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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 124598" data-attributes="member: 4310"><p>@vera-d Danke für den Bericht aus Praxis.</p><p></p><p></p><p></p><p>In meinem Garantieheftle gibt es da ne klare Aussage: Bahnfahren erster Klasse ist beim Rückholung angesagt... und genau die Kosten für dieses Banhticket 1. Klasse für eine Person ist dann auch Maßstab für Alternativen... auch die Kosten für ein Mietfahrzeug werden bis zur Höhe des Bahntickets erstattet. Da der Sprit hier 'zweckgebunden' verbraten wird, sollte der mit abgerechnet werden können... aber nicht vergessen, es gilt die Kostenobergrenze 'Bahnticket 1. Klasse...'</p><p></p><p>Wobei ja wie immer nur die tatsächlich angefallenen und eindeutig belegten Kosten überhaupt erstattet werden können.. da bei euch das Mietfahrzeug ja noch vorhanden war, wären das allenfalls die Spritkosten für eine Strecke.. (was wohl kaum den Aufwand lohnt bei 200 km und einem sparsamen Golf :zwink: .)</p><p></p><p>Der Faktor Zeit ist da schon wesentlich ärgerlicher... </p><p></p><p>ABER: Bitte dran denken, es handelt sich der Mobilitätsgarantie eben nicht um ein 'Wünsch dir was alles drin Paket' sondern einfach nur etwas, was man ggf. noch im Notfall erwägen sollte... die Königsfrage ist dann immer: Bringt mir das was in meiner aktuellen Notfallsituation? </p><p></p><p>Eine Panne ist nie schön und immer mit jeder Menge Stress, Ärger und Zusatzkosten verbunden.. was das im Detail alles so mit sich bringt, merkt man immer erst, wenn es einen selbst erwischt hat ... und wenn es einen weit weg von daheim erwischt, potenziert sich der Spass nochmal.. </p><p></p><p>Nebenbei: Wenn es um den reinen Problemfall 'Panne' geht, schlägt die Mobilitätsgarantie in einigen Leistungspunkten den Schutzbrief meines Autoclubs... in anderen ist der wieder besser ... <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/jaja.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":jaja:" title="Jaja :jaja:" data-shortname=":jaja:" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 124598, member: 4310"] @vera-d Danke für den Bericht aus Praxis. In meinem Garantieheftle gibt es da ne klare Aussage: Bahnfahren erster Klasse ist beim Rückholung angesagt... und genau die Kosten für dieses Banhticket 1. Klasse für eine Person ist dann auch Maßstab für Alternativen... auch die Kosten für ein Mietfahrzeug werden bis zur Höhe des Bahntickets erstattet. Da der Sprit hier 'zweckgebunden' verbraten wird, sollte der mit abgerechnet werden können... aber nicht vergessen, es gilt die Kostenobergrenze 'Bahnticket 1. Klasse...' Wobei ja wie immer nur die tatsächlich angefallenen und eindeutig belegten Kosten überhaupt erstattet werden können.. da bei euch das Mietfahrzeug ja noch vorhanden war, wären das allenfalls die Spritkosten für eine Strecke.. (was wohl kaum den Aufwand lohnt bei 200 km und einem sparsamen Golf :zwink: .) Der Faktor Zeit ist da schon wesentlich ärgerlicher... ABER: Bitte dran denken, es handelt sich der Mobilitätsgarantie eben nicht um ein 'Wünsch dir was alles drin Paket' sondern einfach nur etwas, was man ggf. noch im Notfall erwägen sollte... die Königsfrage ist dann immer: Bringt mir das was in meiner aktuellen Notfallsituation? Eine Panne ist nie schön und immer mit jeder Menge Stress, Ärger und Zusatzkosten verbunden.. was das im Detail alles so mit sich bringt, merkt man immer erst, wenn es einen selbst erwischt hat ... und wenn es einen weit weg von daheim erwischt, potenziert sich der Spass nochmal.. Nebenbei: Wenn es um den reinen Problemfall 'Panne' geht, schlägt die Mobilitätsgarantie in einigen Leistungspunkten den Schutzbrief meines Autoclubs... in anderen ist der wieder besser ... :jaja: [/QUOTE]
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