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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 93872" data-attributes="member: 4310"><p>Quellen zur von Thomas genannten EU Regulierung:</p><p></p><p>Zusammenfassung für Normalsterbliche: <a href="http://www.motormobiles2.de/autoberichte/lampenwechsel_eu_0611.html" target="_blank">http://www.motormobiles2.de/autobericht ... _0611.html</a></p><p></p><p>Die EU Regelung 48 im Wortlaut für alle, die Wahnsinn in Worten lieben: <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Anlage/static/ECE/r-48-beleuchtung-lichtsignaleinrich-tungen-kfz-pdf.html?nn=58354" target="_blank">http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Anlag ... l?nn=58354</a></p><p></p><p>im Detail zu finden unter:</p><p></p><p></p><p></p><p>Hier steht übrigens nix vom Aufwand oder vom Ausbildungsstand der Person, die die Leuchten wechselt.. nur das es mit Bordwerkzeug gehen muss ...aber immerhin muss es irgendwie beschrieben sein .. <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_twisted.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":twisted:" title="twisted :twisted:" data-shortname=":twisted:" /></p><p></p><p>Ach ja... und natürlich für alle Lampen, die mit einer nicht auswechselbaren Lichtquelle genehmigt wurden </p><p></p><p>Was das genau meint, ist netter Weise auch definiert:</p><p></p><p></p><p></p><p>Kurzum.. wenn man nicht an die Lampe nach 5.23 nicht ran kommt, kann man als schlauer Hersteller mal fix das ganze als Lichtmodul definieren und die Sache ist erledigt... was dann meint, bei defekter Leuchte fliegt die ganze Lichteinheit raus?! :zwink: </p><p></p><p>Hier ist nicht nur die EU gefragt sondern jeder einzelne Autokäufer der sich das nicht gefallen lassen sollte.. deswegen ist Reinhards Frage eine sehr gute gewesen <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /></p><p></p><p>p.s. Die Sache mit der 3. Bremsleuchte beim NV200 wäre hier wirklich mal spannend zu hinterfragen <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 93872, member: 4310"] Quellen zur von Thomas genannten EU Regulierung: Zusammenfassung für Normalsterbliche: [url=http://www.motormobiles2.de/autoberichte/lampenwechsel_eu_0611.html]http://www.motormobiles2.de/autobericht ... _0611.html[/url] Die EU Regelung 48 im Wortlaut für alle, die Wahnsinn in Worten lieben: [url=http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Anlage/static/ECE/r-48-beleuchtung-lichtsignaleinrich-tungen-kfz-pdf.html?nn=58354]http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Anlag ... l?nn=58354[/url] im Detail zu finden unter: Hier steht übrigens nix vom Aufwand oder vom Ausbildungsstand der Person, die die Leuchten wechselt.. nur das es mit Bordwerkzeug gehen muss ...aber immerhin muss es irgendwie beschrieben sein .. :twisted: Ach ja... und natürlich für alle Lampen, die mit einer nicht auswechselbaren Lichtquelle genehmigt wurden Was das genau meint, ist netter Weise auch definiert: Kurzum.. wenn man nicht an die Lampe nach 5.23 nicht ran kommt, kann man als schlauer Hersteller mal fix das ganze als Lichtmodul definieren und die Sache ist erledigt... was dann meint, bei defekter Leuchte fliegt die ganze Lichteinheit raus?! :zwink: Hier ist nicht nur die EU gefragt sondern jeder einzelne Autokäufer der sich das nicht gefallen lassen sollte.. deswegen ist Reinhards Frage eine sehr gute gewesen :) p.s. Die Sache mit der 3. Bremsleuchte beim NV200 wäre hier wirklich mal spannend zu hinterfragen :) [/QUOTE]
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