Köstliches Beispiel, wie sich Schilder selbst aufheben....
Befürchte allerdings, um die Tatsache, dass es sich um einen Behindertenparkplatz handelt, wird man nicht drumherum kommen.. die beiden oberen Schilder sind in der Kombination wohl eindeutig.
Was spannend ist, sind natürlich die zeitlichen Regelungen... aber die können sich ja nur am 'Hauptverkehrszeichen' fest machen... (was in dem Fall die Kombination aus Parkplatz + Nur für mit Ausweis ist) und da würde ich eigentlich auch behaupten, dass es sich nur dann um einen Behindertenparkplatz handelt, wenn die Uhr zwischen 8...20 Uhr anzeigt... ansonsten hat das ganze Zeichen keine Gültigkeit... was aber dann vielleicht auch meint, es ist GAR KEIN ausgewiesener Parkplatz
.. also Parken nach den allgemeinen Regeln..
Die Nummer mit der Parkscheibe und der sich daraus ergebenen Höchstparkdauer von 3 Stunden ist eine sich selbst aufhebende Beschilderung, derweil es ja nur Inhaber von Parkausweisen betreffen kann.. und das schöne an Parkausweisen der geforderten Art ist, dass sie es erlauben, die Höchstparkdauer, sofern diese denn ausgeschildert ist, zu überschreiten (sofern kein anderer Parkplatz zumutbar ist.. wovon man aber wohl ausgehen kann bei einem an der Stelle extra eingerichteten Behindertenparkplatz...) ( vgl:
http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz)
Vermutlich sollte der hier mehrheitlich genannten Interpretation: Behinderten Parkplatz ... freies Parken ohne Parkscheibe für Behinderte mit Ausweise in der Zeit zwischen 20 und 8 Uhr durch die Beschilderung Ausdruck verliehen werden... was allerdings aus meiner Sicht formal voll in die Hose ging... man ahnt, was gemeint sein könnte... nur hätte das wohl ein eigenes Ergänzungsschild mit viel Text gebraucht und nicht die falsche Kombination aus Standard Zeichen.
Sehe da gute Chancen beim Einspruch, da die Begründung für's Abschleppen somit natürlich formal voll ins Leere geht..