die relativ hohe Sitzposition, der Wumms hat sich unten rum ausgetobt...

Werde das Gefühl nicht los, die Rote Göttin nicht mehr in meiner Garage abstellen zu können.. daher geht bei mir schon die Worst Case Planung los, die davon ausgeht, dass ich zwar als unschuldiges Abschussopfer gute Chancen auf eine Banküberweisung in vermutlich erschreckend geringer Höhe habe, ( 20 Monate alt.. 32000 km ..3/4 voll getankt und fast neue Reifen und vorgestern frisch gesaugt und gewachsen :cry: ) und somit damit rechnen muss, unter der Rubrik 'Gebrauchtwagen Totalschaden' in der Statistik zu landen.

Meint praktisch: Es gibt Geld.. aber kein Auto.. bis es das wieder hat, kann man durchaus ein paar Tage angemessen Leihwagen fahren.. allerdings keinesfalls so lang, wie es brauchen würde, Göttin II gegen Aufzahlung in Barcelona zu ordern.. (sollten die 2..3 Monate auch für mein Wunschmodell gelten..)

Als Richtzahl findet man wohl den vom Gutachter zu nennen nötigen Zeitraum zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gebrauchten. ( 14 Werktage scheint da sehr beliebt zu sein.. )

Wenn es sich nun um Caddy handeln würde, wäre das vermutlich auch machbar.. bei 'Exoten' erscheint mir das aber sehr ambitioniert zu sein.. alleine schon die Nennung der Farbe Z10 Red (also Feuerwehrrot) lässt das Angebot sehr stark gegen 0 auf diversen Onlineplattformen tendieren.. so nette Nebenbedingungen wie Connect und 5 Sitze nebst 110 PS Diesel braucht es da gar nicht, wenn man es ganz übersichtlich wünscht....

Darum mal in die Runde gefragt:

* Hat schon jemand Wiederbeschaffungszeiten von Gutachtern genannt bekommen?

* Welche Taktik empfiehlt sich, die offenbar unvermeidbaren Zusatzkosten für die Überbrückungszeit so gering wie möglich zu halten?

Problem ist hier natürlich nicht die Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert... damit kann ich leben, auch wenn es ärgerlich ist... was mich aber furchtbar wurmt ist die Vorstellung, ohne eigene Schuld ggf. für 2..3 Monate mit einem billigen Schrottkübel in wahrscheinlich dubiosen Wartungszustand durch den Winter kommen zu müssen oder mindestens genau so viel Geld in den Sand zu setzen, wenn ich den Kauf / Wiederverkauf eines soliden Gebrauchten zwischen schiebe..
 
zooom

zooom

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Re: Typische Beschaffungszeiten für 'gleichwertige Gebraucht

Punkt 1)
Mein Beileid!
Punkt 2) Gitt Sei Dank, ist niemaqndem was Ernsthaftes passiert
Punkt 3)
Nimm Dir nen Anwalt, zahlt der Unfallgegner und zwar voll! Da kannste alle anstehenden Fragen am besten klären.
 
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dadammerl

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Re: Typische Beschaffungszeiten für 'gleichwertige Gebraucht

Hallo Beastie,
Mein Beileid, es ist immer hart sich von einer lieben und liebgewonnenen Freundin trennen zu müssen, besonders von einer Roten Eva. Viel Glück bei der Suche.
Mein Exil Ali ist auch Grad in der Werkstatt, weil mir so ein aufdringlicher Schwede von achtern zu nahe gekommen ist, Anhängerkupplung etc. verbogen, aber dessen schnauze sah schlimmer aus als meines Ali hintern.
 
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welfen2002

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Re: Typische Beschaffungszeiten für 'gleichwertige Gebraucht

Beastie schrieb:
Als Richtzahl findet man wohl den vom Gutachter zu nennen nötigen Zeitraum zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gebrauchten. ( 14 Werktage scheint da sehr beliebt zu sein.. )
Den gleichen kann man wohl kaum Wiederbeschaffen. Erst recht nicht beim Caddy (mehrerer 1000sende Konfigurationsvarianten) Bei der Beschaffung eines gleichwertigen Gebrauchten geht es auch nur darum irgend ein Fahrzeug der gleichen Fahrzeugkategorie und Alters zu beschaffen und das geht in 14 Werktagen. Ich habe so die Befürchtung, dass auch ein guter Anwalt mit der Argumentation, dass Dein NV200 ein so ungewöhnliches Fahrzeug ist und Du deshalb deutlich länger mit dem Leihwagen fahren darfst nicht wirklich den Karren aus dem Dreck ziehen wird.
 
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Beastie

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Re: Typische Beschaffungszeiten für 'gleichwertige Gebraucht

@alle Erst einmal Danke fürs Mitgefühl :jaja: Unterm Strich und im Bedenken der Variablen hab ich beschlossen, den Tag trotz allem unter 'gut' abzulegen, nicht weil ich krankhafter Optimist bin, sondern weil es wirklich deutlich mieser als mit ein bisschen Kaltverformung hätte enden können.

welfen2002 schrieb:
Bei der Beschaffung eines gleichwertigen Gebrauchten geht es auch nur darum irgend ein Fahrzeug der gleichen Fahrzeugkategorie und Alters zu beschaffen und das geht in 14 Werktagen.

