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Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung
Parkieren in D als „Definition„ PKW?
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<blockquote data-quote="helmut_taunus" data-source="post: 166168" data-attributes="member: 343"><p>Hallo,</p><p>ein Hochdachkombi ist zuerst mal eine Groessenbezeichnung. Nehmen wir ein Beispiel, den aktuellen Rifter. Das ist die Blechversion genau wie der aktuelle Peugeot Partner, beide aussen die zwei Laengen, die eine Hoehe. Innen hat der Rifter 5 oder 7 Sitze, vielleicht faehrt man ohne einige ausgebaute Sitze rum, es bleibt ein PKW, mit M1 Zulassung. Das gleiche Blech als Partner gibt es mit N1 Zulassung. Dann mit 2 oder 3 Sitzen vorn, hinter der ersten Reihe alles Laderaum. Sowas ist in D ein LKW. Nicht zur Personenbefoerderung, sondern Lastenbefoerderung. Eben der Unterschied zwischen N1 und M1 siehe auch wikipedia Fahrzeugklassen.</p><p>.</p><p>Wir unterscheiden auch nach PKW und Kastenwagen fuer die LKW Version. Andere Leute (Ferrari-Fahrer?) sehen alles kastenfoermige als Kastenwagen, von Nemo bis oberhalb VW Bus. "Kastenwagen" ist keinen Begriff fuer Zulassung oder Rechte im Verkehr.</p><p>.</p><p>Die LKW Partner praesentiert Peugeot auf der Seite <strong>professinal.</strong>peugeot .de Als LKW hat der Partner dann mit Anhaenger Sonntagsfahrverbot und darf eigentlich auch ohne Anhaenger nicht auf PKW Parkplaetze. Auf der Autobahn gibt es LKW Parkplaetze, dort darf er auch nicht parken, weil er den Grossen die knappen Parkplaetze nicht wegnehmen darf. So wird (ohne Anhaenger) das Parken auf PKW Parkplaetzen toleriert bis gewuenscht, weil alles andere eben schlechter waere.</p><p>Ein Rifter oder auch ein LKW-Partner kann als "Sonder-Kraftfahrzeug Wohnmobil" zugelassenwerden, dann ist es kein PKW und kein LKW. Fuer die Umschreibung und Zulassung braucht man einige Inneneinrichtung. Anschliessend darf man weder auf die grossen LKW Parkplaetze noch auf die kleinen PKW Parkplaetze. An der Autobahn finden sich selten Wohnmobil-Parkplaetze. Selbst dort waere vom Flaechenverbrauch vermutlich auch jeder Polizist fuer die Wahl des PKW Parkplatzes, solange es das HDK-Einzelfahrzeug ohne Anhaenger ist.</p><p>.</p><p>Ebenso wie Rifter und Partner kann man es uebertragen auf Combo Life und Combo Van, Transit Connect Kombi und Transit Connect LKW, allgemein auf die immer gegebenen Paerchen M1 und N1 jedes Hochdachkombis.</p><p>.</p><p>Ueberhaupt fuehren Umsicht und Ruecksicht zu akzeptierten Loesungen. Auch gegen die offizielle Regelung kann die Kleinheit der HDK manches nutzbar machen. Zwischen 2 Sattelzuegen als Verlaengerung der Verkehrsinsel parken, die schlecht nutzbare Ecke zwischen grossen Wohnmobilen. Im Einkaufszentrum auf PKW Plaetzen. Es darf nur nichts passieren. Ist die Tiefgarage zu flach, Du bist reingefahren und hast Dein Dach beschaedigt und willst einen Schaden erstattet, wird man Dir sagen, Du haettest eine fuer Wohnmobile gesperrte Stelle befahren und bist an allem selber schuld. Ist es dagegen ein Doblo mit serienmaessigem Hochdach H2 als PKW M1, kannst Du mit Aussicht auf Erfolg die beschriftete Durchfahrt<a href="http://`https://www.dieschilder.com/components/com_jshopping/files/img_products/V-VZ-02-B-Durchfahrtshohe-beachten---mit-individuellen-Hohenangabe-200-x-300-mm.png`" target="_blank">hoehe</a> diskutieren und bei Fehlern die Schuld beim Garagenbetreiber suchen. Selbst mit Normalhoehe und 1,9 m Durchfahrthoehe vieler Tiefgaragen kann mal ein Leitungsrohr am Dach kratzen. Mit Wohnmobil bei PKW Ausschilderung keine Chance auf Schadenersatz.