Täglich grüßt die Warnleuchte

Diskutiere Täglich grüßt die Warnleuchte im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Hi, ++NISSAN 1,6 Benziner, 2900 km auf der Uhr, Bj: 2013, Tekna+++ heute morgen, Plusgrade und Nebel also hohe Luftfeuchtigkeit. Bin 34 km zur...
zooom

zooom

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Der Anwalt wird Dir genau das sagen, was ich geschrieben habe, das Ganze heißt Sachmängelhaftung und Du hältst Dich in den ersten 6 Monaten immer an den Verkäufer, Nissan hat damit im Moment gar nix zu schaffen oder zu regeln.
 
sulley

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Das unsichere Gefühl über die Zuverlässigkeit und die Enttäuschung das sowas vom Hersteller nicht grundsätzlich verändert wird, kann ich gut nachvollziehen.
Bei mir war es auch der Stecker, linke Seite unterhalb des Scheinwerfer. Der neue wurde vom Autohaus noch zusätzlich mit Wachs eingesprüht und an eine etwas andere Stelle verlegt. Seit dem Wechsel gab es auch keine Probleme mehr.

In wie weit meine eigenen Maßnahmen (Sprühpflaster auf einigen Stellen, Abdichten des Motorraums) dabei geholfen haben, kann ich nicht beurteilen. Mir hatte der nasse Motorraum aber nicht gefallen und das es die (nicht besonders geschützte) Elektrik dauerhaft nicht beschädigt glaub ich auch nicht recht.
 
S

Szczur

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Vll marschiere ich bald zum VW und Tausche gegen was anderes, klar Geldverlust, aber dafür nicht den Gedanken im Kopf das die Elektrik eine Zeitbombe ist!

Hätte ich gewusst das es so kommt ich hätte mir einen 2000er T4 für 8.000€ gekauft und den Rest in Sprit und etwas Wartung gesteckt!
Trau mich gar nicht nach Frankreich zum Surfen zu fahren im April, geht der halbe Urlaub nur für die Pannengeschichte drauf ...
 
S

Szczur

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@Zooom:
Beim sogenannten "Montagsauto"...

... muss der Käufer sich nicht auf eine Nacherfüllung einlassen. Ist das Fahrzeug wegen seiner herstellungsbedingten Qualitätsmängel fehleranfällig und damit insgesamt mangelhaft und ist zu befürchten, dass es auch zukünftig nicht frei von herstellungsbedingten Mängeln sein wird, ist die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar und eine Fristsetzung entbehrlich. Dies gilt aber nicht bei Problemen, die lediglich die Optik und Ausstattung des Fahrzeugs betreffen und damit zwar lästig sind, aber nicht die technische Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs betreffen. Das hat aktuell der BGH entschieden (Urteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12) .

https://www.das.de/de/rechtsportal/verk ... engel.aspx
 
B

bonsaicamper

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Bei der Auslegung von Gerichtsurteilen sollte man als juristischer Laie sehr vorsichtig sein. Ein Montagsauto im Sinne der BGH-Rechtsprechung liegt nicht bei nur einem Mangel vor. Es muss schon eine Vielzahl von Mängeln beim Neufahrzeug vorliegen. Eine Vielzahl von Mängeln hat Dein Fahrzeug doch nicht, oder?

Zooom hat deshalb vollkommen Recht. Deine Ansprüche wegen Sachmängeln solltest Du gegenüber Deinem Verkäufer geltend machen. Anwaltlicher Rat dürfte in Deinem Fall tatsächlich nicht verkehrt sein.
 
B

Beastie

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Szczur schrieb:
Beim sogenannten "Montagsauto"...

genau das ist der Punkt... was ein 'Montagsauto' ist, findet man nur einen Mausclick weiter zu den Details des genannten Urteils..

Ich verkürze mal arglistig: Montagsauto = Fahrzeug mit einer VIELZAHL von Mängeln...

Solange Du einen Mangel feststellst, ist das bei weitem kein Montagsauto... und so wie es sich formal darstellt, hast du deinem Vertragspartner (also dem Händler.. ) noch nicht einmal die Möglichkeit zu Nachbesserung eingeräumt und hast direkt die Garantiekarte gezogen .. wenn das so mit dem Händler abgesprochen war, ist das kein Problem, ansonsten kann der sich doof stellen... da ist noch ein verdammt weiter Weg bis zum Montagsauto.

Im Zweifel lohnt hier wirklich eine fachkundige Rechtsberatung, weil auf der Gegenseite wirst du mit Sicherheit auf einen erfahrenen Anwalt treffen.

