Transport von Überlänge !?

Diskutiere Transport von Überlänge !? im Forum Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung im Bereich ---> Auto / Verkehr - Moin! Am Samstag schaue ich mir ein Kajak an, dass ich "eigentlich" kaufen möchte. Jedoch ist die Länge heftig. 5,99 Meter. Der Combo ist ja...
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Moin!

Am Samstag schaue ich mir ein Kajak an, dass ich "eigentlich" kaufen möchte. Jedoch ist die Länge heftig. 5,99 Meter.

Der Combo ist ja nun nur 4,33 Meter lang....
Vorn darf nichts überstehen und hinten nur 1 Meter. Richtig?
Dann sind noch immer ca. 60 cm "über".

Wie sieht es gesetzlich aus?

Darf ich hinten auch mehr überstehen lassen, wenn ich es besonders absichere oder ist bei einem Meter wirklich Schluss?
 
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Moinmoin,

nicht ganz richtig. :-(

Bis 1m Überlänge hintenraus musst Du nix machen.
Wenn die Ladung über einen Meter nach hinten rausragt, musst Du ein rotes Warntuch/Wimpel am Ladungsende anbringen. :jaja:

Link zum Artikel bei der Gesellschaft der deutschen Versicherer.

Gruss

Marc
 
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Knuffy

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Moin,

bei Transport im dunkeln tue ich bei über einen Meter auch noch gerne ne Batteriebetriebene Fahrrradrückleuchte befestigen.

Gruß Martin
 
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Hallo Big-F.,

normalerweise darf die Ladung nach hinten bis zu 1,50 m hinausragen.
Bei einer Beförderung über eine Strecke von max. 100 km jedoch bis zu 3,0 m.
Alles über 1,0 m muss kenntlich gemacht werden.

Der Vollständigkeit halber noch der Inhalt des § 22 der STVO:

"§ 22 Ladung

(1) 1Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. 2Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) 1Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. 2Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. 3Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. 4Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

(3) 1Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. 2Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

(4) 1Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. 2Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. 3Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

1.
eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2.
ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3.
einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

4Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. 5Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

(5) 1Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. 2Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen."

Gruß
Martin
 
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Wichtig ist, das nichts vorne übersteht und nach Hinten eine Warnfahne angebracht wird.
Noch wichtiger ist der entsprechende Dachträger und Gurte, da bei so einer Bootslänge doch eine Hebelkräfte auf die Träger übertragen werden.

Ich habe im Frühjahr einen LUPO mit 6 m Seekayak ( 2-er) gesehen. Der hatte allerdings fast 1 Meter vorne überstand :confused:

Ich habe glück meine Boote sind alle unter 5 bzw. 3,60 m und die von meinem Sohn passen in den Kofferraum :rund:

Gruß (vom auch paddelnden ) Thomas
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Moin!

Das beruhigt mich. VIELEN DANK!

Zwar habe ich vom Bootsbauer die Info bekommen, dass das Boot "nur" 5,80 lang ist, jedoch wären das noch immer 1,50 Meter Überlänge. Aber das ist ja auf jeden Fall noch legal! Eine Fahne ist natürlich Pflicht und auch den Vorschlag von Knuffy, mit der zusätzlichen Rückleuchte werde ich dann ggf. realisieren, wenn ich das Boot kaufe.

Wie sieht es aber mit der Festmachung aus? Die Dachträger liegen ja nah bei einander. Gibt es dafür auch irgendwelche Tüv-Geschichten oder Sachverständigte, bei denen ich beladen mal vorfahren kann, um auf Nummer Sicher zu gehen? Ich werde mit Kajak nicht schneller als 100 KmH fahren, möchte jedoch aber auch dann kein Risiko eingehen.
 
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Big-Friedrich schrieb:
Moin!

Das beruhigt mich. VIELEN DANK!

Zwar habe ich vom Bootsbauer die Info bekommen, dass das Boot "nur" 5,80 lang ist, jedoch wären das noch immer 1,50 Meter Überlänge. Aber das ist ja auf jeden Fall noch legal! Eine Fahne ist natürlich Pflicht und auch den Vorschlag von Knuffy, mit der zusätzlichen Rückleuchte werde ich dann ggf. realisieren, wenn ich das Boot kaufe.

