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Parken gegenüber einer Garageneinfahrt
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<blockquote data-quote="Tom-HU" data-source="post: 137195" data-attributes="member: 5105"><p>Wieso, wo steht das?</p><p>Ich meine, das darf man <strong>nicht </strong>- auch nicht vor der<strong> eigenen Einfahrt.</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><u>Edit</u> (nach etwas googlen): </p><p>Die Rechtsprechung erlaubt wohl das Parken vor der eigenen Einfahrt.</p><p>Umstritten scheint aber zu sein, ob dieses Recht auch gilt, wenn der Bordstein abgesenkt ist.</p><p>Die Sachlage zum Parken gegenüber ist von den örtlichen Verhältnissen abhängig - also unklar...<strong> <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/hm.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":hm:" title="Hm :hm:" data-shortname=":hm:" /></strong></p><p></p><p><a href="https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/" target="_blank">Hier steht</a> z. B. (weit runterscrollen...):</p><p> <strong><em>Ein- und Ausfahrt freihalten – Gilt dies auch für den Besitzer des Grundstücks?</em></strong></p><p><em>Parken vor eigener Einfahrt: Das Thema ist nach wie vor strittig.Parken vor eigener Einfahrt: Das Thema ist nach wie vor strittig.Wir haben bereits geklärt, dass das Parken vor Grundstückseinfahrten verboten ist, da die Anwohner nicht daran gehindert werden dürfen, auf das Grundstück zu fahren bzw. dieses zu verlassen. Wie verhält es sich aber beim Parken vor der eigenen Einfahrt? Gelten hier die gleichen Regeln?Grundsätzlich ist festzuhalten, dass den Berechtigten – hierbei handelt es sich meist um den Besitzer, Mieter oder Pächter eines Grundstücks – das Parken an eigenen Grundstückseinfahrten erlaubt ist, während für alle anderen Verkehrsteilnehmer ein Parkverbot gilt.</em></p><p><em>...</em></p><p><em></em></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Tom-HU, post: 137195, member: 5105"] Wieso, wo steht das? Ich meine, das darf man [B]nicht [/B]- auch nicht vor der[B] eigenen Einfahrt. [/B] [U]Edit[/U] (nach etwas googlen): [B][/B] Die Rechtsprechung erlaubt wohl das Parken vor der eigenen Einfahrt. Umstritten scheint aber zu sein, ob dieses Recht auch gilt, wenn der Bordstein abgesenkt ist.[B][/B] Die Sachlage zum Parken gegenüber ist von den örtlichen Verhältnissen abhängig - also unklar...[B] :hm:[/B] [URL='https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/']Hier steht[/URL] z. B. (weit runterscrollen...): [B][I]Ein- und Ausfahrt freihalten – Gilt dies auch für den Besitzer des Grundstücks?[/I][/B] [I]Parken vor eigener Einfahrt: Das Thema ist nach wie vor strittig.Parken vor eigener Einfahrt: Das Thema ist nach wie vor strittig.Wir haben bereits geklärt, dass das Parken vor Grundstückseinfahrten verboten ist, da die Anwohner nicht daran gehindert werden dürfen, auf das Grundstück zu fahren bzw. dieses zu verlassen. Wie verhält es sich aber beim Parken vor der eigenen Einfahrt? Gelten hier die gleichen Regeln?Grundsätzlich ist festzuhalten, dass den Berechtigten – hierbei handelt es sich meist um den Besitzer, Mieter oder Pächter eines Grundstücks – das Parken an eigenen Grundstückseinfahrten erlaubt ist, während für alle anderen Verkehrsteilnehmer ein Parkverbot gilt. ... [/I] [B][/B] [/QUOTE]
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