helmut_taunus
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Hallo,Knuffy schrieb:Das haben die ja extra so eingeschränkt, damit möglichts viele Menschen kleinere Handwerksarbeiten durchführen lassen. Diese Regelung sollte damit gerade den kleineren und Mittelständischen Betrieben zu gute kommen, weniger dem Verbraucher
zusaetzlich muss dieRechnung noch per Ueberweisung bezahlt werden. Dann hat das Finanzamt einige Angaben zum Hausbesitzer und dessen Konto, und vom Handwerker, dessen Legitimation, dessen Umsatz und Konto. Nebenbei fallen noch einige Schwarzarbeiter auf und Auftraggeber fuer Schwarzarbeiter. Das alles flaechendeckend automatisch ohne Finanzamt-Aussendienst.
Gruss Helmut