Kaufintresse an Berlingo, bitte um tipps

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sers,

heißen sascha und anja und kommen aus dem LKR. Rosenheim.

zum einen sind wir begeisterte camper und haben nun von einem VW Bus auf ein vollwertiges Wohnmobil umgerüstet.

nun soll der bus demnächst weg, weil halt LKW zulassung und nur 2 Sitze. somit halt familien untauglich, denn nachwuchs soll mal kommen.

nun haben wir bei einem örtlichen händler folgenden berlingo gefunden:
EZ: 3/1999, ABS, 2x Airbag, ZV, Wegfahrsperre, Radio, elektr. Faltdach, elektr. fensterheber, scheckheft gepfl., 1.Hd
1,8l 90PS D3 (118€ Steuer/jahr)
Farbe: grün metallic
keine schiebetür
um 100tkm
3999€


was wir beim ansehn schon festgestellt haben ist: 3 von 4 reifen haben DOT 47 / 98 also scheinbar die allerersten reifen
:shock:

auf was für punkte ist zu achten wenn wir in dieser woche eine probefahrt machen wollen.

habe schon von federbruch und solchen späßen gelesen. sowie auch das wegen den spurstangen wohl mal eine rückruf aktion statt gefunden hat.

wir bräuchen dieses fahrzeug halt hauptsächlich damit anja in die arbeit fahren kann, gelegentlich kleinere lasten transportieren, und in 2 - 4 jahren dann als familien kutsche.


der vw bus muss jetzt weg, da 91er und keiner weiß was mit der LKW steuer passiert. jetzt könnte ich noch ein wenig geld dafür bekommen.


vielen dank schon mal für euren tipps und tricks.
 
G

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Guest
Hallo,

8 Jahre alt und dann 4000 Euro - ich kenn die Gebrauchtwagenpreise nicht auswendig, aber das kommt mir teuer vor.

Keine Schiebetüren - das ist ein echter Nachteil, wäre für mich ein K.O.-Punkt. Ein Auto mit riesig viel Platz, aber kein Zugang von vorn, um die Ladung an den Platz zu rücken - doof.

Fürs Einladen von Kindern gilt dasselbe. Tür auf, Kind rein, anschnallen, Tür zu. Das Ganze ohne Rückenschmerzen, weil man dank Hochdach und Schiebetür dabei aufrecht bleiben kann - genial! Ich würde mir nie einen Zweitürer als Familienkutsche kaufen.

Gruß,
Tuppes
 
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Tuppes schrieb:
Hallo,
Ich würde mir nie einen Zweitürer als Familienkutsche kaufen.

Seh' ich auch so, ohne Schiebetüren kannst Du's vergessen.
Und in 2-4 Jahren ist der Wagen schon 10-12 Jahre alt.
Über 8 Jahre ist er jetzt schon, da kannst Du Dich auf ein
paar Reparaturen einstellen.
Hat er eine Kurbelgehäuseentlüftungsschlauchheizung?
 
A

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Hallo!

Ich kann den anderen Beiden nur zu stimmen und dir raten die Finger davon zu lassen.
Ich habe noch nie einen Berlingo gesehen, der keine Schiebetür hat, muß wohl eine Sonderanfertigung sein.
Die Sitze vorn gehen zwar zu klappen aber das würde ich meiner Familie auch nicht auf dauer zumuten.
Teuer finde ich ihn auch noch.
An euerer Stelle würde ich noch weiter suchen und nach einem Modell ausschau halten was jünger ist und weniger Km auf dem Buckel hat.
 
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Die erste Berlingo Serie hatte noch keine Schiebetüren. Ist noch die Tradition des C15. Also keine Sonderanfertigung.

Die alten Belingos ohne Schiebetür sind die einzigen die man günstig bekommen kann. Ich glaube nicht, dass man einen Berlingo mit Schiebetür für 4000€ bekommt. Vielleicht einen ohne und Baujahr > 2000 sowie weniger Kilometern.

Vergleiche doch mal die Preise bei mobile.de oder autoscout24.de. Ich denke dieser Berlingo liegt noch ungefähr im Rahmen.

Aber ich denke auch, es würde sich lohnen, etwas mehr anzulegen und ein etwas neueres Modell zu kaufen.

Normalerweise sagt man ja, dass der Wert eines Neuwagens nach dem Kauf direkt auf die Hälfte fällt. Beim Berlingo ist das umgekehrt. Hab mich auch mal danach umgesehen.

Ein Verkäufer eines Jahreswagens wollte sogar mehr haben, als wenn man den Neuen mit der 4000€ Rabattaktion gekauft hätte. Wahrscheinlich gab es gerade keine Rabattaktion als er den Wagen gekauft hatte. Oder er wollte eigentlich gar nicht verkaufen.
 
