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VW Caddy
Rückruf von VW wegen gesetzeswidriger Motorsteuerung
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<blockquote data-quote="Caddyfahrer" data-source="post: 126238" data-attributes="member: 7419"><p><strong>Re: AW: Rückruf von VW wegen gesetzeswidriger Motorsteuerung</strong></p><p></p><p></p><p>Danke für den Hinweis, das hatte ich noch nicht gelesen.</p><p></p><p>Allerdings ist diese Zusage des VW-Konzerns für mich als Endkunde nicht relevant, denn mein Vertragspartner ist gar nicht der VW-Konzern. Einen Brief mit Verzicht auf Verjährungseinrede habe ich inzwischen vom Händler erhalten, bei dem ich den Caddy gekauft habe. Darin ist dieser Verzicht allerdings nur bis Ende 2016 begrenzt. Mal sehen, ob da noch ein Update kommt.</p><p></p><p>Etwas stutzig macht mich der folgende Satz auf der VW Website: "werden die Kunden auch gebeten, eine weitere schriftliche Information abzuwarten, bevor sie aktiv Kontakt zu einem Volkswagen Partnerbetrieb aufnehmen". Eine Begründung für diese Bitte wird nicht genannt. Was will der Konzern den Endkunden mitteilen, bevor die sich an ihren zuständigen Vertragspartner wenden? </p><p></p><p>Der Zeitwert des TDI-Caddy könnte durch den Sachmangel so erheblich gemindert sein, dass eine Anfechtung oder ein Rücktritt vom Kauf denkbar wäre, sagen Juristen. Erstmal bleibt abzuwarten, wie sich die Gebrauchtpreise entwickeln.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Caddyfahrer, post: 126238, member: 7419"] [b]Re: AW: Rückruf von VW wegen gesetzeswidriger Motorsteuerung[/b] Danke für den Hinweis, das hatte ich noch nicht gelesen. Allerdings ist diese Zusage des VW-Konzerns für mich als Endkunde nicht relevant, denn mein Vertragspartner ist gar nicht der VW-Konzern. Einen Brief mit Verzicht auf Verjährungseinrede habe ich inzwischen vom Händler erhalten, bei dem ich den Caddy gekauft habe. Darin ist dieser Verzicht allerdings nur bis Ende 2016 begrenzt. Mal sehen, ob da noch ein Update kommt. Etwas stutzig macht mich der folgende Satz auf der VW Website: "werden die Kunden auch gebeten, eine weitere schriftliche Information abzuwarten, bevor sie aktiv Kontakt zu einem Volkswagen Partnerbetrieb aufnehmen". Eine Begründung für diese Bitte wird nicht genannt. Was will der Konzern den Endkunden mitteilen, bevor die sich an ihren zuständigen Vertragspartner wenden? Der Zeitwert des TDI-Caddy könnte durch den Sachmangel so erheblich gemindert sein, dass eine Anfechtung oder ein Rücktritt vom Kauf denkbar wäre, sagen Juristen. Erstmal bleibt abzuwarten, wie sich die Gebrauchtpreise entwickeln. [/QUOTE]
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