stress mit dem immobilienmakler

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  1. #1 Anonymous, 08.06.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    hallo zusammen.

    ich wollte mal kurz anfragen, ob jemand über maklerrecht bescheid weiß.
    unser häuschen haben wir im november 2006 mit dem makler kurz besichtigt. wir haben nix unterschrieben und auch keinerlei mündliche zusagen gemacht, da es 1. zu teuer war und 2. der makler direkt ein riesenunsympath war.
    nach einem privaten treffen im märz/april 2007, nachdem der maklervertag der verkäufer gelöst war und wir auch interessanterweise nicht auf der übergebenen interessentenliste auftauchten, haben wir neu mit den verkäufern direkt verhandelt und zu einem wesentlich günstigeren preis ende april gekauft.
    tja, aber es kam, wie´s kommen mußte, anfang juni kam (nur zu uns, den käufern) eine rechnung vom makler: 5130,-.
    ich habe angerufen und gesagt, daß es für keine leistung und keine vereinbarung auch kein geld gibt. jetzt kam eine letzte zahlungsaufforderung und drohung mit anwalt. habe wieder angerufen und gesagt, daß er dies ruhig vor gericht bringen könne, aber ja keinerlei handhabe hätte, da wir ja keinen vertrag mit ihm haben/hatten, nix unterschrieben haben, auf keiner interessentenliste stehen und er ja auch keine leistung erbracht hat und nicht im kaufvertrag erwähnt ist.
    diese aussage haben mir ein devk-rechtsvertreter und ein befreundeter lbs-makler bestätigt.
    habt ihr sowas schonmal gehört, oder ist das einfach die masche dieser s-klasse-fahrenden aasgeier? :confused:

    gruß
    olli
     
  2. #2 Big-Friedrich, 08.06.2007
    Big-Friedrich

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  3. #3 Anonymous, 08.06.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Hi,

    wer keinen Vertrag hat, braucht auch nichts zahlen.
    Sende die Rechnung zu deiner Entlastung zurück und schreibe die passenden Zeilen dazu.

    Reagieren musst Du, sonst wird die Rechnung irgendwann wirksam !
    Spätestens dann, wenn der Mahnbescheid kommt.
     
  4. #4 Anonymous, 10.06.2007
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Knackpunkt dürfte wohl sein:
    1.) Hast Du von dem Haus erstmalig von dem makler erfahren oder
    2.) kannstest Du es bereits?
    Falls 1.) zutrifft hat der Makler sein Geschäft erledigt: Kunden und Verkäufer zusammen zu bringen
    Bei 2.) hast Du den Makler darauf hingewiesen, daß Du das Objekt bereits kennst? Wenn ja, dann keine Leistung.

    VG
    Jochen
     
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