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<blockquote data-quote="zooom" data-source="post: 63935" data-attributes="member: 848"><p>Ist ziemlich genau so, wie beschrieben, allerdings darf man schon Werkzeug brauchen um den Einbau wieder zu entfernen. Normalerweise gilt das als Ladung, da greift nur Ladungssicherung. Sitze, die man ausbauen kann, darf man ausbauen, beim berlingo kann der Einzelsitz hinten natürlich auch bleiben, wo er ist, darf halt nicht verändert (z.B. an einer anderen Position montiert) werden.</p><p>Komplizierter kann es werden, wenn Du auch eine Gasanlage einbaust (eigentlich bereits mitführst), dann sind die Arbeitsblätter nach G607 zu beachten.</p><p>Tönungsfolien haben immer ABE, und sind entspr. gekennzeichnet, wenn nicht: Finger weg.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="zooom, post: 63935, member: 848"] Ist ziemlich genau so, wie beschrieben, allerdings darf man schon Werkzeug brauchen um den Einbau wieder zu entfernen. Normalerweise gilt das als Ladung, da greift nur Ladungssicherung. Sitze, die man ausbauen kann, darf man ausbauen, beim berlingo kann der Einzelsitz hinten natürlich auch bleiben, wo er ist, darf halt nicht verändert (z.B. an einer anderen Position montiert) werden. Komplizierter kann es werden, wenn Du auch eine Gasanlage einbaust (eigentlich bereits mitführst), dann sind die Arbeitsblätter nach G607 zu beachten. Tönungsfolien haben immer ABE, und sind entspr. gekennzeichnet, wenn nicht: Finger weg. [/QUOTE]
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