Schon klar, dass ich das mit der Farbe als Argument knicken kann :zwink: obwohl das Feuerwehrrot schon so selten zu sein scheint, dass es eigentlich schon ne Sonderlackierung sein könnte. Außer der Farbe gibt es ja beim Evalia nur noch 5 oder 7 Sitze / und mit oder ohne Navi .. da geht also also durchaus nicht um 10000 individuelle Variationen sondern um 'Stangenware' .. nur eben auch diese ist so reichlich nicht am reginonalen Markt verfügbar. Und soweit, dass ein Transporter mit 86 PS Diesel gleichwertig mit einer Evalia ist, wird man wohl nicht gehen.

Es bleiben also die Parameter Alter ( hab immerhin noch 4 Monate Händergewährleistung.. etwas, was eine gewisse räumliche Nähe erfordert, um es nutzen zu können) , die Laufleistung ist für einen Diesel relativ gering, festeingebautes Navi nebst Tempomat ist irgendwie auch nicht verhandelbar.. ebenso wie 5 Sitze)

Somit ist es durchaus spannend, wo ein Gutachter Fahrzeuge am Markt ausmacht... weil, wenn die nicht da sind, käme nur ein vergleichbares Fahrzeug eines anderen Herstellers in Frage.. und da wird es dann wirklich wild.. weil es da nix gibt, was wirklich vergleichbar wäre...

Aber klar ist, das alles taugt bestenfalls um 1..2 Wochen mehr in zäher Schlacht rauszuschlagen... bei dem zu erwarten Streitwert wird das aber wohl ehe weniger was mit dem 'zäh kämpfen' als mit 'zum Jagen tragen müssen' zu tun haben. :mrgreen:

Wer wirklich lange Leihwagen fahren will, muss wohl ein Neufahrzeug fest vor dem Unfall bestellt haben.. dann hat man sehr gute Chancen, bis zur Lieferung des bestellten Neuen fahren zu können.. seufz.. aber wo hatte ich nur vorgestern meinen Kopf, dass ich das vergessen konnte :mhm:
 
S

Serviervorschlag

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Re: Typische Beschaffungszeiten für 'gleichwertige Gebraucht

Oh nein! Abgesehen davon, dass ich froh bin, dass weder Dir noch dem Unfallgegner etwas Ernsthaftes passiert ist, ist das natürlich eine ganz große Sch....
Einen Anwalt würde ich auf jeden Fall zu Rate ziehen, zumal Du ihn nicht bezahlen musst. Der kann dann auch genau beurteilen, welches Gefährt als Ersatz für die Rote Göttin angemessen ist und welches nicht. Sollte bei deiner rotne Eva ein wirtschaftlicher Totalschaden diagnostiziert werden, wäre es für Dich vielleicht auch eine Option, das Geld von der Versicherung zu nehmen und Dir eine neue rote Göttin zu bestellen? Denn... in der Tat... die roten sind ja noch seltener als alle anderen. ;-(
 
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bonsaicamper

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Re: Typische Beschaffungszeiten für 'gleichwertige Gebraucht

Auch ich kann Dir nur raten einen Anwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht) zu nehmen. Außerdem solltest Du auf jeden Fall einen eigenen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen und dabei darauf achten, dass Du keinen der Versicherungswirtschaft allzu nahe stehenden auswählst. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, der tagtäglich Unfälle reguliert, kann am Besten abschätzen, welcher Sachverständiger in Frage kommt.

Nutzungsausfall/Mietwagen bekommst Du nur solange wie nach Einschätzung des Sachverständigen die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen und vergleichbaren Fahrzeugs dauert. Das sind in der Regel tatsächlich 14 Kalendertage. Vergleichbar sind dabei nicht nur Fahrzeuge desselben Typs oder gar derselben Farbe etc. Mehr als 14 Tage Wiederbeschaffungsdauer wirst Du leider nicht bestätigt bekommen. Wenn es kein -für einen Laien- eindeutiger Totalschaden ist, kommt aber noch die Zeit bis zum Erhalt des Gutachtens und noch 2-3 Tage Überlegungszeit, um zu entscheiden, ob Du reparieren oder ersetzen willst, hinzu. Insgesamt können es also schon mal 3-4 Wochen Nutzungsausfalldauer werden. Wenn irgendwie machbar, solltest Du auf einen Mietwagen verzichten. Dann verdienst Du mit der Nutzungsausfallentschädigung statt der Autovermieter. Falls Du einen Mietwagen brauchst, solltest Du Preise vergleichen und nach dem "Normaltarif" im Vergleich zum "Unfallersatztarif" fragen. Viele Versicherer erstatten besondere "Unfallersatztarife" nicht in voller Höhe.
 
Thema: Typische Beschaffungszeiten für 'gleichwertige Gebrauchte?'
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