Vielleicht kann man ja auch die Sache durch eine Verlängerung der Garantie auf 5 Jahre entschärfen?

Das alle NV200 ständig nur am Straßenrand stehen, kann ich nun auch nicht sehen.. und ob du dich mit einem gebrauchten 13 Jahre alten T4 nicht in ein erheblich unsicheres Fahrwasser begibst?
 
S

Szczur

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Meine Herren,

Die Verkabelung ist zweifelsohne ein Fehlkonstruktion. Da kommt Wasser hin.
Wie soll der Händler etwas nachbessern wenn das Fahrzeug 130 km weit weg ist?
Die Pannen sind immer nach 18:00 aufgetaucht, wie hätte ich A.) Heim kommen sollen B.) nach der möglichen Info des Händlers wieder zum Auto kommen sollen?!?!? Sobald ich den PAN Service anrufe lande ich in der Garantie...
 
B

bonsaicamper

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Vielleicht ist noch folgender Hinweis hilfreich:

Sog. Erfüllungsort des Nacherfüllungsanspruchs ist der Sitz des Verkäufers. Das gilt grunsätzlich auch, wenn dieser130 km entfernt ist (BGH, Urteil vom 13.04.2011, VIII ZR 220/10; DAR 2011, 388). Aber: Gem. Par. 439 Abs.2 BGB (mein iPad kennt kein Paragraphenzeichen :)) hat "der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen...zu tragen."

Am Besten man klärt mit dem Verkäufer, ob er lieber die Kosten für das Verbringen des Fahrzeugs zu ihm zwecks Mangelsuche und Mangelbeseitigung tragen will oder mit einer Mangelbeseitigung in einer anderen Vertragswerkstatt einverstanden ist.
 
S

Serviervorschlag

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bonsaicamper schrieb:
Sog. Erfüllungsort des Nacherfüllungsanspruchs ist der Sitz des Verkäufers.
Was macht man denn, wenn man den Wagen privat gekauft hat unter Ausschluss der Händlergewährleistung, aber trotzdem noch innerhalb der 3-jährigen Garantiezeit ist?
 
zooom

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Dann haste in Sachen Kaufvertragsrücktritt schlechte Karten, dann mußte das versuchen über die Garantie abzuwickeln.
 
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bonsaicamper

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Die Herstellergarantie hat mit der Sachmängelhaftung nichts zu tun. Wenn die Sachmängelhaftung wirksam (!) ausgeschlossen wurde, bist Du darauf beschränkt die Garantie des Herstellers geltend zu machen. Garantiefälle muss jeder Vertragshändler bearbeiten und abwickeln. Für die Geltendmachung der Garantie kannst Du also Deinen örtlichen Freundlichen aufsuchen.

Die Sachmängelhaftung kann von Privaten zwar ausgeschlossen werden. Oft lohnt es sich aber eine kritische und rechtskundige Prüfung, ob der Ausschluss überhaupt wirksam ist.
 
B

Beastie

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Serviervorschlag schrieb:
innerhalb der 3-jährigen Garantiezeit ist?

Hier muss man wieder sehr sorgsam zwischen 'Garantie' und 'gesetzlicher Gewährleistung' unterscheiden.. scheint beides auf den ersten Blick das selbe zu sein und geht auch laufend durcheinander, meint aber gänzlich anderes.

Garantie = Eine freiwillige Verpflichtung ... da kann man nahezu alles drunter fassen, festlegen, ausschließen etc...

Gewährleistung: = Das ist das, was zwischen Verkäufer und Käufer per Gesetzt festgelegt wird.. da ist man wesentlich enger an Vorgaben gebunden... und es ist ein MUSS kein KANN.

Der entscheidende Punkt hier ist: Gewährleistung zieht nur direkt zwischen den Vertragspartnern.. also Händler - Käufer.. damit hat Nissan als Hersteller rein gar nichts zu tun. Und hier geht es auch nur um Mängel an der Ware, die schon bei ÜBERGABE vorhanden waren.. und um diese zu erkennen und zu melden gibt es die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren...

ist z.B. ne Schlauchschelle nicht festgezogen worden und ein Schlauch fliegt deshalb weg, ist das ein verdeckter Mangel, der schon bei Übergabe vorlag... passiert das innerhalb der ersten 6 Monate wird davon ausgegangen, dass der Mangel sehr wahrscheinlich schon vorhanden war, widerspricht der Verkäufer muss DER dann nachweisen, dass bei Übergabe alles ok war... nach 6 Monaten dreht sich das leider um.. dann muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe angelegt war.. was im Zweifel schon sehr schwer werden kann, wenn der Verkäufer einfach mal frech behauptet, der Käufer habe die Schelle selbst gelockert..