Wie sieht es aber mit der Festmachung aus? Die Dachträger liegen ja nah bei einander. Gibt es dafür auch irgendwelche Tüv-Geschichten oder Sachverständigte, bei denen ich beladen mal vorfahren kann, um auf Nummer Sicher zu gehen? Ich werde mit Kajak nicht schneller als 100 KmH fahren, möchte jedoch aber auch dann kein Risiko eingehen.

Big-F.,

wenn Du das Boot vorne und hinten am Fahrzeug abspannst, dann dürfte es eigentlich keine Probleme geben.
Die Auftriebskräfte wären ja dann auf 4 Punkte verteilt.
Einzig das Boot hat evtl. Probleme die evtl. nach unten auftretenden Biegekräfte durch das Abspannen vorne und hinten aufzunehmen.
Aber dafür kenne ich mich mit den Belastungsgrenzen für ein solches Kajak nicht aus.
Diese Kräfte kannst Du aber dadurch minimieren, indem Du unter dem Kajak noch ein Brett o.ä. befestigst, damit das Boot eine grössere Aufliegefläche hat.

Gruß
Martin
 
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Knuffy

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Moin Stefan,

bei so etwas würde ich eher noch unter 100 KmH bleiben.

Und wie Harry schreibt, am besten noch zusätzlich an Anhängerkupplung und vorne eventuell Abschleppöse sichern. Ich nehme zu festmachen immer Spanngurte, die kann mann wenn es erforderlich ist, nach ein paar Km noch mal nachziehen. Für den Schutz im Lackbereich ein paar Bauwolllappen oder alte T-Shirts einpacken. Wenn du sie nicht brauchen solltest, egal. Aber wenn Du sie brauchst dann hast Du sie gleich zur hand (speziell für vorne und hinten :jaja: )

Gruß Martin
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Jupp! Vorn habe ich sogar bei dem kleinen Kajak abgespannt. Mit Zurrgurt und Schaumstoffhülse für den Lack. Hinten war da nicht notwendig, weil es kaum überstand. Aber NATÜRLICH werde ich das neue Boot, wenn ich es denn erwerbe, zu beiden Seiten abspannen. Logisch!
Und Richtgeschwindigkeit wird 80 KmH sein. Jedoch möchte ich auch gern mal einen LKW überholen, ohne dass das Kajak mich überholt :mrgreen:
 
Big-Friedrich

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Äh... mal eine andere Frage. Ich habe immer ein altes rotes T-Shirt im Auto, wenn ich denn mal was langes transportieren muss. Das ist aber nur für den Notfall und für das Boot hätte ich gern was anständiges reflektierendes. Aber wie heisst so ein Teil genau? Habt ihr eine Idee?
Bei Ebay hab ich einfach mal nach "roter Fahne" gesucht und bin dann über 1000 Umwegen und über die DDR zu einem Bundeswehrshop gekommen, der solche Tücher aus BW Bestand verkauft. Ich brauche aber keine ganze Packung! Wie nennt man so eine rote Fahne richtig?
 
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Vorne & hinten abspannen ist theoretisch gut, aber da das Boot damit evtl. stark verspannt auf dem Träger liegt, rate ich grundsätzlich davon ab. Wenn, dann evtl. nur hinten abspannen.
Möglichst auch das Boot hochkant auf der Seite liegend transportieren. Sieht zwar bei einem 2-er beknackt aus, ist aber für das Boot die beste Transportmethode.
Flach auf dem Träger zieht man das Boot ( ich gehe mal von GFK aus) platt und es kommt zu Brüchen - zumindest Kaltbrüche ( weiße Risse im GFK).
Bei HTP-Booten ( Tupperschüsseln :zwinkernani: ) werden diese platt gezogen und springen, wenn der Transport nicht zu lange dauert, u.U. wieder zurück in die alte Form.
Evtl. gleich sogenannte V-Bügel oder eine entsprechend lange Senkrechtstütze auf dem Träger montieren.
Zubehör ( Paddel, Spritzdecke, Kentersäcke, Dubbel-Box) gehört dann in das mit Lukendeckel verschlossene Boot.
Befestigen des Bootes mit Gurten. Diese gibt's fertig konfektioniert auch im Baumakrt. Aber es gibt gewaltige Unterschiede in der Ratsche.
Wenn man diese denn auch benutzen möchte, da mit der Ratsche mehr GFK-Boote zerstört werden als auf dem Wasser.
Ich habe immer Rolladengurte als Meterware gekauft und an einem Ende eine Schlaufe geknotet. Damit lies sich das Boot sicher und auch stabil auf dem Träger befestigen. ( hielt sogar bis Tempo 200 - auch dei Lukendeckel :shock: )

