Sicherheitsmaßnahmen bei Gasbetrieb in Kangoo ?

Diskutiere Sicherheitsmaßnahmen bei Gasbetrieb in Kangoo ? im Forum Camping/Umbauten und Tuning im Bereich ---> Auto / Verkehr - Hi zusammen, hab mir vor kurzem nen Kühlschrank und ne Doppelgaskochplatte fürn Kangoo geholt um es mir im Urlaub heimisch zu machen. Hatte...
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Anonymous

Guest
Hi zusammen,
hab mir vor kurzem nen Kühlschrank und ne Doppelgaskochplatte fürn Kangoo geholt um es mir im Urlaub heimisch zu machen.
Hatte vorher schon nen Gasgrill im Auto und hatte noch nie Probleme, Todesfälle oder Explosionen.
Wurde allerdings beim Kauf meines letzten Equipments hingewiesen dass ALLES, was und wie ich es im Kangoo betreibe, nicht Gesetzmässig sei.

Nur dass Ihr wisst was ich eingebaut habe :
6kg Propangasflasche stehend gesichert hinterm Fahrersitz, Kühlschrank hinterm Beifahrersitz(nur im Stand betrieben und min. 2 Türen zur Hälfte geöffnet Zuluft),
Doppelgaskocher im Kofferraumbereich (Abstand zu allen brennbaren Teilen ausreichend vorhanden, auch nach oben)

MEINE FRAGEN :
Wie kann ich den wunderschönen Gesetzen genüge tun?
Selbstschutz bzw. Vorsichtsmaßnahmen?
Tipps Tricks?
Gefährlicher CO Ausstoss?
...
Weil so doof-wie es klingt, scheint das Thema Gas so einfach, doch wie so oft, trügt der Schein des Allgemeinwissens...

Vielen Dank an alle Lebensverlängernden Tipps, denn der Sommer kommt bestimmt 8)
 
A

Anonymous

Guest
Hallo Rookang

Als ich deinen Bericht gelesen habe ist mir spontan nur eines in den Sinn gekommen:

Äusserst Gefährlich und doch heutzutage wohl keine Seltenheit.

Spontan bin ich im Internet auf ein Merkblatt der Handelkammer Bremen gestossen.

Aus diesem Merkblatt wäre bereits der Transport der Gasflasche im Fahrzeug eine äusserst bedenkliche Angelegenheit und könnte einem Sachverständigen ein Kopfschütteln und das aberkennen der Zulassung auslösen.

Zum Thema Brandschutz und Sicherheitsbestimmungen für deine Kochfelder würde ich einmal die Bestimmungen für den Bereich Küche im Hausbau beachten, hier sollten Abstände links und rechts sowie über dem Kochfeld definiert sein welche ich bei einem Betrieb in einem Auto auch beachten würde.

Als Feuerwehroffizier muss ich Dir leider sagen ich hätte grösste bedenken und es würde mir niemals in den Sinn kommen einen solchen Einbau vorzunehmen, zu gross sind die damit verbundenen Gefahren.

Bedenkt man auch noch, dass man beim fahren auf öffentlichen Strassen mit einem solchen Fahrzeug nicht nur sich selber gefährdet sondern alle anderen Verkehrtsteilnehmer mit in Gefahr bringt so sollte einem dies zu denken geben.

Ich kann es verstehen das die Versuchung gross ist einen HDK in einen Kleincamper umzubauen aber ich denke die Fahrzeuge waren nie für eine solche Verwendung gedacht.
 
daisy

daisy

Moderator
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Hi,
genaues kann ich Dir leider auch nicht sagen,
aber früher war es ja so, dass man den Ausbau seines WoMo selber machen konnte und dann nur eine Abnahme vom TÜV brauchte.
Inzwischen darf man nicht mehr selbst bauen, sondern muss eine Zulassung als Gasanlagenbauer haben.
Schätze Du darft Deine Sachen höchstens im Auto haben, wenn es ein Block ist der nur hereingestellt wird und dafür auch zugelassen ist. Allerdings gibt es da bestimmt schon Probleme, dass die Sachen auch so gesichert sind, dass bei einem scharfen Bremsmanöver oder schlimmerem keine Schläuche, Ventile oä beschädigt werden.
 
