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Stecke in der Abofalle, Kündigung wird nicht akzeptiert...
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 78193"><p><strong>Re: Stecke in der Abofalle, Kündigung wird nicht akzeptiert.</strong></p><p></p><p>a) alles bisher gesagte stimmt (mit der unter c) angesprochenen erleichterung)</p><p>b) die frage von kaeptnfiat nach dem alter Deines sohnes, genauer: die antwort auf diese frage, könnte das thema weiter entschärfen</p><p>c) selbst wenn ein mahnbescheid eintrudeln sollte, brauchst Du noch keinen anwalt - es sei denn, Du möchtest unbedingt den kontakt zu der netten erneuern <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_wink.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";-)" title="zwink ;-)" data-shortname=";-)" />. Alles, was Du bei einem mahnbescheid beachten mußt, ist, daß Du ihm rechtzeitig widersprichst. Das ist kein hexenwerk, wozu es eines anwalts bedürfte.</p><p>d) wenn Du irgendjemandem etwas in nicht verweigerbarer form zustellen möchtest, dann geht das per gerichtsvollzieher (sog. zustellungsauftrag, iirc). *) Kostet so zehn bis 15 teuro, iirc. Selbst wenn der empfänger die betreffende sendung nicht annimmt (oder im falle seiner abwesenheit beim zustellversuch, obwohl benachrichtigt, nicht abholt), wird sie "niedergelegt" und gilt damit als zugestellt.</p><p></p><p>*) einschreiben steht in solchen hallodri-fällen ohnehin auf schwachen beinen, weil der gauner dann gerne behauptet, wahlweise einen leeren umschlag, nur ein blatt weißes papier oder alles andere, nur nicht das, was Du behauptest, in dem einschreiben vorgefunden zu haben. Anders gesagt: für ein beweissicheres einschreiben muß am besten ein unbeteiligter dritter dessen inhalt gelesen, auf einer kopie bestätigt, selbst im einschreiben verschlossen und selbst aufgegeben haben (um allen eventualitäten zu begegnen <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_wink.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";-)" title="zwink ;-)" data-shortname=";-)" />)</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 78193"] [b]Re: Stecke in der Abofalle, Kündigung wird nicht akzeptiert.[/b] a) alles bisher gesagte stimmt (mit der unter c) angesprochenen erleichterung) b) die frage von kaeptnfiat nach dem alter Deines sohnes, genauer: die antwort auf diese frage, könnte das thema weiter entschärfen c) selbst wenn ein mahnbescheid eintrudeln sollte, brauchst Du noch keinen anwalt - es sei denn, Du möchtest unbedingt den kontakt zu der netten erneuern ;). Alles, was Du bei einem mahnbescheid beachten mußt, ist, daß Du ihm rechtzeitig widersprichst. Das ist kein hexenwerk, wozu es eines anwalts bedürfte. d) wenn Du irgendjemandem etwas in nicht verweigerbarer form zustellen möchtest, dann geht das per gerichtsvollzieher (sog. zustellungsauftrag, iirc). *) Kostet so zehn bis 15 teuro, iirc. Selbst wenn der empfänger die betreffende sendung nicht annimmt (oder im falle seiner abwesenheit beim zustellversuch, obwohl benachrichtigt, nicht abholt), wird sie "niedergelegt" und gilt damit als zugestellt. *) einschreiben steht in solchen hallodri-fällen ohnehin auf schwachen beinen, weil der gauner dann gerne behauptet, wahlweise einen leeren umschlag, nur ein blatt weißes papier oder alles andere, nur nicht das, was Du behauptest, in dem einschreiben vorgefunden zu haben. Anders gesagt: für ein beweissicheres einschreiben muß am besten ein unbeteiligter dritter dessen inhalt gelesen, auf einer kopie bestätigt, selbst im einschreiben verschlossen und selbst aufgegeben haben (um allen eventualitäten zu begegnen ;)) [/QUOTE]
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