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<blockquote data-quote="bonsaicamper" data-source="post: 108190" data-attributes="member: 4339"><p>Bei der Auslegung von Gerichtsurteilen sollte man als juristischer Laie sehr vorsichtig sein. Ein Montagsauto im Sinne der BGH-Rechtsprechung liegt nicht bei nur einem Mangel vor. Es muss schon eine Vielzahl von Mängeln beim Neufahrzeug vorliegen. Eine Vielzahl von Mängeln hat Dein Fahrzeug doch nicht, oder? </p><p></p><p>Zooom hat deshalb vollkommen Recht. Deine Ansprüche wegen Sachmängeln solltest Du gegenüber Deinem Verkäufer geltend machen. Anwaltlicher Rat dürfte in Deinem Fall tatsächlich nicht verkehrt sein.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="bonsaicamper, post: 108190, member: 4339"] Bei der Auslegung von Gerichtsurteilen sollte man als juristischer Laie sehr vorsichtig sein. Ein Montagsauto im Sinne der BGH-Rechtsprechung liegt nicht bei nur einem Mangel vor. Es muss schon eine Vielzahl von Mängeln beim Neufahrzeug vorliegen. Eine Vielzahl von Mängeln hat Dein Fahrzeug doch nicht, oder? Zooom hat deshalb vollkommen Recht. Deine Ansprüche wegen Sachmängeln solltest Du gegenüber Deinem Verkäufer geltend machen. Anwaltlicher Rat dürfte in Deinem Fall tatsächlich nicht verkehrt sein. [/QUOTE]
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