A

Anonymous

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Meines bescheidenen Wissens nach benötigt man bei Gasanlagen in einem Camper immer eine entsprechende Entlüftung nach aussen (auch im Fahrbetrieb!), zusätzlich muss der Gaskasten zum Innenraum hin luftdicht sein.
Ich verwende im Bus nur eine kleine Propangasflasche (2 kg? Aluflasche), welche man ohne weiteres (naja, Feuerlöscher ist immer mit an Bord) transportieren darf und welche ausschliesslich im Freien genützt wird.

Grüsse,
Roman
 
A

Anonymous

Guest
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Die Sache ist nur beim wild-Campen dass man alles selber braucht, und genau da fangen die Probleme an:
Man muss mit dem Raum den man zur Verfügung hat auskommen, und je schlechter das Wetter, je kleiner der Raum-aber auch die Möglichkeit zu lüften. Habe mir aber in diesem Fall etwas abgeschaut:

Ich binde ein Tarp(Grosse Folie oder Stoff) an den hinteren Dachträger, mache meine Kofferraumklappe auf und spanne das Tarp über die KLappe nach hinten über zwei an den Ecken stehenden Zeltstangen, die nach unten hin gespannt werden(Zeltharinge und Seil). Auto gegen die Windrichtung geparkt ergibt es ein gutes Camp.

1. Kurz gesagt bei allen Aktionen ist min. die Heckklappe geöffnet, wenn nicht sogar Faltdach und restl. Türen und Fenster.

2. Während der Fahrt ist nichts in Betrieb und alles gegen verrutschen und bei Unfall gesichert.(Ventilkappen!)

3. Auto ist ein Nichtraucherauto.

4. regl. Dichtigkeitsprüfung.

5. bei Gasbetrieb stets beaufsichtigt.

6. Fahre eh wie ein Gefahrguttransporter.

Was denkt Ihr, darf ich mich so auf die Strasse trauen?
 
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Guest
Rookang schrieb:
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Die Sache ist nur beim wild-Campen dass man alles selber braucht, und genau da fangen die Probleme an:
Man muss mit dem Raum den man zur Verfügung hat auskommen, und je schlechter das Wetter, je kleiner der Raum-aber auch die Möglichkeit zu lüften. Habe mir aber in diesem Fall etwas abgeschaut:

Ich binde ein Tarp(Grosse Folie oder Stoff) an den hinteren Dachträger, mache meine Kofferraumklappe auf und spanne das Tarp über die KLappe nach hinten über zwei an den Ecken stehenden Zeltstangen, die nach unten hin gespannt werden(Zeltharinge und Seil). Auto gegen die Windrichtung geparkt ergibt es ein gutes Camp.

1. Kurz gesagt bei allen Aktionen ist min. die Heckklappe geöffnet, wenn nicht sogar Faltdach und restl. Türen und Fenster.

2. Während der Fahrt ist nichts in Betrieb und alles gegen verrutschen und bei Unfall gesichert.(Ventilkappen!)

3. Auto ist ein Nichtraucherauto.

4. regl. Dichtigkeitsprüfung.

5. bei Gasbetrieb stets beaufsichtigt.

6. Fahre eh wie ein Gefahrguttransporter.

Was denkt Ihr, darf ich mich so auf die Strasse trauen?

Bei der privaten Beförderung von Gasflaschen solltest Du folgendes beachten:
- Gasflasche gegen umfallen und verrutschen gesichert, Ventilschutz angebracht
- alle Schläuche und Druckminderer von der Gasflasche abgebaut
(also keine Geräte angeschlossen)
- Fahrzeug ausreichend belüftet (z.B. Ausstellfenster geöffnet)
- absolutes Rauchverbot im und unmittelbar am Fahrzeug
- Gasentnahme nur ausserhalb des Fahrzeuges (Gasflasche erst ausladen und dann anschliessen)

Wenn Du die o.g. Punkte beachtest, dann ist alles gesetzeskonform.

Nachstehend noch ein LINK vom TÜV Süd:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... /1_148.PDF


Gruß
Martin
 
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merci and alle, jezza hob i ois zam.
Servus, bin jedes mal froh über das Forum :zwinkernani:
 
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Basti

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Hallo Rookang!

