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<blockquote data-quote="Kaeptnfiat" data-source="post: 63922" data-attributes="member: 867"><p>Hi,</p><p></p><p>Fensterfolien brauchen generell eine ABE soweit ich weiss.</p><p></p><p>Wenn Du den Ausbau 'ohne Werkzeug' wieder rausnehmen kannst und dafuer die Sitzbank wieder reinbauen kannst, ist m.E. keine Eintragung noetig. Ansonsten Aenderung der Sitzplatzzahl.</p><p>Wichtig fuer den 3. Einzelsitz ist, ob die Sicherheit gewaehrleistet ist,</p><p>d.h. Gurt und Haltemoeglichkeiten muessen passen, sonst wird das nix.</p><p></p><p>Einbauten interessieren den TUEV nicht, solange die Sicherheit nicht betroffen ist (Personen, bzw. Aenderungen an tragenden Teilen, Seiten/Dachholmen etc.. Sonst muesste jeder Handwerker seine Kastenwageneinrichtung eintragen lassen ...</p><p></p><p>Fahr doch einfach mal beim Tuev vorbei, sschildere was Du vorhast und frag nach.</p><p></p><p>MfG</p><p>Thomas</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kaeptnfiat, post: 63922, member: 867"] Hi, Fensterfolien brauchen generell eine ABE soweit ich weiss. Wenn Du den Ausbau 'ohne Werkzeug' wieder rausnehmen kannst und dafuer die Sitzbank wieder reinbauen kannst, ist m.E. keine Eintragung noetig. Ansonsten Aenderung der Sitzplatzzahl. Wichtig fuer den 3. Einzelsitz ist, ob die Sicherheit gewaehrleistet ist, d.h. Gurt und Haltemoeglichkeiten muessen passen, sonst wird das nix. Einbauten interessieren den TUEV nicht, solange die Sicherheit nicht betroffen ist (Personen, bzw. Aenderungen an tragenden Teilen, Seiten/Dachholmen etc.. Sonst muesste jeder Handwerker seine Kastenwageneinrichtung eintragen lassen ... Fahr doch einfach mal beim Tuev vorbei, sschildere was Du vorhast und frag nach. MfG Thomas [/QUOTE]
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