Also ganz so isses nicht:
1) Es gibt die Möglichkeit, gar nix eintragen zu lassen (z.B. bei den Vanessa Modulen, aber Vorsicht bei installierten Gasanlagen, die müssen DVGW abgenommen sein)
2) Man kann die Einrichtung als wahlweise Wohneinrichtung eintragen lassen, dann muß sie mit Bordmitteln herausnehmbar sein, es dürfen keine Einwegschrauben verwendet werden (z.B. Blechschrauben) Auto bleibt Pkw oder Lkw.
3) Man kann als Wohnmobil abnehmen lassen, dann müssen zumindest die substantiellen Teile der Einrichtung im Fahrzeug verbleiben, Küche mit Spüle, Schrank, Tisch, Schlafgelegenheit. Dennoch können ggf. alle Sitzplätze eingetragen bleiben, wenn man (wie wir z.B.) die entsprechenden Möbelteile durch Sitze ersetzen kann, gleichzeitig jedoch die substantiellen Wohnmobilelemente im Auto verbleiben (müssen!)
4) Steuerliche Anerkennung erhält man nur, wenn man mindestens 1,70m Stehhöhe im Bereich Küche/Spüle vorweisen kann, das würde auch durch ein kleines Hubdach gehen, oder sogar (macht kein Mensch) durch Absenkung des Fahrzeugbodens. Mindestbesteuerung sind 2to, abhängig von der Schadstoffeinstufung.
Interessanter Weise gibt es zwar e.Normen für 3-lagiges Klopapier, aber keine Vorschriften, wie Einrichtung im Auto verankert sein muß, es heiß nur "fest verbunden" daher kann man immer noch auch bei namhaften Herstellern Mäbel finden, die mit Plastikwinkeln auf Spanplattenboden festgetackert sind. Motto: Vorne vom Airbag gerettet, hinten von der Einrichtung erschlagen!
Alles klar?