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<blockquote data-quote="TFL" data-source="post: 152924" data-attributes="member: 6869"><p>Danke. Auch wenn die Umgebung noch hell ist, sieht man den Unterschied. Ob der Lichtkegel "LED" schreit oder noch recht natürlich und nur heller als bislang ist, kann man aber wohl am Foto nur schwerlich abschätzen.</p><p></p><p>Rein theoretisch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Denn da die Leuchteinheit nunmehr heller als zugelassen ist und (auch) auf andere Verkehrsteilnehmer gerichtet ist, ist eine (leichte) Blendung zu erwarten. Unkontrollierte, im Vergleich zum sorgsam situativ eingeschaltetem Fernlicht, Blendung lässt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten. Schon ist man im § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO.</p><p>In der Regel dürfte es, wenn überhaupt, aber ein kleines Ordnungswidrigkeitenverfahren und einen Kontrollbericht mit Frist zur Beseitigung geben. Oder eben die Verweigerung der Plakette.</p><p>Wie muurikka schrieb, muss die Risiken (Entdeckung, kleines Bußgeld, Erlöschen BE, potentielle Gefährdung) jeder selbst abschätzen. Daher auch meine Ausgangsfrage dazu, wie hell und wahrnehmbar die Lampe ist.</p><p>Und ja, der Rückfahrscheinwerfer ist eine Katastrophe. Ich wünsche mir seit je her einen zuschaltbaren Arbeitsscheinwerfer oberhalb der Heckklappe - <a href="https://explorer-magazin.com/wp-content/uploads/2017/02/QUQUQ-Land-Rover-Defender-Camping-Ausbau-5.jpg" target="_blank">Beispiel</a>.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="TFL, post: 152924, member: 6869"] Danke. Auch wenn die Umgebung noch hell ist, sieht man den Unterschied. Ob der Lichtkegel "LED" schreit oder noch recht natürlich und nur heller als bislang ist, kann man aber wohl am Foto nur schwerlich abschätzen. Rein theoretisch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Denn da die Leuchteinheit nunmehr heller als zugelassen ist und (auch) auf andere Verkehrsteilnehmer gerichtet ist, ist eine (leichte) Blendung zu erwarten. Unkontrollierte, im Vergleich zum sorgsam situativ eingeschaltetem Fernlicht, Blendung lässt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten. Schon ist man im § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO. In der Regel dürfte es, wenn überhaupt, aber ein kleines Ordnungswidrigkeitenverfahren und einen Kontrollbericht mit Frist zur Beseitigung geben. Oder eben die Verweigerung der Plakette. Wie muurikka schrieb, muss die Risiken (Entdeckung, kleines Bußgeld, Erlöschen BE, potentielle Gefährdung) jeder selbst abschätzen. Daher auch meine Ausgangsfrage dazu, wie hell und wahrnehmbar die Lampe ist. Und ja, der Rückfahrscheinwerfer ist eine Katastrophe. Ich wünsche mir seit je her einen zuschaltbaren Arbeitsscheinwerfer oberhalb der Heckklappe - [URL='https://explorer-magazin.com/wp-content/uploads/2017/02/QUQUQ-Land-Rover-Defender-Camping-Ausbau-5.jpg']Beispiel[/URL]. [/QUOTE]
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