Steuererklärung / Handwerkerkosten

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DiDre

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Habe ja 2008 durch meinen Hauskauf einiges an Handwerkerkosten gehabt, die ich bei der Steuererklärung angeben will.
Ich weiß, dass die Materialkosten ausgenommen sind.
Maximal angeben kann man ja 3000 €, wovon dann 20% (600 €) abgezogen werden.
Nur Frage: die Handwerkerkosten stehen auf der Rechnung ja erstmal ohne Mehrwertsteuer.
Nehmen wir an, es wären 2000 €. Werden dann 2000 € oder 2380 € (+19% MWSt) bei der Steuererklärung angegeben? Konnte im Internet nichts dazu finden.
 
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Du mußt immer Brutto angeben es sei denn, das Du Selbstständig bist, dann bekommst Du die MwSt wieder zurück.Es kommt natürlich darauf an, was auf der Rechnung steht. :zwinkernani:

Laut dem neuen Gesetz, mußt Du alle Rechnungen 2 Jahre aufbewahren.( Privat-Personen)
 
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Knuffy

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Moin,

was meinst Du mit erstmal ohne Märchensteuer? Wenn keine Märchensteuer ausgewiesen ist, dann ist der Handwerker Kleinunternehmer (Umsatzsteuerbefreit nach § 19 UStG Abs. 1). Ansonsten gelten die Lohnkosten immer incl. Märchensteuer. Von beiden sind dann 20% Steuerlich absetzbar.

Gruß Martin
 
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DiDre

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Knuffy schrieb:
Moin,

was meinst Du mit erstmal ohne Märchensteuer?
Gruß Martin

Na Martin, auf der Rechnung stehen erstaml die Beträge fürs Material und Dienstleistung netto ohne Mehrwertsteuer, dann am Schluß insgesamt mit Mehrwertsteuer. So wie auf den Rechungen von den Autowerkstätten halt auch.
Aber meine Frage wurde beantwortet.
 
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Na da werfe ich doch glatt mal ´ne Frage hinterher:

maximal kann man 3000 Euro angeben. Wenn aber die Handwerkerkosten darüber liegen, kann ich den Rest dann im nächsten Jahr eintragen, oder sind grundsätzlich nur einmalig 3000 € einsetzbar ?
Doofe Frage, aber probieren kann man es ja mal. :pfeiff:
 
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Soll das heißen, wenn Du eine Rechnung von 3500,-€ hast, zbs. im Jahr 2009 das Du die 500,-€ im nächsten Jahr 2010 absetzen kannst, das geht nicht. :zwinkernani:
 
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Tobi schrieb:
Soll das heißen, wenn Du eine Rechnung von 3500,-€ hast, zbs. im Jahr 2009 das Du die 500,-€ im nächsten Jahr 2010 absetzen kannst, das geht nicht. :zwinkernani:

Die Rechnung ist noch höher. :cry:
 
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Ernie

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Tobi schrieb:
Man kann keine Rechnung splitten.
:gruebel: . . . bist Di Dir da sicher :?:

Habe mal, vor langer langer Zeit, einen Computer von der Steuer absetzen wollen und
das Finanzamt hat diesen auch anerkannt, aber hat die Kosten auf drei Jahre gesplittet.
Habe also in der aktuellen Einkommensteuererklärung nur 1/3 anerkannt bekommen und
konnte in den beiden Folgejahren jeweils die beiden verbleibenden drittel absetzen.
Das war allerdings auch Anno 1992. Seit dem hat sich aber sicherlich einiges geändert.
 
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1992 ist ja schon lange her. :zwinkernani: Man mußt allerdings eines unterscheiden, zwischen Gewerblich, oder Privat. Beispiel: Mein Hähnchenmobil kostet 85.000,-€ und den setze ich in 5 Jahren ab, also pro Jahr 17.000,-€

PS
Nun weißt du warum die Hähnchen nicht mehr so billig sind. :mrgreen:
 
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Knuffy

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@Berlingoheizer

Das haben die ja extra so eingeschränkt, damit möglichts viele Menschen kleinere Handwerksarbeiten durchführen lassen. Diese Regelung sollte damit gerade den kleineren und Mittelständischen Betrieben zu gute kommen, weniger dem Verbraucher :mrgreen: deshalb auch ja nur 20% (Max. 600EUR) nur als böööhses Lockmittelchen :jaja: :lol: 8)
 
