Personentransport mit umgelegter 2ter Sitzreihe

Diskutiere Personentransport mit umgelegter 2ter Sitzreihe im Forum Ford Tourneo/Transit Connect im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Hallo in die Runde, wenn ich die Symbole an meinem GTC richtig deute, ist es nicht zulässig Personen in der 3ten Sitzreihe zu befördern bei...
H

hudemcv

Guest
info aus der Praxis. Wenn in meinem Dacia oder vorher auch in meinem Vito (bei beiden ist es laut Symbol untersagt) Leute in der dritten Reihe sitzen und mal "Beinfreiheit" brauchen, dann klappe ich die Sitze trotzdem um und fixiere sie mit einem 400 daN Spanngurt.
Wo sollen die denn hin?

Das ist von den Herstellern deshalb gemacht, weil nicht jeder sich Gedanken um Spanngurte usw. macht und wenn dann die Sutze irgendwie während der Fahrt von selbst umherklappen oder Ählniches könnte sich ja jemand verletzen.

Leute, benutzt euren eigenen Menschenverstand. ;-)
 
M

mawadre

Mitglied
Beiträge
1.948
Menschenverstand: das sehe ich auch so. Was mich dann aber doch daran hindert, gegen solche Vorschriften zu verstoßen, ist das Verhalten von Versicherungen oder potentielle Schadensersatzklagen. Habe es mehr als einmal erlebt, wie sich Versicherungen anhand von jeder kleinsten abweichenden Formalität aus der Verantwortung stehlen. Mit diesem Erfahrungshintergrund würde ich dann damit rechnen, dass im Falle einer schweren Verletzung und folgender schwerer Behinderung eines Passagiers auf der dritten Sitzreihe bei umgeklappter mittlerer Sitzreihe (wobei die umgeklappte Reihe gar keinen Zusammenhang mit der Verletzung haben würde) jemand, der sonst zahlen würde (z.B. Krankenversicherung für lebenslangen Unterhalt einer querschnittsgelähmten Person) seine Verantwortung aufgrund dieser Formalität ablehnen würde. Ähnlich erwarte ich das mit meinem 7-Sitzer, der aufgrund des zusätzlichen Dachgewichts nur für 6 Personen incl. Gepäck á 75 kg zugelassen ist. Klar sagt der Menschenverstand, dass ein Erwachsener Fahrer und 6 Kinder á 25 kg problemlos unter dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs liegen. Aber wenn mit 7 Personen im Auto ein Unfall passiert und jemand einen Personeneschaden zahlen soll, geht es nicht mehr um Menschenverstand sondern nur noch darum, einen Ausweg zu finden, um nicht zahlen zu müssen. Und da es zutreffend heißt: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" wäre ich bei so Sachen sehr vorsichtig.
Heutzutage werden viele Regeln über Vorteile/Nachteile bei Versicherungen statt Gesetze durchgesetzt.
 
H

hudemcv

Guest
Eine HaftPFLICHT!versicherung muss immer zahlen. Dafür ist die ja da. Sie kann dich zwar bei grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen, aber nach einschlägigen Urteilen ist der Betrag auf 5000€ begrenzt.
:D
 
M

mawadre

Mitglied
Beiträge
1.948
Ich wäre da sehr vorsichtig, öffentlich dokumentierte Beispiele gibt's genug. z.B. hier oder hier.
 
H

hudemcv

Guest
Erstes Beispiel Schweiz!, nicht relevant für deutsche Rechtsprechung
Zweites Beispiel Unfall- und Kaskoversicherung!

Beide haben nix mit dem Fall zu tun, wenn sich ein Insasse DEINES Autos an DEINEN Sitzen verletzt.
Das macht die Haftpflichtversicherung!
 
H

hudemcv

Guest
Nunmal nicht kleinlich werden. Wenn ihr euch den ganzen Tag über sowas Gedanken macht, was nicht alles passieren kann....
Die meisten Unfälle passieren immernoch zuhause. Und viele Leute sterben im Bett. Nur mal so als "augenzwinkenden" Hinweis.
Um es mal mit meinen Worten zu sagen: "Nehmt das Leben nicht so ernst, ihr kommt da eh nicht lebend raus!" ;-)
 
helmut_taunus

helmut_taunus

Mitglied
Beiträge
9.080
Hallo,
zwischen risikobereit und uebervorsichtig kann sich jeder mit seinem Ausbau oder Fahrzeuganwendung selbst einordnen, auch jeder spaetere Mitleser.
.
Mir faellt in dem Zusammenhang ein, es fuhr jemand ca 400 km mit grossvolumiger Dachlast, ausgegrabene Beeren-Straeucher, leicht mit wenig Erde, gut in Folien verschnuert, und wurde von der Polizei am Parkplatz angesprochen, so beladen darf man keinesfalls fahren. Kommentar, die ersten 400 km Autobahn (siehe fremdes Nummernschild) hat es gehalten, die naechsten 30km Landstrasse wird es halten. Weiterfahrt erlaubt.
.
Selbstverantwortung kann jeder fuer sich uebernehmen. Beim Betrieb des Autos sind recht schnell Aussenstehende mit betroffen, nicht vergessen.
.
Wir werden hier keine gerichtsfeste Regelung finden, die rauszuarbeiten waere.
Wieder lieb ?
.
Gruss Helmut
 
1

123Ecki

Mitglied
Beiträge
29
Hi,

nicht dass jetzt jemand glaubt ich habe nichts besseres zu tun, aber jetzt hat es mich doch interessiert was die Europäische Wirtschaftskommission so beschlossen und verkündet hat.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42008X0716(01)&rid=1

Hier findet sich die "R21" 1.4 und 5.7 beschäftigen sich mit Sitzen. Das hat mit dem Kopfaufprallbereich zu tun.

Für die Bestimmung des Kopfaufschlagbereiches müssen sich die Vordersitze,

falls sie verstellbar sind, in der hintersten Fahrstellung befinden, wobei die verstellbaren

Rückenlehnen dieser Sitze — soweit vom Hersteller nichts anderes angegeben — so eingestellt

sein müssen, dass der Neigungswinkel möglichst nahe bei 25° liegt (siehe Anhang X, erklärende

Hinweise, Absatz 5.7.1.2).




Sodele jetzt habe ich aber doch endgültig was besseres zu tun

Gute Nacht
Ecki
 
Thema: Personentransport mit umgelegter 2ter Sitzreihe

Ähnliche Themen

Oben