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Sturmschaden. Was zahlt die Versicherung?
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<blockquote data-quote="kiwiaddiction" data-source="post: 106171"><p>Der Eigentümer des Baumes haftet bzw.dessen Versicherung. Es gibt noch einen Unterschied zwischen "unabwendbar" (= Wenn der Baum nicht erkennar schadhaft war) und nicht so unabwendbar (Wenn der Baum bruchgefährdet war= fahrlässig, bzw. grob fahrlässig). Falls der Eigentümer des Baumes sich nicht kompetent sieht, das Ding mit der Umabwendbarkeit zu beurteilen, muss er jährlich einen Gutachter bestellen (Förster, Forstwirt, Baumpfleger). </p><p>Jedenfalls kann der geschädigte Grundstücksnachbar seinen Schaden immer gegenüber dem Baumeigentümer geltend machen und der kann ihn an seine Versicherung weiterreichen oder eben nicht.</p><p>Das gilt sogar dann, wenn jemand ein Haus in unmittelbarer Nähe eines Grundstücks mit umsturzgefährdeten Bäumen baut und hätte wissen können, dass die mal umfallen.</p><p>Ein Link:</p><p><a href="http://www.baumportal.de/baumrecht.htm" target="_blank">http://www.baumportal.de/baumrecht.htm</a></p><p></p><p>MFG</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="kiwiaddiction, post: 106171"] Der Eigentümer des Baumes haftet bzw.dessen Versicherung. Es gibt noch einen Unterschied zwischen "unabwendbar" (= Wenn der Baum nicht erkennar schadhaft war) und nicht so unabwendbar (Wenn der Baum bruchgefährdet war= fahrlässig, bzw. grob fahrlässig). Falls der Eigentümer des Baumes sich nicht kompetent sieht, das Ding mit der Umabwendbarkeit zu beurteilen, muss er jährlich einen Gutachter bestellen (Förster, Forstwirt, Baumpfleger). Jedenfalls kann der geschädigte Grundstücksnachbar seinen Schaden immer gegenüber dem Baumeigentümer geltend machen und der kann ihn an seine Versicherung weiterreichen oder eben nicht. Das gilt sogar dann, wenn jemand ein Haus in unmittelbarer Nähe eines Grundstücks mit umsturzgefährdeten Bäumen baut und hätte wissen können, dass die mal umfallen. Ein Link: [url=http://www.baumportal.de/baumrecht.htm]http://www.baumportal.de/baumrecht.htm[/url] MFG [/QUOTE]
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