
helmut_taunus
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Hallo,
allgemein, unabhaengig vom NV200
Nebellicht darf (Zulassungsbedingung) nur zusammen mit Abblendlicht oder wahlweise zusammen mit Standlicht brennen.
Abblendlicht darf auch nur mit Standlicht zusammen brennen.
Tagfahrlicht darf ganz ohne anderes Licht brennen.
Wenn das Tagfahrlicht ordentlich hell ist, muss es mit Standlicht ausgehen oder dunkler werden.
Die Helligkeits-Grenzen dafuer kenne ich nicht, sehe nur, dass manche Autohersteller es so schalten.
Gruss Helmut
allgemein, unabhaengig vom NV200
Nebellicht darf (Zulassungsbedingung) nur zusammen mit Abblendlicht oder wahlweise zusammen mit Standlicht brennen.
Abblendlicht darf auch nur mit Standlicht zusammen brennen.
Tagfahrlicht darf ganz ohne anderes Licht brennen.
Wenn das Tagfahrlicht ordentlich hell ist, muss es mit Standlicht ausgehen oder dunkler werden.
Die Helligkeits-Grenzen dafuer kenne ich nicht, sehe nur, dass manche Autohersteller es so schalten.
Gruss Helmut