Beim TÜV brauchst du nicht vorbeifahren. Ich glaube da kann dir keiner Tipps geben, da der Dachtransport von Kajaks doch eine spezielle Sache sind.
Der Fahrer ist für die Befestigung der Ladung, ebenso wie eine LKW-Fahrer auch, zuständig. Da gibt es zwar Vorschriften, die aber das Boot zerstören würden, wenn du mit entsprechenden Ratschen arbeiten würdest.

Einige Zubehörideen gibt's natürlich wo......
.......bei Zoelzer
Dort gibt's auch einige Tipps zu rechtl. Dingen ( Dachlast - Abmessungen - etc. )

Übrigens das rote Fähnchen heißt: Warnflagge nach STVO :mrgreen:
 
Big-Friedrich

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WOW! Ihr seid SUPER! Vielen Dank!

Also ich bin ja schon oft mit Kajak auf dem Dach unterwegs gewesen. Bin in diesem Fall also nicht unerfahren. Aber es waren halt Boote, die unter 5 Meter waren und es waren PE Boote. Dort habe ich beim abspannen schon gemerkt, wie schnell so ein Teil biegen kann. Bei neues wird wohl ein GFK mit Holzkern. Da muss ich vorsichtiger sein. Das Abspannen ist ja auch nur für den Notfall. Also stramm genügt und ich brauche nicht testen, ob ich eine Banane aus dem Boot formen kann. Den Kanadier, der flach auf dem Träger lag, haben wir immer komplett abgespannt, weil der Fahrtwind dort natürlich eine super Angriffsfläche hat. Die Kajak transportieren wir auf der Seite in Transportschalen. Da hat der Wind keine große Chance.

Zur Warntafel....
Die BW Tücher habe ich ja auch schon dentdeckt, aber 180 cm breit ?????
Ich will ja net den ganzen Combo verdecken :lol:
Und so ein Aluschild ist wohl auch übertrieben. Ich werde erst einmal eine normale Warnweste nehmen und nach einer optimalen Lösung Ausschau halten.
 
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Hallo BF

die Warnweste ist aber nicht dafür gedacht..... :lol:

Wie wäre es den damit ? Überlängen- Warnfahne

Ich denke die 19,50 EUR sind sicher kein grosser Betrag im Vergleich zu einem Strafmandat wenn die Warnweste nicht mehr am Objekt ist... :zwinkernani:
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Jo Andreas,
genau SO ETWAS werde ich mir dann kaufen.
Auch wenn mein altes T-Shirt nach der STVO ausreichen würde :lol:

Die Sicherheitsweste wäre natürlich FEST UND SICHER angebracht, überhaupt keine Frage! Aber auf Dauer muss schon was ordentliches her. Das ist auch klar! Und 20 Euro ist das echt kein Geld. Das lohnt sich.
Jetzt versuche aber erst einmal so ein Teil hier zu bekommen. OHNE VERSANDKOSTEN!

