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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 108192" data-attributes="member: 4310"><p>genau das ist der Punkt... was ein 'Montagsauto' ist, findet man nur einen Mausclick weiter zu den <a href="https://www.das.de/de/rechtsportal/urteile/wann-ist-ein-auto-ein-montagsauto.aspx" target="_blank">Details des genannten Urteils</a>..</p><p></p><p>Ich verkürze mal arglistig: Montagsauto = Fahrzeug mit einer VIELZAHL von Mängeln...</p><p></p><p>Solange Du einen Mangel feststellst, ist das bei weitem kein Montagsauto... und so wie es sich formal darstellt, hast du deinem Vertragspartner (also dem Händler.. ) noch nicht einmal die Möglichkeit zu Nachbesserung eingeräumt und hast direkt die Garantiekarte gezogen .. wenn das so mit dem Händler abgesprochen war, ist das kein Problem, ansonsten kann der sich doof stellen... da ist noch ein verdammt weiter Weg bis zum Montagsauto.</p><p></p><p>Im Zweifel lohnt hier wirklich eine fachkundige Rechtsberatung, weil auf der Gegenseite wirst du mit Sicherheit auf einen erfahrenen Anwalt treffen.</p><p></p><p>Vielleicht kann man ja auch die Sache durch eine Verlängerung der Garantie auf 5 Jahre entschärfen? </p><p></p><p>Das alle NV200 ständig nur am Straßenrand stehen, kann ich nun auch nicht sehen.. und ob du dich mit einem gebrauchten 13 Jahre alten T4 nicht in ein erheblich unsicheres Fahrwasser begibst?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 108192, member: 4310"] genau das ist der Punkt... was ein 'Montagsauto' ist, findet man nur einen Mausclick weiter zu den [url=https://www.das.de/de/rechtsportal/urteile/wann-ist-ein-auto-ein-montagsauto.aspx]Details des genannten Urteils[/url].. Ich verkürze mal arglistig: Montagsauto = Fahrzeug mit einer VIELZAHL von Mängeln... Solange Du einen Mangel feststellst, ist das bei weitem kein Montagsauto... und so wie es sich formal darstellt, hast du deinem Vertragspartner (also dem Händler.. ) noch nicht einmal die Möglichkeit zu Nachbesserung eingeräumt und hast direkt die Garantiekarte gezogen .. wenn das so mit dem Händler abgesprochen war, ist das kein Problem, ansonsten kann der sich doof stellen... da ist noch ein verdammt weiter Weg bis zum Montagsauto. Im Zweifel lohnt hier wirklich eine fachkundige Rechtsberatung, weil auf der Gegenseite wirst du mit Sicherheit auf einen erfahrenen Anwalt treffen. Vielleicht kann man ja auch die Sache durch eine Verlängerung der Garantie auf 5 Jahre entschärfen? Das alle NV200 ständig nur am Straßenrand stehen, kann ich nun auch nicht sehen.. und ob du dich mit einem gebrauchten 13 Jahre alten T4 nicht in ein erheblich unsicheres Fahrwasser begibst? [/QUOTE]
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