Kubistar als PKW? *verwirrung*

Diskutiere Kubistar als PKW? *verwirrung* im Forum Renault Kangoo, Nissan Kubistar, Mercedes Citan im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Hallo liebe Forenmitglieder, bisher war ich nur stiller mitleser. Heute ist es endlich so weit, ich bin stolzer Besitzer eines HDK. Nun kommen...
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JPRode

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Hallo liebe Forenmitglieder,

bisher war ich nur stiller mitleser. Heute ist es endlich so weit, ich bin stolzer Besitzer eines HDK.

Nun kommen wir aber auch schon zu den "Problemen" - der "Verwirrung".

Ich habe mir einen Nissan Kubistar zugelegt. Den es meines Wissens nach ja nur als "leichtes Nutzfahrzeug" zu kaufen gab.

Auf dem Brief und Fahrzeugschein steht jetzt aber "Personenkraftwagen geschlossen", dies sorgt bei mir jetzt für Verwirrung, da ich den Kubistar als LKW zulassen wollte.

Ist dies denn jetzt ohne weiteres möglich? Müsste dann im Brief und Schein nicht "Lastkraftwagen geschlossen" stehen?

Vielen Dank im Voraus für eure Mühen.



Lieben Gruß
 
Reisebig

Reisebig

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Das ist dann komisch, bei mir (auch 2 Sitzer mit ehemals Trennwand) steht Lastkraftwagen geschlossen.
 
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JPRode

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So, um den Durchblick jetzt komplett zu verlieren, habe ich 2 Fotos angehängt.


IMG-20190212-WA0014.jpg IMG-20190212-WA0033.jpg
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Hallo,
kommst Du mit den Bezeichnungen der Fahrzeug-Klassen bei Wikipedia weiter, speziell Klassen M1 und N1.
.
Bei Autoscout gibt es einen Dreisitzer
Nissan Kubistar dCi80 Premium/TÜV11.20/3 Sitz/gut gepflegt/8XRe
mit hinten rechts im Laderaum dem 3.Sitz, wie in Deinem KFZ Schein zu lesen. Doch davon duerfte es nach meiner Meinung kein PKW werden.
Gruss Helmut
 
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JPRode

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Hallo,

wo genau finde ich diese Bezeichnung auf dem Brief/Schein?

Danke und liebe Grüße
 
helmut_taunus

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Der dritte Sitz steht hier eingetragen in Deinem Schein (helle Stellen),
dazu ein Bild von einem beliebigen Angebot
 

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JPRode

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Also ist ein dritter Sitzplatz eingetragen?

Das heißt für mich, dass ich beim TÜV Vorstellig werden muss um dort eine "Umschreibung" zum LKW vornehmen lassen muss? Der dritte Sitzplatz ist definitiv nicht mehr vorhanden (falls er es überhaupt jemals war).

Wo liegt man da preislich aktuell?
 
christian j

christian j

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Moin, JP!
Ich würde es mal anders rum versuchen und bei der Zulassungsstelle vorsprechen. Auf dem TÜV-Schein steht ja eindeutig "LKW geschl. Kasten".
Unsere Zulassungsstelle hat mir auch schon ein paar Eier gelegt, teils aus Schusseligkeit, teils aus Unwissenheit. Vor allem Freitags kurz vor Feierabend schleichen sich da gern so einige "Flüchtigkeitsfehler" ein...:motz:
 
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JPRode

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Mit der Zulassungsstelle und dem TÜV ist bereits alles geklärt.

Zulassungsstelle geht ausschließlich nach dem, was im Brief steht, außer ich habe eine Bauartsänderung vom TÜV vorliegen.

Der TÜV-Prüfer schaut sich das Fahrzeug kommende Woche an und führt eine Umschlüsselung zum LKW durch. Mit den Papieren dann zur Zulassungsstelle und dort wird mir dann ein neuer Brief, als LKW ausgestellt.

Trotz all dem Aufwand bin ich immer noch günstiger, als wenn ich die PKW-Steuern zahlen müsste und das schon im ersten Jahr.
 
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JPRode

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Das Fahrzeug wird so oder so als LKW versichert, da es das Fahrzeug ja ab Werk nie als PKW gab. Anhand der Schlüsselnummer hätten alle Versicherungen ihn als LKW berechnet.

In dem aktuellen Fall wäre das Fahrzeug steuertechnisch als PKW berechnet und versicherungstechnisch als LKW eingestuft worden. Also quasi der Worst Case.
 
Thema: Kubistar als PKW? *verwirrung*
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