Philips LED der 2ten Generation (Ultinon Pro6000 LED Boost) in weit mehr Fahrzeugen zugelassen

Diskutiere Philips LED der 2ten Generation (Ultinon Pro6000 LED Boost) in weit mehr Fahrzeugen zugelassen im Forum Rund ums Kaufen im Bereich ---> Auto / Verkehr - Hab gerade Abblendlicht und (neu) auch Fernlicht für Bodo geordert. Bei Licht mag ich wenig Kompromisse. Hier die aktuelle Liste kompatible...
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EHorst

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Relevant ist nur der Aufkleber.
So integrierte Scheinwerfer haben als Kompletteinheit genau eine E Nummer, nicht pro Leuchtmittel. Ich schätze das Kunstoff Teil wird auch für eine andere Variante verwendet. Möglicherweise für die Rechtslenker Variante.
 
moe.camp

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Relevant ist nur der Aufkleber.
Sicher? Der Aufkleber fängt bei meinem 4 Jahre alten Auto schon an sich zu lösen und zu verblassen, noch ein paar Jahre und die einzige Stelle wp ich eine E-Nummer ablesen kann ist die Prägung und da stehen eben 2 statt einer auf dem Aufkleber.

Ich denke im speziellen Fall des Berlingo K9 liegts auch ein bisschen daran, dass Transporter und PKW unterschiedliche Fronten haben, sich aber einige Teile trotzdem teilen. Das Abblendlicht gehört offenbar nicht dazu. Beim Fernlicht kann ich mir nicht vorstellen, dass sie das nur beim Transporter prüfen und freigeben lassen haben und das Abblendlicht aber nicht.. Ich denke hier eher, dass der PKW und der Transporter diesen Teil gemeinsam haben. Vielleicht nicht in allen Baujahren und deshalb ist die 16812 bei Berlinergo nicht vorhanden. :gruebel:

Aber ich finde es dennoch komisch, dass auch bei der ABG fürs Abblendlicht die EG-Typgenehmigungsnummer vom Transporter steht. Es gibt nach meinem Wissen keinen, der dieselben Scheinwerfer wie der PKW hat.
 
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EHorst

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Sicher? Der Aufkleber fängt bei meinem 4 Jahre alten Auto schon an sich zu lösen und zu verblassen, noch ein paar Jahre und die einzige Stelle wp ich eine E-Nummer ablesen kann ist die Prägung und da stehen eben 2 statt einer auf dem Aufkleber.

Ich denke im speziellen Fall des Berlingo K9 liegts auch ein bisschen daran, dass Transporter und PKW unterschiedliche Fronten haben, sich aber einige Teile trotzdem teilen. Das Abblendlicht gehört offenbar nicht dazu. Beim Fernlicht kann ich mir nicht vorstellen, dass sie das nur beim Transporter prüfen und freigeben lassen haben und das Abblendlicht aber nicht.. Ich denke hier eher, dass der PKW und der Transporter diesen Teil gemeinsam haben. Vielleicht nicht in allen Baujahren und deshalb ist die 16812 bei Berlinergo nicht vorhanden. :gruebel:

Aber ich finde es dennoch komisch, dass auch bei der ABG fürs Abblendlicht die EG-Typgenehmigungsnummer vom Transporter steht. Es gibt nach meinem Wissen keinen, der dieselben Scheinwerfer wie der PKW hat.
Es kann nur eine E Nummer für den ganzen Scheinwerfer icl aller seiner Leuchten geben. Die Scheibe des selbigen ist integraler Bestandteil. Zu welcher würde man die denn zuordnen wenn es mehr als eine wäre.
Wenn der Blinker oder Tagfahrlicht fest integriert ist gehört der auch mit dazu zu der einen E Nummer.
Früher bei alten Autos hatte man ja oft jedes Teil getrennt. Da hatte logischerweise jedes eine eigene E Nummer.

Hier ist das mit mehr als einer Nummer als Gehäuseprägung auch so begründet wie ich es schon angedeutet habe.
Der Aufkleber ist das relevante.
Zitat aus dem Link:
"Auf den Gehäusen sind häufig mehrere Nummern eingeprägt. Dies kommt daher, dass die Gehäuseteile in der Produktion für mehrere Scheinwerfer genutzt werden."