Ach ja... und vielleicht sollte ich erst einmal abwarten, ob ich das Boot am Samstag überhaupt kaufe... :mrgreen:
 
Big-Friedrich

Big-Friedrich

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Ich WOLLTE heute so gern Geld ausgeben, habe es aber nicht geschafft.
Heute bin ich mal die Baumärkte, Fachhändler und Auto-Zubehör-Shops in der Umgebung abgelaufen. Auf der Suche nach einer anständigen Warnflagge. Fehlanzeige! Bei den Baumärkten schenkte man mir diese roten Einmalpapierdinger, die keine 2 KM halten und im Regen nicht mal 50 Meter. Ein Fachhändler drückte mir so ein Teil aus Kunststoff in die Hand. Schon besser, aber wirklich toll ist das auch nicht. Gerade im dunkeln kann ich solche Teile nicht gut gebrauchen. Der Autoshop hatte überhaupt nichts und meinte, ich soll zum Baumarkt fahren oder eine Warnweste befestigen. Nun ja.... eine Warnweste leuchtet schön. Ist schon mal gut, aber das Gesetz sieht ja eine ROTE ABSICHERUNG vor und wenn ich an einen ganz genauen Polizisten komme, bringt vielleicht die beste Warnweste nichts.

Fazit: Ich gebe meine Suche auf! Jetzt habe ich den ganzen Laderaum voll mit "Einmalabsicherungen" aus Papier und Kunststoff und durfte dafür nicht einmal was bezahlen :mrgreen:
Ich werde also wohl irgendwie eine orange Warnweste an der Überlänge befestigen. Das taugt was und die Überlänge ist damit nicht mehr zu übersehen. Auch bei Dunkelheit nicht. Und für das Auge des Gesetzes werde ich auch noch so ein Standardeinmalteil befestigen. Jetzt weiß ich ja, wo ich die günstig bekommen kann....
 
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Big-Friedrich schrieb:
Ich WOLLTE heute so gern Geld ausgeben, habe es aber nicht geschafft.
Heute bin ich mal die Baumärkte, Fachhändler und Auto-Zubehör-Shops in der Umgebung abgelaufen. Auf der Suche nach einer anständigen Warnflagge. Fehlanzeige! Bei den Baumärkten schenkte man mir diese roten Einmalpapierdinger, die keine 2 KM halten und im Regen nicht mal 50 Meter. Ein Fachhändler drückte mir so ein Teil aus Kunststoff in die Hand. Schon besser, aber wirklich toll ist das auch nicht. Gerade im dunkeln kann ich solche Teile nicht gut gebrauchen. Der Autoshop hatte überhaupt nichts und meinte, ich soll zum Baumarkt fahren oder eine Warnweste befestigen. Nun ja.... eine Warnweste leuchtet schön. Ist schon mal gut, aber das Gesetz sieht ja eine ROTE ABSICHERUNG vor und wenn ich an einen ganz genauen Polizisten komme, bringt vielleicht die beste Warnweste nichts.

Fazit: Ich gebe meine Suche auf! Jetzt habe ich den ganzen Laderaum voll mit "Einmalabsicherungen" aus Papier und Kunststoff und durfte dafür nicht einmal was bezahlen :mrgreen:
Ich werde also wohl irgendwie eine orange Warnweste an der Überlänge befestigen. Das taugt was und die Überlänge ist damit nicht mehr zu übersehen. Auch bei Dunkelheit nicht. Und für das Auge des Gesetzes werde ich auch noch so ein Standardeinmalteil befestigen. Jetzt weiß ich ja, wo ich die günstig bekommen kann....

Hallo Big-F.,

am besten bekommst Du solche Absicherungen für die Dunkelheit bei Teilehändlern für den LKW-Bereich, bzw. direkt bei LKW-Reparaturwerkstätten.
LKW's benötigen sowas nämlich wesentlich häufiger als PKW's.
Falls Du so einen LKW-Teilehändler nicht auftreiben kannst, dann frag einfach mal bei einer Spedition nach.
Die können Dir mit Sicherheit entsprechende Adresse nennen.
Denkbar wären übrigens auch die LKW-Autohöfe an der Autobahn.

Gruß
Martin
 
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Meiner ist zwar nicht so lang ........... :zwinkernani:

(ich meine natürlich mein Boot )

aber ich pfeife auf die Vorschrift.

Mein Vater hat als Rentner genügend Zeit und sammelt nach jedem Sturm die Reste von rot/weissen Regenschirmen auf seiner Strasse ein :mrgreen: ,
vernäht die Enden mit einem Stück Rolladengut und schon haben wir eine kostenlose Warnflagge
 
Thema: Transport von Überlänge !?
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