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<blockquote data-quote="Szczur" data-source="post: 108188" data-attributes="member: 6066"><p><span style="color: #0000BF">@Zooom:</span></p><p>Beim sogenannten "Montagsauto"...</p><p></p><p>... muss der Käufer sich nicht auf eine Nacherfüllung einlassen. Ist das Fahrzeug wegen seiner herstellungsbedingten Qualitätsmängel fehleranfällig und damit insgesamt mangelhaft und ist zu befürchten, dass es auch zukünftig nicht frei von herstellungsbedingten Mängeln sein wird, ist die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar und eine Fristsetzung entbehrlich. Dies gilt aber nicht bei Problemen, die lediglich die Optik und Ausstattung des Fahrzeugs betreffen und damit zwar lästig sind, aber nicht die technische Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs betreffen. Das hat aktuell der BGH entschieden (Urteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12) .</p><p></p><p><a href="https://www.das.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/neuwagen/maengel.aspx" target="_blank">https://www.das.de/de/rechtsportal/verk ... engel.aspx</a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Szczur, post: 108188, member: 6066"] [color=#0000BF]@Zooom:[/color] Beim sogenannten "Montagsauto"... ... muss der Käufer sich nicht auf eine Nacherfüllung einlassen. Ist das Fahrzeug wegen seiner herstellungsbedingten Qualitätsmängel fehleranfällig und damit insgesamt mangelhaft und ist zu befürchten, dass es auch zukünftig nicht frei von herstellungsbedingten Mängeln sein wird, ist die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar und eine Fristsetzung entbehrlich. Dies gilt aber nicht bei Problemen, die lediglich die Optik und Ausstattung des Fahrzeugs betreffen und damit zwar lästig sind, aber nicht die technische Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs betreffen. Das hat aktuell der BGH entschieden (Urteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12) . [url=https://www.das.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/neuwagen/maengel.aspx]https://www.das.de/de/rechtsportal/verk ... engel.aspx[/url] [/QUOTE]
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