Wie finde ich die Scheinwerfergenehmigungsnummer meiner Autoscheinwerfer heraus?

Damit ist die Sache jetzt eindeutig.
Natürlich selten dämlich, dass Philips das so in der ABG hat. So kann aktuell kein Berlingo K9 Abblend und Fernlicht umrüsten. Eben entweder oder je nach Ausprägung.
Möglicherweise hilft es wenn man die über den Umstand informiert.
 
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moe.camp

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Die Antwort kam schnell, aber bestätigt leider das was EHorst sagt:
Entsprechend Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass der Citroen Berlingo mit dem Scheinwerfer E9 16814 in der Tat nur für Abblendlicht mit Ultinon Pro6000 H7 Glühbirnen und dieses Fahrzeug mit dem Scheinwerfer E9 16812 nur für Fernlicht mit Ultinon Pro6000 H1 Boost Glühbirnen zugelassen ist.
Schade und ich finde es immer noch komisch, wie es dazu gekommen ist. Aber gut. Muss ich halt abwarten ob da nochmal was für den Kastenwagen kommt.
 
Berlin(er)go

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Mich würde auch interessieren welchen technischen Hintergrund derlei haben könnte.
Danke für deine Rückmeldung @moe.camp , dann ist das .pdf doch zeilenbasiert.
 
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EHorst

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Das muss kein technischen Grund haben.
Jede Lichttechnische Abnahme muss in neuen Scheinwerfern erfolgen. Und jede Abnahme kostet Geld und Zeit.
Das kann also rein kommerzielle Gründe haben. Eben wann was am meisten Gewinn verspricht.
Denkbar ist natürlich auch, dass die Lichttechnische Abnahme nicht erfolgreich war. Wobei ich das eher beim Abblendlicht für möglich halte. Es langt wenn da an einer Stelle zuviel Licht landet wo es nicht sein darf. Wenn das vorher bei Halogen schon knapp war kann es dann eben knapp zu viel sein.
 
moe.camp

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Oha, hab gerade mal wieder in die Kompatiblitätsliste geschaut und siehe da, ich darf jetzt auch das Abblendlicht auf LED umrüsten. Laut dem PDF wurde das wohl im Oktober angepasst. Der PKW Berlingo darf aber leider weiterhin nur Abblendlicht, kein Fernlicht.

Bei der Konkurrenz (Osram) gibts übrigens immer noch gar nichts für den Berlingo.
 
moe.camp

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Warum muss man eigentlich den Abdruck der ABE mitführen? Für Abblend- und Fernlicht sind das schon 25 Seiten zusammen. Da kann ich ja quasi froh sein, dass es noch keine zugelassenen LED Nebelscheinwerfer oder Tagfahrlichter gibt (ja, beim Transporter ist das TFL Glühobst). Da wäre ich dann schon fast beim Aktenordner.
Wäre es nicht sinnvoller, bei einer Kontrolle sucht der Kontrollierende online das Dokument? Dann wäre auch gleich sichergestellt, dass ich das nicht verändert habe.

Sorry, nur ein kurzer Aufreger, geht schon wieder :p Ich war gestern abend/nacht unterwegs und muss sagen, das Licht ist der Hammer. Einbau des H7 Abl. war auch easy, kein Vergleich zum H1 Fernlicht, das war ne üble Fummelei.

berlingo h7.jpg
Ja, LED für dieses Tagfahrlichtbirne wäre schön, das sind sogar schon Ultra White Birnen, aber mit dem weißen LED Abblendlicht sieht das wieder gelb aus.
 
Berlin(er)go

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Das Risiko gehe ich ein und habe auch den FZ nicht im Original dabei. 40 Jahre (k)eine Kontrolle.
 
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Klausgf

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Ich habe einen Toyota Proace Verso City. Die Scheinw. Genehmigungsnummer ist die gleiche wie beim Berlingo (E9 16812). Also könnte ich offenbar LED.Leuchtmittel nachrüsten.
Was ich nicht verstehe ist der Zusatz :
"Die angegebene Fernlichtkennzahl I‘M mit H1-LED, H4-LED bzw. H7-LED weicht von der Angabe auf dem Scheinwerfer ab. Die zulässige Summe der Fernlichtkennzahlen aller Fernlichtscheinwerfer darf 100 nicht überschreiten."
Was bedeutet denn das wieder ???
Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen ?
 
moe.camp

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Jeder Fernlichscheinwerfer hat so eine Kennzahl und die Summe darf eben nicht über 100 sein. Das ist nur relevant, wenn du bereits zusätzliche Fernlichtscheinwerfer wie z.b. eine Lightbar hast.