</p><p>.</p><p>Gruss Helmut</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="helmut_taunus, post: 166168, member: 343"] Hallo, ein Hochdachkombi ist zuerst mal eine Groessenbezeichnung. Nehmen wir ein Beispiel, den aktuellen Rifter. Das ist die Blechversion genau wie der aktuelle Peugeot Partner, beide aussen die zwei Laengen, die eine Hoehe. Innen hat der Rifter 5 oder 7 Sitze, vielleicht faehrt man ohne einige ausgebaute Sitze rum, es bleibt ein PKW, mit M1 Zulassung. Das gleiche Blech als Partner gibt es mit N1 Zulassung. Dann mit 2 oder 3 Sitzen vorn, hinter der ersten Reihe alles Laderaum. Sowas ist in D ein LKW. Nicht zur Personenbefoerderung, sondern Lastenbefoerderung. Eben der Unterschied zwischen N1 und M1 siehe auch wikipedia Fahrzeugklassen. . Wir unterscheiden auch nach PKW und Kastenwagen fuer die LKW Version. Andere Leute (Ferrari-Fahrer?) sehen alles kastenfoermige als Kastenwagen, von Nemo bis oberhalb VW Bus. "Kastenwagen" ist keinen Begriff fuer Zulassung oder Rechte im Verkehr. . Die LKW Partner praesentiert Peugeot auf der Seite [B]professinal.[/B]peugeot .de Als LKW hat der Partner dann mit Anhaenger Sonntagsfahrverbot und darf eigentlich auch ohne Anhaenger nicht auf PKW Parkplaetze. Auf der Autobahn gibt es LKW Parkplaetze, dort darf er auch nicht parken, weil er den Grossen die knappen Parkplaetze nicht wegnehmen darf. So wird (ohne Anhaenger) das Parken auf PKW Parkplaetzen toleriert bis gewuenscht, weil alles andere eben schlechter waere. Ein Rifter oder auch ein LKW-Partner kann als "Sonder-Kraftfahrzeug Wohnmobil" zugelassenwerden, dann ist es kein PKW und kein LKW. Fuer die Umschreibung und Zulassung braucht man einige Inneneinrichtung. Anschliessend darf man weder auf die grossen LKW Parkplaetze noch auf die kleinen PKW Parkplaetze. An der Autobahn finden sich selten Wohnmobil-Parkplaetze. Selbst dort waere vom Flaechenverbrauch vermutlich auch jeder Polizist fuer die Wahl des PKW Parkplatzes, solange es das HDK-Einzelfahrzeug ohne Anhaenger ist. . Ebenso wie Rifter und Partner kann man es uebertragen auf Combo Life und Combo Van, Transit Connect Kombi und Transit Connect LKW, allgemein auf die immer gegebenen Paerchen M1 und N1 jedes Hochdachkombis. . Ueberhaupt fuehren Umsicht und Ruecksicht zu akzeptierten Loesungen. Auch gegen die offizielle Regelung kann die Kleinheit der HDK manches nutzbar machen. Zwischen 2 Sattelzuegen als Verlaengerung der Verkehrsinsel parken, die schlecht nutzbare Ecke zwischen grossen Wohnmobilen. Im Einkaufszentrum auf PKW Plaetzen. Es darf nur nichts passieren. Ist die Tiefgarage zu flach, Du bist reingefahren und hast Dein Dach beschaedigt und willst einen Schaden erstattet, wird man Dir sagen, Du haettest eine fuer Wohnmobile gesperrte Stelle befahren und bist an allem selber schuld. Ist es dagegen ein Doblo mit serienmaessigem Hochdach H2 als PKW M1, kannst Du mit Aussicht auf Erfolg die beschriftete Durchfahrt[URL='http://`https://www.dieschilder.com/components/com_jshopping/files/img_products/V-VZ-02-B-Durchfahrtshohe-beachten---mit-individuellen-Hohenangabe-200-x-300-mm.png`']hoehe[/URL] diskutieren und bei Fehlern die Schuld beim Garagenbetreiber suchen. Selbst mit Normalhoehe und 1,9 m Durchfahrthoehe vieler Tiefgaragen kann mal ein Leitungsrohr am Dach kratzen. Mit Wohnmobil bei PKW Ausschilderung keine Chance auf Schadenersatz. . Gruss Helmut [/QUOTE]
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