E
EHorst
Mitglied
- Beiträge
- 307
Naja das ist ganz einfach.Die Auskunft des TÜV ist wie befürchtet : Geht nicht oder Einzelabnahme ( ~ 200 € ).
Die Begründung, warum nicht der Scheinwerfer / Scheinwerfergenehmigungsnummer allein entscheidend ist, würde mich mal interessieren. Aber ob ich das dann verstehe ?!
Die Antwort von Philips lautete im Ergebnis genau so.... warten bis er auf der Liste steht.
Das Scheinwerfer ist im Auto eingebaut und es könnte dahinter zu wenig Platz sein, wo beim anderen alles passt. Oder die elektronische Ansteuerung hat Probleme weil zu wenig Last gezogen wird, die daher auf Fehler geht. Zum Beispiel gibt es Fahrzeuge wo dann das Kurvenlicht nicht geht weil die Hauptbirne wegen zu wenig Last als defekt angenommen wird.
Ist natürlich beim eigentlich gleichem Hersteller nur mit anderem Markenaufkleber usw nicht zu erwarten, aber genau das prüft dann jemand der es kompetent kann u d halt auch darf. Das kostet natürlich auch Geld.
Meine persönliche Meinung ist... wenn das eigentlich wichtige Lichttechnische Gutachten da ist und augenscheinlich alles geht sollte man da die Kirche im Dorf lassen. Ist rechtlich halt aber halt zu 100% genau geregelt.
Dennoch wäre es sinnvoll Philips explizit zu fragen ob die sich darum kümmern können.
Also nicht fragen ob es zulässig ist, sondern um die Erweiterung sozusagen betteln.
Die kostet das ja auch nur wenig die AGB entsprechend erweitern zu lasen. Deutlich weniger wie ein weiteres Lichttechnisches Gutachten. Das rechnet sich dann garantiert schon bei wenigen Sätzen an zusätzlichen verkauften LED Funzeln.