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<blockquote data-quote="sulley" data-source="post: 106753" data-attributes="member: 4443"><p>Ich muss mal ganz blöd fragen.</p><p>Schildert man, bei vorhandener Vollkasko, den wahren Sachverhalt mit unbekanntem Täter und so?</p><p>Oder sagt man einfach das man selbst gegen seine Garageneinfahrt gefahren ist?</p><p>Für den Sachbearbeiter (und damit auch für den Versicherten) dürfte es einfacher und schneller zu regulieren/abzuschließen sein und die Kosten für die Versicherung sind doch am Ende die selben, weil die Polizei wegen nem Sachschaden in der Höhe doch eh nichts unternimmt.</p><p>Für den Fall das sogar ein Verdächtiger ermittelt wird, mag ich mir gar nicht vorstellen wie lange sich das ganze dann hinziehen könnte. Und falls der gegnerischen Anwalt noch Zweifel an der Schadenshöhe hat, bleibt das Auto so lange unrepariert?</p><p>Das es am gerechteste wäre, wenn der Täter seine Straffe auch bekommt, steht ausser Frage. Das die Realität aber oft anders aussieht, sollte doch dem Geschädigten nicht noch mehr Ärger bereiten.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="sulley, post: 106753, member: 4443"] Ich muss mal ganz blöd fragen. Schildert man, bei vorhandener Vollkasko, den wahren Sachverhalt mit unbekanntem Täter und so? Oder sagt man einfach das man selbst gegen seine Garageneinfahrt gefahren ist? Für den Sachbearbeiter (und damit auch für den Versicherten) dürfte es einfacher und schneller zu regulieren/abzuschließen sein und die Kosten für die Versicherung sind doch am Ende die selben, weil die Polizei wegen nem Sachschaden in der Höhe doch eh nichts unternimmt. Für den Fall das sogar ein Verdächtiger ermittelt wird, mag ich mir gar nicht vorstellen wie lange sich das ganze dann hinziehen könnte. Und falls der gegnerischen Anwalt noch Zweifel an der Schadenshöhe hat, bleibt das Auto so lange unrepariert? Das es am gerechteste wäre, wenn der Täter seine Straffe auch bekommt, steht ausser Frage. Das die Realität aber oft anders aussieht, sollte doch dem Geschädigten nicht noch mehr Ärger bereiten. [/QUOTE]
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