Aber interessant fiinde ich, dass der Toyota die 16812 hat. Hat der dieselben Scheinwerfer wie im Berlingo Kastenwagen?
 
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Klausgf

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Das ist der Aufkleber auf dem Scheinwerfergehäuse
 

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Klausgf

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Jeder Fernlichscheinwerfer hat so eine Kennzahl und die Summe darf eben nicht über 100 sein. Das ist nur relevant, wenn du bereits zusätzliche Fernlichtscheinwerfer wie z.b. eine Lightbar hast.

Aber interessant fiinde ich, dass der Toyota die 16812 hat. Hat der dieselben Scheinwerfer wie im Berlingo Kastenwagen?
VIELEN DANK FÜR DIE ERLÄUTERUNG
 
Reisebig

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Soweit ich das verstanden habe darfst Du die trotzdem nur benutzen wenn dein Fahrzeug genannt ist. Wenn nur Bauteile eines anderen Fahrzeugs das genannt ist in deinem Fahrzeug verbaut sind, hast Du nicht automatisch eine Freigabe.
 
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EHorst

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Soweit ich das verstanden habe darfst Du die trotzdem nur benutzen wenn dein Fahrzeug genannt ist. Wenn nur Bauteile eines anderen Fahrzeugs das genannt ist in deinem Fahrzeug verbaut sind, hast Du nicht automatisch eine Freigabe.
Vielleicht einfach mal Philips anschreiben, das Gutachten bzw ABG müsste in dem Fall sehr einfach erweitert werden können. Denn das Lichttechnische Gutachten erfolgt ja immer ohne das Fahrzeug nur mit dem Scheinwerfer. Eher die Zusatzinfos wie Can könnten sich unterscheiden, aber dazu braucht man kein neues Lichttechnisches Gutachten.
Für Wohnmobile und andere Umbau Fahrzeuge die eine Typzulassung auf Basis des Ursprungsfahrzeugs haben gilt die ABG ja auch. Das steht ganz am Ende der ABG explizit drin. Aber ich vermute dass der Toyota eine komplett eigene Typzulassung hat und nicht in diese Kategorie fällt.
Ich meine ganz am Anfang hieß es mal, dass nur E Nummer der Scheinwerfer relevant sein soll, aber das scheint bei den ABGs so nicht mehr drin zu stehen, und letztlich ist ja die ABG das relevante Dokument.
 
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Klausgf

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Ich fahre morgen beim TÜV vorbei. Philips habe ich angeschrieben, aber so kurzfristig noch keine Antwort bekommen. Osram hat sich noch nicht gerührt, da gibt's aber garkeine Einträge zu diesen Fahrzeugen.
 
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EHorst

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Theoretisch könnte der Tüv eine Einzelabnahme machen, eben weil das Lichttechnische Gutachten für den Scheinwerfer ja schon existiert wäre das ja mehr so eine Art Funktionskontrolle.
Die Frage ist natürlich ob da einer Bock drauf hat und was es dann kosten würde, der Weg über Philips ist da halt einfacher und kostet nichts.
 
Reisebig

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Da bin ich mal auf die Auskunft vom TÜV gespannt. Bei mir ist es noch besch....., der Tourneo Connect hat eine Freigabe, der Transit Connect (beide MK1) nicht. Beide sind aber in der Lichtanlage völlig identisch, mit den gleichen Teilenummern.
 
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Klausgf

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Die Auskunft des TÜV ist wie befürchtet : Geht nicht oder Einzelabnahme ( ~ 200 € ).
Die Begründung, warum nicht der Scheinwerfer / Scheinwerfergenehmigungsnummer allein entscheidend ist, würde mich mal interessieren. Aber ob ich das dann verstehe ?!
Die Antwort von Philips lautete im Ergebnis genau so.... warten bis er auf der Liste steht.
 
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Thema: Philips LED der 2ten Generation (Ultinon Pro6000 LED Boost) in weit mehr Fahrzeugen zugelassen
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