A

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Berlingo

Hallo Sash,

trotz der 100000 km Laufleistung erscheint mir der Wagen auch so teuer.
Ein solches Fahrzeug liegt neu um die ca. 10.000 €.
Die alten Reifen sind ein Witz!

Leider ist der Berlingo als Gebrauchter so beliebt, das die Preise wahnsinnig hoch sind.

Ich würde mal schauen, ob Du nicht einen günstigen Berli II bekommen kannst.
Am besten mit zwei Schiebetüren und Heckklappe, total familientauglich.
Alternativ ist natürlich auch der Peugeot Partner.

Beim Händler zu kaufen hat den Vorteil der Gebrauchtwagengarantie,
was das Fahrzeug mindestens 20 % verteuert, aber im nachhinein eher günstiger ist.

Wenn es Euer Budget her gibt solltet Ihr auch über ein Neufahrzeug nachdenken (Euro 4).
Da müßt Ihr so um die 11.000 - 12.000 Euro rechnen.
Momentan gibt es bei einigen Händlern Meganachlässe.

Ein Berlingo ist eine gute langfristige Anschaffung.

Was das Campen betrifft findet Ihr Anregungen unter:

www.zooom.biz

Ansonsten sag ich nix.
 
A

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Haben meinen berli 1.6v Bj. 05.02 mit 2 Schiebetüren und Gasumbau für 6600€ bekommen. Km 84000.Alle Inspektionen.
Läuft sehr gut!
Ich denke, da will einer ein äußerst ungepflegtes Auto verscheuern !(Reifen die so alt sind zeugen von Desintresse und manelnder Pflege am Fahrzeug)
Mfg Vati
 
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DiDre

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vati122001 schrieb:
Ich denke, da will einer ein äußerst ungepflegtes Auto verscheuern !(Reifen die so alt sind zeugen von Desintresse und manelnder Pflege am Fahrzeug)
Mfg Vati

Was habt ihr da bloß mit den Reifen? Ok, die sind 8 Jahre alt, aber 100.000 km sind für nen Michelin Reifen bei entsprechender Fahrweise nichts besonderes. Klar ist der Gummi so langsam am überaltern (auf Risse in der Flanke achten) und sollte ausgetauscht werden, aber es gibt genügend unkundige Fahrer, die nur aufs Profil schauen.
 
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DiDre schrieb:
vati122001 schrieb:
Ich denke, da will einer ein äußerst ungepflegtes Auto verscheuern !(Reifen die so alt sind zeugen von Desintresse und manelnder Pflege am Fahrzeug)
Mfg Vati

Was habt ihr da bloß mit den Reifen? Ok, die sind 8 Jahre alt, aber 100.000 km sind für nen Michelin Reifen bei entsprechender Fahrweise nichts besonderes. Klar ist der Gummi so langsam am überaltern (auf Risse in der Flanke achten) und sollte ausgetauscht werden, aber es gibt genügend unkundige Fahrer, die nur aufs Profil schauen.

Genau Dirk !

Und wenn ich die alten "Hausfrauentricks" anwende (Reifenflanken mit Bremsflüssigkeit ein- bzw. abreiben) glauben ohnehin die Mehrheit, daß es sich um neue Reifen handelt, wenn nicht viel am Profil fehlt. Nicht nur die Optik entscheidet eben !

LG

Holger
 
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Empfehlung?

Hallo zusammen,

habe mich extra hier angemeldet, um folgendes Fzg. von euch begutachten zu lassen:

Citroen Berlingo Multispace 2.0 HDI TONIC*KLIMA*TEMPOMAT


EUR 8.950

Daten:
Gebrauchtfahrzeug, 112.000 km,
66 kW (90 PS), Diesel, Schaltgetriebe, Euro 3, Erstzulassung: 08/03, HU: 08/08, AU: 08/08, Klimaanlage, schwarz, 4/5 Türen


Besonderheiten:
ABS, Zentralverriegelung, Tempomat, el. Wegfahrsperre, Leichtmetallfelgen, Anhängerkupplung, el. Fensterheber

Beschreibung:
Anzahl der Vorbesitzer 1,Lückenloses Scheckheft, Dieselkat EURO 3,Klimaanlage, Servolenkung, ZV mit FB, ABS,4xAirbag,5-Gang, Laderaumabdeckung,2xSchiebetüren, Alufelgen,2xE- Fensterheber, E-Spiegel, abnehm. Anhängerkupplung, Mittelarmlehne, Tempomat
----------------------------------------

was sagt ihr zum Preis?

Danke im Voraus!

Gruß

Markus
 
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Guest
Spontan würde ich sagen, dass der Wagen mindestens 1.000 Euro zu teuer ist. Schau mal bei autoscout24 nach und vergleiche mal die Fahrleistungen. So teuer kann ein Tempomat gar nicht sein.