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Ernie

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Tobi schrieb:
Man mußt allerdings eines unterscheiden, zwischen Gewerblich, oder Privat. Beispiel: Mein Hähnchenmobil kostet 85.000,-€ und den setze ich in 5 Jahren ab, also pro Jahr 17.000,-€
Also bedeutet das, daß bei Gewerbetreibenden Kosten gesplittet werden können und bei Privatleuten nicht :?:

In meinem Fall habe ich den Computer privat abgesetzt. Bedingung war damals nur, daß ich eine Bestätigung vom Arbeitgeber brauchte, der darin erklärte, daß ich zuhause arbeiten für ihn durchführe und ich mußte belegen, daß ich ihn überwiegend beruflich nutze (und nicht privat). Dies scheint mir damals gelungen zu sein. Habe dieses anschließend, Studium / zweiter Bildungsweg, sogar noch mal geschaft.
 
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Knuffy

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@ Ernie,

den gleichen Computer 2x abgesetzt? :confused: Neee ich denke ja mal das es zum Studium ein neuer war gell? Das eine mal hattest Du ja eine Bescheinigung von deinem Arbeitgeber und das andere war ja quasi Aus-Weiterbildung also Lehrmittel. Ich glaube, das es heute nicht mehr so einfach ist soetwas abzusetzen in den Bereichen. Da es sich um Hochwertige Sachen handelt, wird die Abschreibung über mehrere Jahre gemacht. Wenn man nicht viel Steuern bezahlt hast, hat das ja auch einen Vorteil, denn Du kannst nicht mehr Steuern absetzen als Du bezahlt hast.
 
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Hallo Ernie :wink: Gewerbetreibende bezahlen auch keine 40.000,-€ für einen Toyota Avensis. :no: :mrgreen: :zwinkernani: :undwech:

Er bekommt sogar 6386,55,-€ wieder vom Finanzamt zurück. :mrgreen:
 
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Ernie

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Knuffy schrieb:
den gleichen Computer 2x abgesetzt? :confused: Neee ich denke ja mal das es zum Studium ein neuer war gell?
ja, da war der "alte Rechner" schon wieder zu alt. Auf dem 486 SX 25 (so hieß er damals) wollte das
CAD-Programm nicht wirklich funktionieren und dann mußte halt ein neuer her.

Und warum kann man dann nicht auch Handwerkerrechnungen auf mehrere Jahre Splitten, wenn diese
doch so hoch sind und nur max. 600,- € (20% von max. 3.000.- €) pro Jahr absetzbar sind. Da bleiben ja
dann noch 4/5 für die nächsten 4 Jahre übrig 8) .


@ Tobi
Aber nur, wenn er ihn auch auf die Firma zuläßt und dann gehört er nicht ihm, sondern der Firma.
 
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knebel24

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Hallo,

und zurück zu Berlingoheizers Problem. Die sich anschließenden Posts haben damit meist nichts zu tun.

Ich mache mal ein Beispiel um zu zeigen, was möglich wäre:

Rechnung des Handwerkers vom 01.12.2008: Euro 6.000 (unterstellt nur Lohn)
Zahlung 1. Rate am 10.12.2008: Euro 3.000
Zahlung 2. Rate am 10.01.2009: Euro 3.000

Da das Abflussprinzip gilt, schafft man es so, die Rechnung quasi doppelt zu begünstigen, nämlich mit 20% von jeweils Euro 3.000 in der Steuererklärung 2008 und 2009. Der Handwerker muss natürlich mitspielen.

Es gibt aber noch eine 2. Möglichkeit, doch dafür müsste die Rechnung aufgesplittet werden. Das ist nicht immer möglich: "halbes Dach gedeckt" ... geht wohl nicht. Und die Erstellung und Abrechnung von Teilleistungen müsste vorab vereinbart worden sein. Das ist mit dem Handwerker eher schwieriger hin zu bekommen.

Wer's nicht glaubt, kann ja meine HP besuchen.

Viel Spaß bei der Steuererklärung
knebel24
 
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Danke knebel24,

aber eine jeweils halb montierte Heizung im April und Januar nimmt mir selbst der blödeste Finanzbeamtler nicht ab. :lol:
 
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Hallo knebel24 :zwinkernani: Da hast Du schon Recht, das der Handwerker mitspielen muß, aber wenn er den Auftrag haben will, dann macht er das schon. Ich will hoffen das nicht das Finanzamt hier im Forum ist. :mrgreen:
 
Thema: Steuererklärung / Handwerkerkosten
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