Lest doch mal eure Versicherungsbedingungen durch Leute!
Aus den Versicherungsbedingungen der HUK24:
§ 5 a Saisonkennzeichen
....
(2) Außerhalb des Betriebszeitraums wird Versicherungsschutz in
der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach §§ 10 und 11 sowie
in der Fahrzeugversicherung nach § 12 Abs. 1 I. und Abs. 2 gewährt
(Ruheversicherung). Das Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraums
oder des umfriedeten Abstellplatzes nicht gebraucht oder
nicht nur vorübergehend abgestellt werden. Wird diese Obliegenheit
verletzt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei,
es sei denn, dass die Verletzung ohne Wissen und Willen des Versicherungsnehmers
erfolgt und von ihm nicht grob fahrlässig ermöglicht
worden ist. § 1 Abs. 3 a bleibt unberührt.
Diese Ruheversicherung bezieht sich eigentlich nur auf die Teilkasko (§ 12 Abs. 1 I. :Brand, Diebstahl, Marderbiss etc.), klar weil Volkaskoschäden dürfte man ja selbst nicht verursachen könne, weil man ja mit dem Auto nicht fährt.