Alternativ wie immer der Tip, dass ein Peugeot Partner baugleich mit dem Citroen Berlingo ist. Insofern hast Du doppelte Auswahl in der Berlingo-Klasse.

Gruss

Marc
 
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Guest
danke für die rasche Antwort. So in etwas hätte ich auch geschätzt. Allerdings ist in dem Preis noch eine einjährige GW-Garantie enthalten, die 100% der Lohnkosten und 40% des Materials übernimmt...
 
A

Anonymous

Guest
Also wir haben unseren 1.8er mit 78.000 km am 11.6.07 kaputt gefahren.
Nach vielen und langen recherchen haben wir heute einen Doblo 1.6 16V (gebraucht) gekauft.
Der 1.8 Benziner im Berli ist meiner Meinung nach der beste Benzinmotor für den Berli gewesen. Gibts leider nicht mehr.
Wir hatten am Motor nie was dran, schnurrte wie eine Katze.
Auch beim Rest nur ein paar Verschleißreparaturen, z.B. Endtopf, Bremsscheiben vorn, o.K. das Faltdach war mal kaputt, aber sonst nix.
Wenn ich den hier in der Gegend für 5000,- bekommen hätte wer es wieder ein 1.8er Berli geworden. Unserer hatte allerdings eine Schiebetür, mein allererster auch keine. Ohne Schiebetür nervt aber auf die Dauer.

Das Problem beim Gebrauchtkauf ist das der Amrkt sehr klein ist, ich selbst würde nur bei einem Händler kaufen, und das mit Garantie.

Jörg
 
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Berlingo_GE schrieb:
danke für die rasche Antwort. So in etwas hätte ich auch geschätzt. Allerdings ist in dem Preis noch eine einjährige GW-Garantie enthalten, die 100% der Lohnkosten und 40% des Materials übernimmt...

Ähm,
100% Lohnkosten und nur 40% Materialkosten?
Und dafür auch noch extra bezahlen?

Als gewerblicher Verkäufer unterliegt jeder Gebrauchtfahrzeughändler der gesetzl. Sachmängelhaftung.
Und die beträgt nun mal 1 Jahr ab Kaufdatum.

Zur Info siehe auch nachstehenden Text (QUELLE: ADAC):

"Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie


Händler haften ein Jahr für Sachmängel

Seit 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen") beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen").


Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro, wenn sie nicht bereits im Kaufpreis enthalten ist.


Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine vertragliche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Der Händler deckt damit sein Risiko ab, weil er Reparaturkosten über die Garantie abrechnen kann. Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreitheit zulässig, da es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.


Vorteil einer Gebrauchtwagengarantie

Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Ab dem 7. Monat muss jedoch der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil einer Garantie kann darin liegen, dass die Garantiereparatur häufig auch von anderen Werkstätten durchgeführt werden kann. Im Einzelnen müssen hierzu die Garantiebedingungen geprüft werden. Die Bedingungen geben auch Aufschluss darüber, welche Teile versichert sind und welche Obliegenheiten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.


Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer

Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat. Wer also aufgrund der Gebrauchtwagengarantie in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss u.U. dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.


Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie

Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserung mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. Die vertragliche Garantie muss ein solches Recht nicht gewähren. Die gesetzlichen Rechte sind jedoch dadurch nicht eingeschränkt. Wer aber Nachbesserungsarbeiten über die Garantie in einer Fremdwerkstatt durchführen lassen hat, muss bevor er vom Kaufvertrag zurücktreten kann, dem Verkäufer ein Recht auf Reparatur zubilligen.


Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?

Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht. "

Gruß
Martin
 
G

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Berlingo_GE schrieb:
kleiner Hinweis: das Fahrzeug wird gewerblich erstanden und eingesetzt.

Auch bei gewerblichen Käufern gilt die Sachmängelhaftung.
Sie kann jedoch in diesem Falle (wie übrigens auch bei Kauf/Verkauf PRIVAT/PRIVAT) im Kaufvertrag ausgeschlossen werden.
Ist Sie jedoch nicht ausdrücklich ausgeschlossen, dann muss der Verkäufer bis zu 2 Jahren haften.
 
Wolfgang

Wolfgang

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grüne welle schrieb:
.....................Ein Verkäufer eines Jahreswagens wollte sogar mehr haben, als wenn man den Neuen mit der 4000€ Rabattaktion gekauft hätte. Wahrscheinlich gab es gerade keine Rabattaktion als er den Wagen gekauft hatte. Oder er wollte eigentlich gar nicht verkaufen.


Nein, der geht davon aus, das ein Gebrauchtwagen-Interessent keine Ahnung von den Neuwagen Preisen/Rabatten hat.
Gruß Wolfgang
 
Thema: Kaufintresse an Berlingo, bitte um tipps
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