Hallo,
Mal davon abgesehen, dass wohl etliche Radfahrer trotzdem PkW Kosten absetzen ...
Es ist egal, ob man seinen Weg zum Arbeitsplatz zu Fuß, mit dem Rad, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegt, die absetzbaren Aufwendungen (30 ct pro km) sind immer gleich. Zumindest bis auf einen Deckelungsbetrag, den eh fast niemand erreicht.
Entweder sind keine beruflich bedingten Kosten absetzbar oder gefaelligst alle.
Die Zeiten sind schon lange Geschichte.
Aber genau darum geht es ja: Sind die (weiten) Fahrten zum Arbeitsplatz beruflich bedingt oder vielleicht doch privat, weil man ja näher an seinen Arbeitsplatz ziehen könnte, aber vielleicht nicht möchte. Das Thema ist ganz schön heikel und ich beschäftige mich berufsbedingt schon über 20 Jahre damit.
Als Steuerberater akzeptiere ich dieses Urteil und heiße es für Begünstigte auch gut, aber die grundlegende Argumentation könnte genauso gut umgekehrt Geltung erlangen. Es gibt übrigens einige Länder in Europa, da gibt es das Werkstorprinzip strikt. Die kennen gar keine absetzbaren Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Und da könnten wir möglicherweise auch hinkommen.
Ich persönlich befürchta allerdings, dass spätestens nach der kommenden Wahl der km-Satz drastisch gekürzt werden wird und zwar auf einen Betrag zwischen 5 und 15 ct.
Egal wie hoch der Spritpreis dann ist ...
Gruß
knebel24