Was aus einem anerkannten Mangel resultiert ist zuerst einmal das Recht auf Nachbesserung ... und das gilt für BEIDE Vertragspartner soweit das halbwegs wirtschaftlich vernünftig ist. ( ist es in der Regel bei 'höherwertigen Wirtschaftsgütern wie einem KFZ ). Dabei sollte der Käufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen und der in der Plficht stehende Verkäufer diese auch erfüllen.. was aber auch meistens funktioniert)

Weiter besteht auch die Möglichkeit, den Mangel hin zu nehmen und dafür den Wert zu mindern..... sprich, es gibt einen Teilbetrag vom Kaufpreis zurück und alle sind zufrieden.. macht aber natürlich kein Verkäufer gerne..

Geht die Nachbesserung schief .. ( weil der Schlauch im Beispiel nach 3 Tagen wieder abgefallen ist...) gibt es meist noch ne 2. oder gar 3, Chance den SELBEN Mangel abzustellen... erst dann kann die Reise Richtung 'Wandlung' gehen

Auch hier entscheidend: Ein Wandlung (also Geld zurück....) ist nur im Rahmen der Gewährleistung durchsetzbar... und ist somit immer eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer.

Wer also beim Kauf von privat Gewährleistung ausgeschlossen hat ( und dieses nicht im Widerspruch zu geltendem Recht ist... also man z.B. doch von einem Händler gekauft hat, der Gewährleistung bei PRIVATKUNDEN gar nicht ausschließen kann...) verzichtet komplett auf diese Möglichkeiten..


Garantie: In unserem Fall ein Versprechen von Nissan (!) ... und was das beinhaltet ist ausschließlich in Nissans Garantiebedingungen nach zu lesen.

Hier ist also der Verkäufer des Fahrzeuges komplett draussen.. wenn Nissan sagt, die Garantie ist nur an das Fahrzeug gebunden und nicht an den Käufer und wird im Zweifel also auch bei Verkauf mit übertragen, macht es für die Garantie keinen Unterschied, ob von privat gekauft oder beim Händler.

Nissan sagt, dass alle Mängel die an den aufgeführten Teilen innerhalb der Zeit und Kilometerleistung den Geist aufgeben nach den Bedingungen der Garantie ersetzt werden... hier fehlt dann z.B. die Bedingung, dass das Teil schon bei Auslieferung einen Mangel gehabt haben muss... aber keine Sorge.. da steht meist andere Einschränkungen drin :)

Was hier gar nicht vorgesehen ist, sind die Punkte 'Minderung' oder gar 'Wandlung' ... auch kann das mit den Fristen durchaus was 'flexibler' sein als es im Gewährleistungsfall als angemessen betrachtet würde.. ist eben alles eine 'freiwillige' Zugabe der Herstellers.

Da Nissan den Service über alle Vertragswerkstätten anbietet laut Garantie, hat man da die freie Wahl.. allerdings eben auch das Vergnügen, das Fahrzeug selbst dort auf den Hof zu stellen ..

Sollte man hingegen Leistungen aus dem Garantieversprechen Nissans einklagen wollen, wird man vermutlich am Firmensitz Nissans Klage einreichen dürfen.. weil hier besteht die Beziehung eben zwischen Nissan und dem Käufer.. und Nissan sagt, wo wie wann was möglich ist.


Einfache Faustregel:

Gewährleistung: Zwischen mir und dem Händler, die ersten 6 Monate was feines..

Garantie: Zwischen mir und dem Aussteller der Garantie... was die taugt, erfährt man nur beim genauen Durchlesen der Grantievereinbarung!

Wenn es um nennenswerte Summen / Probleme gehen sollte und man sich auch nur einen Hauch unsicher ist, lohnt sich wirklich eine fachliche Beratung.. die kostet im Zweifel auch Geld, aber in dem Bereich geistert so viel Halbwissen in der Gegend 'rum (dazu zählt auch mein Beitrag!!), dass man ohne aktuelles Fachwissen nur auf die Nase fallen kann.

Nichts erzeugt beim einem Verkäufer größere Heiterkeit als erste Anschreiben mit Verweisen auf Aktenzeichen oder Gesetzestexte.. damit kann man sich auch schon mal gründlich den Weg zu einer einfachen Lösung verbauen.
 
