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Parken im Fußgängerbereich und Lieferverkehr frei, Verwarnun
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<blockquote data-quote="Guest" data-source="post: 48410"><p><strong>Re: Parken im Fußgängerbereich und Lieferverkehr frei, Verwa</strong></p><p></p><p></p><p></p><p>Das Zusatzschild "Lieferverkehr frei" berechtigt Dich in den darauf angegebenen Zeiten zum Befahren dieser Straßen für eine reine Anlieferung.</p><p>Du darfst also in dem angegebenen Zeitraum so lange in der Straße stehen, wie es für Dich nötig ist Deine Lieferung auszuführen.</p><p>Lieferung bezieht sich hier auf eine Sache und nicht auf eine Dienstleitung.</p><p>Als Handwerker kannst Du also eine evtl. Baustelle anfahren und Dein Werkzeug und evtl. benötigze Teile ausladen und auf die Baustelle bringen. Hier gibt es keine Zeitvorgaben.</p><p>Wenn Du also von 6 Uhr bis 11 Uhr mit laden beschäftigt bist, dann ist es halt so.</p><p>Anschließend musst Du dann Dein Fahrzeug wieder entfernen.</p><p>Eine Handwerkerkarte ist in keinem Fall nötig.</p><p>Wenn Du evtl. Zeugen hast, die Dir bestätigen, dass Du wirklich nur Teile angeliefert hast, dann kannst Du evtl. nochmal mit den Ordnungsbehörden Kontakt aufnehmen. Vielleicht nehmen die ja dann das Knöllchen zurück.</p><p></p><p>Teilweise liegen aber auch grössere Baustellen in solchen Zonen und es gibt von den Ordnungsbehörden für die auf diesen Baustellen beschäftigten Unternehmen Ausnahmegenehmigungen, dass man dann sogar in den Bereichen Parken kann (wenn man z.B. zur Ausführung seines Gewerkes öfters mal wieder ans Fahrzeug muss).</p><p>Diese Ausnahmegenehmigungen kosten natürlich Gebühren.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Martin</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Guest, post: 48410"] [b]Re: Parken im Fußgängerbereich und Lieferverkehr frei, Verwa[/b] Das Zusatzschild "Lieferverkehr frei" berechtigt Dich in den darauf angegebenen Zeiten zum Befahren dieser Straßen für eine reine Anlieferung. Du darfst also in dem angegebenen Zeitraum so lange in der Straße stehen, wie es für Dich nötig ist Deine Lieferung auszuführen. Lieferung bezieht sich hier auf eine Sache und nicht auf eine Dienstleitung. Als Handwerker kannst Du also eine evtl. Baustelle anfahren und Dein Werkzeug und evtl. benötigze Teile ausladen und auf die Baustelle bringen. Hier gibt es keine Zeitvorgaben. Wenn Du also von 6 Uhr bis 11 Uhr mit laden beschäftigt bist, dann ist es halt so. Anschließend musst Du dann Dein Fahrzeug wieder entfernen. Eine Handwerkerkarte ist in keinem Fall nötig. Wenn Du evtl. Zeugen hast, die Dir bestätigen, dass Du wirklich nur Teile angeliefert hast, dann kannst Du evtl. nochmal mit den Ordnungsbehörden Kontakt aufnehmen. Vielleicht nehmen die ja dann das Knöllchen zurück. Teilweise liegen aber auch grössere Baustellen in solchen Zonen und es gibt von den Ordnungsbehörden für die auf diesen Baustellen beschäftigten Unternehmen Ausnahmegenehmigungen, dass man dann sogar in den Bereichen Parken kann (wenn man z.B. zur Ausführung seines Gewerkes öfters mal wieder ans Fahrzeug muss). Diese Ausnahmegenehmigungen kosten natürlich Gebühren. Gruß Martin [/QUOTE]
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