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<blockquote data-quote="irmafranz" data-source="post: 106204" data-attributes="member: 5980"><p>Hallo!</p><p>Also am Montag habe ich den Parkschaden meiner Versicherung gemeldet. Ich werde 240,-€ Selbstbehalt zahlen müssen, einen Mietwagenanspruch habe ich nicht. Am Dienstag früh stellte ich die Eva in die FW, damit der Gutachter den Parkschaden begutachten kann. Nachmittags holte ich die Eva wieder. Es wurde ein neues Rücklicht eingebaut und der Meister sagte, dass die Blechreparatur 4 -5 Tage dauern wird und mir bald ein Termin zugesagt wird. Über einen Mietwagen werden wir verhandeln. </p><p>Zum Mietwagenanspruch: Der Versicherungsbetreuer sagte mir, meine Kaskoversicherung zahlt nur einen Mietwagen, wenn der Schaden außerhalb meines Wohnbezirkes passiert ist ??!!. Ansonsten kann man aber zur Haftpflichtversicherung eine Mietwagen- und Verdienstausfallversicherung dazu nehmen, aber die kommt dann nur dem Unfallgegner zugute ???. Das verstehe ich nicht!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="irmafranz, post: 106204, member: 5980"] Hallo! Also am Montag habe ich den Parkschaden meiner Versicherung gemeldet. Ich werde 240,-€ Selbstbehalt zahlen müssen, einen Mietwagenanspruch habe ich nicht. Am Dienstag früh stellte ich die Eva in die FW, damit der Gutachter den Parkschaden begutachten kann. Nachmittags holte ich die Eva wieder. Es wurde ein neues Rücklicht eingebaut und der Meister sagte, dass die Blechreparatur 4 -5 Tage dauern wird und mir bald ein Termin zugesagt wird. Über einen Mietwagen werden wir verhandeln. Zum Mietwagenanspruch: Der Versicherungsbetreuer sagte mir, meine Kaskoversicherung zahlt nur einen Mietwagen, wenn der Schaden außerhalb meines Wohnbezirkes passiert ist ??!!. Ansonsten kann man aber zur Haftpflichtversicherung eine Mietwagen- und Verdienstausfallversicherung dazu nehmen, aber die kommt dann nur dem Unfallgegner zugute ???. Das verstehe ich nicht! [/QUOTE]
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