S

Szczur

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Die Hupe und Sitzheizung funktioniert nicht!!!!
Was soll ich noch sagen??? Wer 19 km mit meinem Auto fährt hätte das checken müssen das dreiste ist, die Sitzheizungsschalter waren sogar auf "High", ich hab es beim abholen gleich ausgemacht und heute mal eingeschaltet weil es hier kalt ist.
Das bedeutet dem Typen von der Werkstatt war es bekannt!!!
Ich bin es langsam leid, dieses Auto brachte mir bis jetzt keine Freude.
Klar Garantie, klar Neu keiner hat vorher in den Sitz gefurzt, klar günstig.
Aber mal ehrlich, das war das erste und letzte mal NEUWAGEN.
Sorry fürs Auskotzen ...
 
sulley

sulley

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Könnte da vielleicht nur ne Sicherung vergessen worden sein?

Soll deine berechtigte Verärgerung nicht mindern, aber vielleicht löst es das Problem.
 
S

Szczur

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„Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und dem Menschen doch das Kostbarste stehlen: Die Zeit.“
Napoleon Bonaparte
 
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Szczur

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Darf man mit dem NV200 eigentlich in die Waschstraße? Hab das Handbuch jetzt in der Arbeit liegen lassen, vll kann mal jemand reingucken.
Das Ding ist nämlich, wenn man bei einem NV200 nach der Wäsche in den Motorraum guckt ist ALLES naß!
Ehrlich gesagt ist so ein Klebeband um die Steckverbindungen nett jedoch wären Gummiüberzüge eventuell etwas geschickter.
Nissan war angeblich ganz heiß auf den defekten Kabelbaum, so heiß drauf das der UPS Fahrer extra nochmal kommen sollte um es am gleichen Tag zu holen, scheinbar muß der aus Garantiegründen schnell zurück zum Lieferanten (so wie der aussieht nach China)
 
A

Albatros

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Szczur schrieb:
Darf man mit dem NV200 eigentlich in die Waschstraße? Hab das Handbuch jetzt in der Arbeit liegen lassen, vll kann mal jemand reingucken.
Das Ding ist nämlich, wenn man bei einem NV200 nach der Wäsche in den Motorraum guckt ist ALLES naß!
Ehrlich gesagt ist so ein Klebeband um die Steckverbindungen nett jedoch wären Gummiüberzüge eventuell etwas geschickter.
Nissan war angeblich ganz heiß auf den defekten Kabelbaum, so heiß drauf das der UPS Fahrer extra nochmal kommen sollte um es am gleichen Tag zu holen, scheinbar muß der aus Garantiegründen schnell zurück zum Lieferanten (so wie der aussieht nach China)
Meine Evalia ist nun über 2 Jahre alt und ich fahre nur in die Waschanlage, ohne Probleme!
Habe gestern den Motorraum genauestens inspiziert und dort findet man keine korridierten Stecker o. ä., sieht noch immer aus wie fast neu.

Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass Nissan hier schlechtere Qualität liefert als andere Autohersteller.
Gegenüber meinen Vorfahrzeugen (VW, Renault, Toyota, Fiat) ist mir bisher nichts nachteiliges aufgefallen. :D
 
sulley

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Sollte es da solche großen Unterschiede zwischen den Evas geben?
Bei mir sind nach der Waschanlage (CleanCar) der Bereich hinterm Kühlergrill, die Scheinwerfer (von der Vörwäsche mit Hochdruckreiniger) und der Sicherungskasten naß.
Nach ner Regenfahrt kommt noch Spritzwasser aus den Radkästen dazu, gut zu sehen vom Motorraum an den Kotflügelinnenseiten und an den Seiten herab laufendes Wasser vom Windschutzscheibenrand. Das sammelt sich dann hinter den Scheinwerfern und tropft glaube genau auf den erwähnten Stecker.
Von außen ist da kein Rost zu sehen, da der Stecker ja nen Gehäuse aus Plastik hat.

Bei all meinen Fahrzeugen vor der Eva waren wenigstens Gummidichtungen an der Front verbaut, zwischen Motorhaube und Schloßträger, beim NV200 feht sowas komplett. Auch ein richtiger Ablauf des Wassers, seitlich der Windschutzscheibe, ist nicht gegeben. Und was ne undichte Radhausschale soll, verstehe ich auch nicht.
 
Thema: Täglich grüßt die Warnleuchte
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