Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Foren
---> Die Fahrzeuge
Nissan NV200
Navi Update NV 200 Evalia
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="triplemania" data-source="post: 134527" data-attributes="member: 6959"><p>Wenn der Verkäufer (Händler) keine aktuelle Karte herausrückt und Du dagegen erfolgreich vorgehen willst, musst Du deine vertraglichen Rechte aus dem <strong>Kaufvertrag </strong>geltend machen. </p><p>Wenn bei der <u>Übergabe</u> des Neufahrzeugs kein aktuelles (meint: das aktuellste verfügbare) Kartenmaterial aufgespielt war, ist das ein Mangel (wenn nicht im Kaufvertrag ausdrücklich anderes geregelt ist, á la "Modell 20xx" , "Importfahrzeug" , "sonderpreis wegen xy").</p><p>Dafür kann der Käufer einen sog. <strong>Nacherfüllungsanspruch </strong>geltend machen. Der ist auf Mangelbeseitigung <u><em>durch den Verkäufer</em></u> gerichtet. Erst wenn der Verkäufer sich weigert, den Mangel zu beseitigen, oder es versucht aber nicht schafft, zündet rechtlich die <strong>zweite Stufe</strong>: der Kunde kann einen <strong>Schadensersatzanspruch </strong>geltend machen. Als Schaden können dann die Kosten für eine eigene Nachrüstung der (bei Übergabe aktuell verfügbaren) Navi-SW geltend gemacht werden.</p><p></p><p>Wie genau Du dieses Vorgehen umsetzen musst, kannst Du Dir entweder "ergoogeln" (<em>ohne </em>Richtigkeitsgewähr), oder Dich dazu von einem Fachmann (Rechtsanwalt) beraten lassen. Ich würde immer zu letzterem raten.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="triplemania, post: 134527, member: 6959"] Wenn der Verkäufer (Händler) keine aktuelle Karte herausrückt und Du dagegen erfolgreich vorgehen willst, musst Du deine vertraglichen Rechte aus dem [B]Kaufvertrag [/B]geltend machen. Wenn bei der [U]Übergabe[/U] des Neufahrzeugs kein aktuelles (meint: das aktuellste verfügbare) Kartenmaterial aufgespielt war, ist das ein Mangel (wenn nicht im Kaufvertrag ausdrücklich anderes geregelt ist, á la "Modell 20xx" , "Importfahrzeug" , "sonderpreis wegen xy"). Dafür kann der Käufer einen sog. [B]Nacherfüllungsanspruch [/B]geltend machen. Der ist auf Mangelbeseitigung [U][I]durch den Verkäufer[/I][/U] gerichtet. Erst wenn der Verkäufer sich weigert, den Mangel zu beseitigen, oder es versucht aber nicht schafft, zündet rechtlich die [B]zweite Stufe[/B]: der Kunde kann einen [B]Schadensersatzanspruch [/B]geltend machen. Als Schaden können dann die Kosten für eine eigene Nachrüstung der (bei Übergabe aktuell verfügbaren) Navi-SW geltend gemacht werden. Wie genau Du dieses Vorgehen umsetzen musst, kannst Du Dir entweder "ergoogeln" ([I]ohne [/I]Richtigkeitsgewähr), oder Dich dazu von einem Fachmann (Rechtsanwalt) beraten lassen. Ich würde immer zu letzterem raten. [/QUOTE]
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Antworten
Foren
---> Die Fahrzeuge
Nissan NV200
Navi Update NV 200 Evalia
Oben