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Parken gegenüber einer Garageneinfahrt
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<blockquote data-quote="helmut_taunus" data-source="post: 137199" data-attributes="member: 343"><p>Hallo,</p><p>was meinst Du damit, was steht hinter den Worten? Kann ich da rauslesen, die Nachbarn parken immer vor ihrer Einfahrt, auch wenn drueben ein Auto steht, auch wenns eng wird, als haetten die Nachbarn irgendwie ein Recht, vor ihrer Einfahrt auch die Strasse verengend zuzuparken?</p><p>Das Recht haben sie nicht.</p><p>Bei dem oft diskutierten Recht, VOR der Einfahrt zu parken, oder gegenueber, gehts um die Moeglichkeit, die Einfahrt zu nutzen. Selber, andere, Besuch, in die Parkeinfahrt rein oder raus, Fahrzeuggroesse, geistige Faehigkeiten des Fahrers. Steht deren Wagen auf der Fahrbahn, spielt abgesenkt oder nicht keine Rolle Einfahrt keine Rolle, es geht nur um die Durchfahrtbreite. Nochmal, vor ihrer Einfahrt haben sie keinen reservierten Parkplatz. Es darf nur lediglich kein anderer dort parken (ausser geduldet, Besuch usw. Frei im Sinne von vorab reserviert ist der Platz A und B trotzdem nicht, je nach Parksituation gegenueber. Wenn sie reserviert parken wollen, koennen sie ueber den Buergersteig in ihre Einfahrt reinfahren. DAS muss von anderen freigehalten werden.</p><p>So wie im Bild gegenueber parken von X ist ok wenns zum Zeitpunkt des Parkens die Fahrbreite genuegend freilaesst. Auch dafuer gibt es Vorschriften, Kennzeichen sollte nicht der PKW der Nachbarn sein, sondern LKW Groesse, der Loeschzug der Feuerwehr.</p><p>Wenn ein Auto gegenueber steht, muss der ZWEITE parkende Wagen den Platz lassen. Auch wenn die Nachbarn dann eben nicht vor ihrer Einfahrt stehen koennen, sondern reinfahren muessten, oder 5 Haeuser weiter parken.</p><p>.</p><p>Ganz kurz. Wer zuerst kommt, parkt zuerst.</p><p>Der Zweite muss zusehen, wie er die Durchfahrtsbreite erhaelt.</p><p>.</p><p>Soweit meine Meinung, bin ohne juristische Ausbildung.</p><p>Gruss Helmut</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="helmut_taunus, post: 137199, member: 343"] Hallo, was meinst Du damit, was steht hinter den Worten? Kann ich da rauslesen, die Nachbarn parken immer vor ihrer Einfahrt, auch wenn drueben ein Auto steht, auch wenns eng wird, als haetten die Nachbarn irgendwie ein Recht, vor ihrer Einfahrt auch die Strasse verengend zuzuparken? Das Recht haben sie nicht. Bei dem oft diskutierten Recht, VOR der Einfahrt zu parken, oder gegenueber, gehts um die Moeglichkeit, die Einfahrt zu nutzen. Selber, andere, Besuch, in die Parkeinfahrt rein oder raus, Fahrzeuggroesse, geistige Faehigkeiten des Fahrers. Steht deren Wagen auf der Fahrbahn, spielt abgesenkt oder nicht keine Rolle Einfahrt keine Rolle, es geht nur um die Durchfahrtbreite. Nochmal, vor ihrer Einfahrt haben sie keinen reservierten Parkplatz. Es darf nur lediglich kein anderer dort parken (ausser geduldet, Besuch usw. Frei im Sinne von vorab reserviert ist der Platz A und B trotzdem nicht, je nach Parksituation gegenueber. Wenn sie reserviert parken wollen, koennen sie ueber den Buergersteig in ihre Einfahrt reinfahren. DAS muss von anderen freigehalten werden. So wie im Bild gegenueber parken von X ist ok wenns zum Zeitpunkt des Parkens die Fahrbreite genuegend freilaesst. Auch dafuer gibt es Vorschriften, Kennzeichen sollte nicht der PKW der Nachbarn sein, sondern LKW Groesse, der Loeschzug der Feuerwehr. Wenn ein Auto gegenueber steht, muss der ZWEITE parkende Wagen den Platz lassen. Auch wenn die Nachbarn dann eben nicht vor ihrer Einfahrt stehen koennen, sondern reinfahren muessten, oder 5 Haeuser weiter parken. . Ganz kurz. Wer zuerst kommt, parkt zuerst. Der Zweite muss zusehen, wie er die Durchfahrtsbreite erhaelt. . Soweit meine Meinung, bin ohne juristische Ausbildung. Gruss Helmut [/QUOTE]
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