Der Einbau von Flüssiggasanlagen in KFZ ist durch das DIN-DVGW-Arbeitsblatt G607 und der neuen DIN-EN1949 geregelt. Wenn du dich an diese Vorschriften hältst, steht meines Wissen dem Einbau in jegliches Auto nichts im Wege. Schau mal HIER und HIER.
Es sind allerdings einige kniffelige Dinge zu beachten, wie zum Beispiel abgedichteter Aufbewahrungsraum, darin eine Belüftung von mindestens 10cm² zur Außenluft, Schlauchlängen, etc., es wurde ja teilweise schon in den Vor-Posts benannt. Grundsätzlich würde ich immer einen Gas-Sensor im Auto verbauen, dessen Funktionsweise ist ähnlich der eines Rauchmeldes, bei Gasaustritt gibt es ein Warnsignal. Sehr beruhigend denke ich... ;-)

bis denne, Basti
 
daisy

daisy

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Vorsicht, Es kommt drauf an wie alt die Internetquelle ist....
...oder wie zuverlässig die Aussage des Werkstattmeisters (der selbst Gasanlagen einbaut...) war.

Wobei in diesen Thread geht es ja eigentlich nicht tatsächlich um den Einbau sondern mehr um den Sicheren Transport (und ggf.Betrieb innerhalb des Autos) einer mobilen Anlagen, oder?

Jedenfalls hat mir so ein Werkstattmeister gesagt, dass man als Laie keine Gasanlagen mehr einbauen dürfte. Das müsste ein geschulter Fachmann machen und hinterher dann noch die TÜV-Abnahme.
Ob's stimmt oder wie die genaue Regelung ist weiß ich nicht.
 
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Basti

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Wahrscheinlich läuft am Ende alles auf den TÜV-Mitarbeiter hinaus. Ein Freund von mir hat seinen VW T3 Bus vor kurzem als Wohnmobil eintragen lassen, ohne das dieser die eigentlich vorgeschriebene Gasprüfung gefordert hätte. Schon sehr seltsam.
 
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Gasbetrieb im Kangoo

Hallo Rookang,

ich bin heute zufällig auf dieser Seite gelandet.

Sollte jemand aus diesem Forum Fragen zu Gasanlagen haben , kann ich nur auf das "Klappcaravanforum" und http://www.forumromanum.de/member/forum ... onsearch=1
verweisen.

Hier gibt es einen absoluten Spezialisten zum Thema Gas mit dem sinnigen Pseudonym "Gasmann".

Jürgen ist in jeder Hinsicht unabhängig und absolut Objektiv.

Es gibt eigentlich kein Problem, für welches er keine Lösung parat hat.

Ach ja, kurz zu meiner Person, nach dem ich das Vergnügen hatte, seit 2002 einen Fiat Doblo zu fahren welcher leider durch "Kaltverformung" von mir gegangen ist bin ich wieder bei einem "normalen Kombi gelandet, an welchen ich einen Esterel CS31 Klappcaravan hänge. Übrigens eine sehr schöne Alternative für alle mit wenig Anhängelast.


Gruß


Christian
 
zooom

zooom

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Ist halt nur so, daß ein Klappcaravan andere Vorschriften hat, als ein Wohnmobil, bzw eine Flüssiggasanlage im Auto. (Ein Klappcaravan gilt als "Camping", da darf man andere Sachen installieren als bei festem Aufbau, meist wird es jedoch genau wie bei festen Wohnwagen gehandhabt.)
Das, was Rookang beschreibt ist so grenzwertig zwischen Camping und Wohnmobil, so daß eine Antwort wie "Ja, aber" am passendsten ist.
Es kann Dich niemand daran hindern, eine ambulante Gasanlage im Auto zu betreiben (ob es sicher ist, ist eine andere Sache), sofern nix fest eingebaut ist. Sobald die Anlage, oder auch nur ein Teil davon fest eingebaut ist, gilt das DVGW Arbeitsblatt G607, das heißt, geprüfte Geräte, Schläuche, Gasflaschenkasten mit Entlüftung, Transportsicherung usw.
Wie grenzwertig das ist kann man sehen, daß z.B. in vielen Fahrzeugen (und bei vielen Ausbauern) Gaskartuschenkocher eingesetzt werden. Solange die nicht im Möbel angeschraubt sind, gelten die als Gepäck, sind sie befestigt, gilt die G607, die Gasmenge spielt keine Rolle.
Du bist immer auf der sicheren Seite, wenn Du eine Gasanlage nach dem G607 Arbeitsblatt installierst und betreibst, alles Andere könnte Dir im Versicherungsfall als fahrlässig bis grob fahrlässig ausgelegt werden.
 
Thema: Sicherheitsmaßnahmen bei Gasbetrieb in Kangoo ?

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